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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 105 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Ernen
  • Goms

Ferienwohnung mit Alpenstadel & Naturidylle im Wallis

Wohnung
Preis
549'000
Fläche
75 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Anzahl Bilder29
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Wohlfühloase mit Gartenidyll & Bergsicht nahe Zermatt

Wohnung
Preis
429'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder19
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Exklusive Dachwohnung an ruhiger Lage in Brig-Glis

Wohnung
Preis
599'000
Fläche
115 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Fieschertal
  • Goms

Gemütliches Chalet an ruhiger Lage in Fieschertal

Haus / Chalet
Preis
539'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder22
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Stilvolle Duplexwohnung mit Galerie im Herzen von Glis

Wohnung
Reserviert

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses transparent und klar

Beatrice B.

Wir waren mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien rundum zufrieden. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses klar, transparent und jederzeit freundlich. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement von Gina Berther, die uns kompetent begleitet und sich stets für unsere Anliegen eingesetzt hat.
Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und wünschen ihnen viel Erfolg für die Zukunft.

Wir waren äusserst zufrieden

Stephanie A.

Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.

Vertrauenserweckend

Xaver I.

Unkompliziert, vertrauenserweckend, zielführend.

Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich

Andreas R.

Vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe fühlte ich mich von Gina Berther rundum bestens betreut. Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich – genau die Mischung, die Vertrauen schafft. Besonders hervorheben möchte ich die Verlässlichkeit und die reibungslose Abwicklung bis zum Schluss. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben gefühlt und kann Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

 

Wir werden Agten Immobilien jederzeit empfehlen

Johann und Beatrice B.

Wir waren mit den Leistungen von Xenia Ritz sehr zufrieden. Sie hat jeweils umgehend auf unsere Fragen geantwortet und war gut verfügbar. Wir würden Agten Immobilien jederzeit empfehlen - haben das auch schon gemacht.

Professioneller Informationsfluss

Erwin S.

Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.

Sicherlich ein Fels im Meer der Immobilienmakler

Frank D. B.

Zuverlässig, speditiv, lösungsorientiert und vermittelnd zwischen Käufer- und Verkäuferinteressen. Jederzeitige Kommunikation - sicherlich ein Fels im Meer der Immobilienmakler.

Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt

Jennifer Z.

Ich möchte mich auf diesem Weg für den guten Service bedanken. Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt und Herr Agten A. ist sehr genau auf unsere Anliegen eingegangen. Ich kann Ihre Firma auf jeden Fall weiter empfehlen.

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Sehr kundenfreundlich

Daniela D.

Wir haben dank Agten Immobilien eine tolle Immobilie gefunden. Stets rasche Rückmeldung bei Fragen. Sehr kundenfreundlich.

Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell

Alex S.

Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.

Unsere Erfahrungen waren sehr positiv

Erik-Jan V. D.

Unsere Erfahrungen mit Agten Immobilien waren sehr positiv. Carola Dolling war sehr hilfsbereit, pünktlich und sehr kommunikativ. Auch bei angrenzenden Themen wie Küche, Fenster etc. stand sie uns mit Rat und Tat zur Seite. Obwohl Agten Immobilien vom Verkäufer beauftragt wurde, hatten wir stets das Gefühl, dass unsere Interessen als Käufer wahrgenommen wurden. Sehr zu empfehlen, Vielen Dank!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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