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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 104 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder7
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Gesuchtes Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland
Preis
1'350'000
Fläche
2203 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Visp
  • Visp und Umgebung

Lebensqualität & Lage - Gepflegte Wohnung in Visp

Wohnung
Preis
470'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder26
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet
Preis
1'198'000
Fläche
150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder21
  • Blatten bei Naters
  • Aletschgebiet

Authentisches Bergidyll mit Potenzial bei der Belalp

Wohnung
Preis
149'000
Fläche
45 m² Wohnfläche
Zimmer
2 Räume
Anzahl Bilder21
  • Münster
  • Goms

Walliser Charme & Bergpanorama – Ferienwohnung in Münster

Wohnung
Reserviert
Anzahl Bilder15
  • Naters
  • Brig/Glis/Naters

Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Bauland
Preis
629'000
Fläche
132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
Zimmer
8 Räume
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Reserviert

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Fast, professional and very personal touch

Pasi P.

I only can recommned Agten Immobilien. Fast, professional and very personnal touch.

Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt

Pascal B.

Wir freuen uns, Ihnen eine äusserst positive Bewertung für Daniel Agten als Immobilienberater zu geben.
Die Leistungen von Daniel Agten waren ausgezeichnet. Dank seiner Hilfe konnten wir eine fundierte Entscheidung treffen und das für uns perfekte Maiensäss finden. Die Verfügbarkeit von Daniel war hervorragend. Seine freundliche und aufgeschlossene Art hat die Zusammenarbeit noch angenehmer gemacht.

Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt. Daniel hat sich immer die Zeit genommen, uns die Hintergründe und Zusammenhänge zu erläutern, sodass wir immer ein gutes Verständnis hatten. Ausserdem war das Auswahlverfahren fair und transparent.

Der Informationsfluss über den aktuellen Stand war gut. Daniel hat uns regelmässig über den Fortschritt informiert und uns stets ein Gefühl von Transparenz und Vertrauen vermittelt.

Wir sind von Daniel's Leistungen begeistert und werden ihn auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmals vielen Dank für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit!

Les explications préalables, au téléphone, se sont avérées exactes

Georges D.

Je fais suite à notre entretien téléphonique et vous confirme que je suis très satisfait des prestations de Madame Carola Dolling. J'ai obtenu rapidement un rendez-vous pour la visite, un samedi. Les explications préalables, au téléphone, se sont avérées exactes lors de la visite qui s'est soldée par un achat immédiat sans négociation du prix. Madame Dolling était très ponctuelle pour le rendez-vous et assistée d'une personne qui a assuré la traduction en langue française. Je recommanderai votre collaboratrice à tous ceux qui me demanderaient des renseignements à son sujet.

Das Objekt wurde sehr schnell verkauft

Franz A.

Der Verkauf meines Ferienhauses über die Firma Agten Immobilien AG hat hervorragend und unkompliziert geklappt. Ich wurde sehr persönlich von Herr Roland Imboden betreut. Das Objekt wurde zudem sehr schnell verkauft. Alles bestens, kann ich gerne weiter empfehlen.

Ich habe mich während des gesamten Verkaufsprozesses sehr gut betreut und kompetent beraten gefühlt

Raphael I.

Ich war mit der Betreuung durch Frau Gina Berther und dem gesamten Service der Agten Immobilien AG sehr zufrieden. Frau Berther war stets freundlich, engagiert und professionell. Die Kommunikation war unkompliziert und transparent, Informationen wurden zuverlässig weitergegeben und Termine wurden eingehalten.

Ich habe mich während des gesamten Verkaufsprozesses sehr gut betreut und kompetent beraten gefühlt. Die Abwicklung verlief reibungslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich kann Frau Gina Berther und die Agten Immobilien AG jederzeit weiterempfehlen und bedanke mich herzlich für die angenehme Zusammenarbeit.

Unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet

William K. & S.

Die Zusammenarbeit mit Carola war sehr angenehm, unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet.

Die Auflistung der Leistungen war von Anfang an klar und übersichtlich aufgestellt und die Beratung sehr freundlich. Wir würden Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Liebe Carola nochmals herzlichen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!

Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Es hat mich sehr gefreut äusserst kompetent betreut worden zu sein.

Silvia B.

Ich möchte mich bei Dir ganz herzlich bedanken für Deine speditive und sehr professionelle Arbeit. Es hat mich sehr gefreut so unkompliziert und äusserst kompetent betreut worden zu sein. Ich werde Dich auf jeden Fall weiter empfehlen. Alles Gute und vielleicht irgendwann mal irgendwo; man sieht sich ja immer zweimal;-)

Mit ALLEM waren wir sehr gut bedient!

Gerhard B.

Mit ALLEM waren wir mit Frau Carola Dolling, ihrer Vorgängerin und mit Herr Armin Agten sehr gut bedient und werden sie weiterempfehlen.

Einfach so wie man es sich wünscht

Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Das Geschäft wurde rasch abgewickelt

Marie-Theres H.

Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.

Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen

Philipp M.

Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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