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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder9
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Sanierungsobjekt mit Potenzial in Herbriggen bei Zermatt

Umbauobjekt
Preis
149'000
Fläche
360 m² Wohnfläche
Zimmer
10+ Räume
Neu
Anzahl Bilder35
  • Fiescheralp
  • Aletschgebiet

Ski-in-Ski-out mit Traumpanorama und eigener Sauna

Haus / Chalet
Preis
989'000
Fläche
120 m² Wohnfläche483 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder25
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Attraktive W7-Parzelle mit Einfamilienhaus

Haus / Chalet
Preis
1'199'000
Fläche
144 m² Wohnfläche744 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder7
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Gesuchtes Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland
Preis
1'350'000
Fläche
2203 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Visp
  • Visp und Umgebung

Lebensqualität & Lage - Gepflegte Wohnung in Visp

Wohnung
Preis
470'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder26
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet
Preis
1'198'000
Fläche
150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Reserviert
Anzahl Bilder15
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Bauland
Preis
629'000
Fläche
132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
Zimmer
8 Räume
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Unsere Erfahrungen waren sehr positiv

Erik-Jan V. D.

Unsere Erfahrungen mit Agten Immobilien waren sehr positiv. Carola Dolling war sehr hilfsbereit, pünktlich und sehr kommunikativ. Auch bei angrenzenden Themen wie Küche, Fenster etc. stand sie uns mit Rat und Tat zur Seite. Obwohl Agten Immobilien vom Verkäufer beauftragt wurde, hatten wir stets das Gefühl, dass unsere Interessen als Käufer wahrgenommen wurden. Sehr zu empfehlen, Vielen Dank!

War eine super Sache - nochmals Danke

Daniel F.

Wir waren äusserst zufrieden mit Ihnen! Noch einmal vielen Dank! War eine super Sache. Wenn Sie einmal eine 3,5 - 4,5 Zimmer Wohnung zu vermieten haben in Visp oder Brig,denken Sie bitte an uns.

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

... ein wahrer Profi

Dorothea A.

Die Beratung bis zum Ende des Verkaufs (inkl. Notar) bei den Agten Immobilien AG durch Herrn Daniel Agten war HERVORRAGEND und einfach PERFEKT! Herr Agten war sehr hilfsbereit und freundlich, ein wahrer PROFI! Blitzschneller Verkauf an sehr nette Käufer!

Ich kann die Firma AGTEN IMMOBILIEN AG durch Ihre hilfsbereite Art bestens weiterempfehlen und ein grosses DANKE!I ch bedanke mich recht herzlich für alles und bin sehr zufrieden!

Dank Ihnen konnten wir unser Traumobjekt kaufen

Rolf R.

Wir haben grosse Freude am Maiensäss in Selkingen (Goms).Wir haben Sie als sehr freundlich erlebt und würden Sie sehr gerne weiterempfehlen. Es hat alles bestens geklappt mit der Einhaltung vom Termin und alles was es für den Verkauf von der Liegenschaft benötigt wurde. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft Gesundheit und viel Erfolg mit Ihren Geschäften.

Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell

Alex S.

Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.

Kompetente Arbeit

Belinda B.

Professionelle und kompetente Arbeit welche Armin und Daniel da leisten!

Hautement recommandé

David B.

Excellente expérience de courtage: réactif, précis, fiable, sympathique. Hautement recommandé!

Frau Dolling hat eine sehr professionelle Arbeit geleistet

Anna S. W.

Sie hat eine sehr professionelle und durchweg zufriedenstellende Arbeit geleistet. Sie war stets verfügbar, hat auf alle unsere Anfragen zuvorkommend reagiert und uns umgehend auf dem laufenden gehalten. Wir werden Agten Immobilien und besonders Frau Dolling immer wärmstens weiterempfehlen.

Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent.

Philippe I.

Ich bin mit der Firma und insbesondere mit Daniel Agten höchst zufrieden. Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf wurde alles genau wie besprochen umgesetzt.

Herr Agten überzeugte mit seiner Fachkompetenz, seinem Engagement und seiner professionellen Beratung. Er nahm sich stets Zeit und beantwortete alle Fragen umfassend und nachvollziehbar. Da ich während der Woche nicht an den Standort zurückkehrte, hat Herr Agten auch meinen Bevollmächtigten professionell betreut. Die Kommunikation war auch in dieser Dreieckskonstellation von höchster, professioneller Güte.

Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent. Meine Erwartungen wurden in jeder Hinsicht erfüllt. Alle Anfragen wurden umgehend beantwortet – sei es per Telefon oder E-Mail. Die Kommunikation verlief durchgehend schnell und zuverlässig. Sämtliche Termine wurden pünktlich eingehalten, und die gesamte Abwicklung erfolgte planmässig und ohne Verzögerungen.

Die Erreichbarkeit war ausgezeichnet. Herr Agten war jederzeit ansprechbar und nahmen sich die notwendige Zeit.

Alle Schritte wurden transparent kommuniziert und nachvollziehbar dargelegt. Ich wusste zu jeder Zeit, was gerade passiert und welche nächsten Schritte anstehen. Ebenfalls wurde ich regelmässig und proaktiv über den Fortschritt informiert. Es gab keine Unsicherheiten oder offene Fragen.

Besonders hervorzuheben ist, dass meine Interessen gegenüber den potenziellen Käufern hervorragend vertreten wurden. Herr Agten setzte sich stets für die bestmöglichen Bedingungen ein.
Ich kann die Firma und insbesondere Daniel Agten jedem empfehlen, der eine Immobilie professionell und zuverlässig verkaufen möchte.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Arbeit!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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