Prächtiges Bauland in Ausserberg

Bauland in der Region «Visp und Umgebung» in Ausserberg

  • Preis 150
  • Fläche 1190 m² Gesamtfläche
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet

 

Lage und Erreichbarkeit

Das charmante Bergdorf Ausserberg liegt auf 1’008 Metern über Meer an der malerischen BLS-Südrampe und bietet eine eindrucksvolle Aussicht über das Rhonetal und die umliegende Bergwelt. Durch seine ideale Lage ist Ausserberg das ganze Jahr über hervorragend erreichbar – sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Über die gut ausgebaute Kantonsstrasse erreichen Sie das Dorf in nur rund 10 Autominuten ab Visp. Ebenso bequem gestaltet sich die Anreise mit der Bahn: Die Lötschbergbahn (BLS) bringt Sie direkt nach Ausserberg, wo Postautos und Wanderwege weiter in die Region führen.

Ob als Ausgangspunkt für Wanderungen entlang der Südrampe, als ruhiger Ort zum Wohnen oder als Zwischenhalt auf der Reise durch das Wallis – Ausserberg verbindet Erreichbarkeit, Natur und echtes Walliser Lebensgefühl.

Ausserberg – wo Ankommen schon Erholung bedeutet. Erleben Sie die perfekte Mischung aus Ruhe, Aussicht und alpinem Charme.

 

Beschrieb des Baugrundstückes

Die Parzelle liegt in der Wohnzone W 3 und hat eine Ausnützung von 0.5. Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) sind teils vorhanden.

Art. 83 Wohnzone W 3

(Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Ausserberg)

Nutzungsart: Die Zone ist für die Wohnzwecke bestimmt, kleinere Gewerbebetriebe, die nicht stören, sind gestattet

Bauweise: Offen, sowie Doppel- und dreiteilige Häusergruppen in Gebäudelänge und Dachform gestaffelt, max. Gebäudelänge 15 m.

Baumaterial: in ortsüblichen Materialien

Geschosszahl: max. 3 Vollgeschosse

Grensabstände:Kleiner Grenzabstand 1/3 der Fassadenhöhe, mind. Aber 3.00 m von jedem Punkt der Fassade aus gemessen

Grosserr Grenzabstand 70 % der Fassadenhöhe, mind. Aber 5.00 m.

Ausnützung: AZ = 0.5 m

Lärmempfindlichkeitstufe: II

Lärmemmissionen müssen die Grenzwerte gemäss USG/LSV einhalten

Verkaufspreis: CHF 150.00 / m2 für dieses prächtige Bauland in Ausserberg

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Ausserberg – ein authentisches Walliser Bergdorf voller Leben und Tradition

Die Gemeinde Ausserberg ist eine für das Wallis typische Weilersiedlung, die ihren ursprünglichen Charakter bis heute bewahrt hat. Das Dorfbild ist geprägt von traditionellen Walliserhäusern, alten Stall-Scheunen und historischen Speichern, die den Charme vergangener Zeiten lebendig halten. Zwischen den einzelnen Weilern entstehen nach und nach neue Wohnräume, wodurch sich Tradition und Moderne auf harmonische Weise verbinden.

Das eigenständige Bergdorf Ausserberg bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Lebensqualität. Ein Kindergarten, eine Primarschule, eine Turnhalle sowie ein vielseitiges und aktives Vereinsleben schaffen ein lebendiges Gemeinschaftsgefühl – typisch für das herzliche Walliser Dorfleben.

Neben dem ansässigen Kleingewerbe spielt die Landwirtschaft in Ausserberg nach wie vor eine wichtige Rolle. Der Rebbau, die Schafhaltung und die Pflege der Suonen, jener jahrhundertealten Wasserleitungen, die das Landschaftsbild des Wallis prägen, zeugen vom tiefen Bezug der Bevölkerung zu ihrer Heimat und zur Natur.

So entsteht in Ausserberg eine besondere Verbindung aus Tradition, Natur und modernem Dorfleben – ein Ort, an dem Geschichte, Gemeinschaft und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen.

Ausserberg – wo Walliser Kultur lebendig bleibt.Ein Dorf, das mit seiner Authentizität und seinem Charakter begeistert.


Weitere Informationen: https://www.ausserberg.ch/

 

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
150
Gesamtfläche
1190 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick

Silvio W.

Sehr transparenter und fairer Makler. Ausgezeichnete Kommunikation. Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick.

Der Kauf wurde unkompliziert und zügig abgewickelt

Jonas S.

Wir haben mit Hilfe von Agten Immobilien eine gemütliche Wohnung im Lötschental gefunden. Herr Agten hat sich bei der Besichtigung viel Zeit für uns genommen und uns offen und ehrlich beraten. Wir schätzten sehr, dass er nicht den in der Branche oft üblichen Zeitdruck walten liess, sondern uns mehrere Besichtigungen und Abklärungen ermöglichte. Der Kauf wurde in der Folge auch unkompliziert und zügig abgewickelt. Vielen Dank!
 

Alles wurde zu unserer Zufriedenheit ausgeführt

Nadja B.

Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

Helpful and reliable

Richard M.

Helpful and reliable. After convincing him that we didn't want to disturb him on Ascension day itself, Daniel Agten met us at the property for a viewing at a mutually convenient time. The deal itself went perfectly smoothly, and unlike the experience of Florian our lack of need for a bank loan was not an issue at all.

Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt

Jennifer Z.

Ich möchte mich auf diesem Weg für den guten Service bedanken. Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt und Herr Agten A. ist sehr genau auf unsere Anliegen eingegangen. Ich kann Ihre Firma auf jeden Fall weiter empfehlen.

Noch zufriedener kann man nicht sein

Fam. Carl

Wir sind sehr zufrieden gewesen und haben nicht mit dieser Schnelligkeit gerechnet, wie das Chalet verkauft wurde. Besser hätte der Verkauf für beide Seiten nicht laufen können. Auch mit den Käufern sind wir sehr zufrieden. Es ist nicht einfach ein Chalet in Ernen, das man 42 Jahre bewohnt hat, zu übergeben. Noch zufriedener kann man nicht sein.

Kenntnisreiche Beratung sowie speditive und unkomplizierte Abwicklung

Jürg N.

Kompetente, kenntnisreiche Beratung, speditive und unkomplizierte Abwicklung, man merkt, dass Armin Agten seit Jahren mit dem Immobilienmarkt Oberwallis vertraut ist. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen oder auch selber wieder in Anspruch nehmen.

Die Abwicklung des Kaufs war sehr unkompliziert

Thomas M.

Dank der Flexibilität von Carola Dolling konnten wir während eines verlängerten Wochenendes im Goms spontan eine Ferienwohnung besichtigen. Die Abwicklung des Kaufs war unkompliziert. Frau Dolling hat uns dabei kompetent, freundlich und geduldig begleitet.

Wir waren mit der rasanten Abwicklung sehr zufrieden

Marcel I.

Wir waren sehr zufrieden mit der rasanten Abwicklung. Alle Fragen wurden zügig beantwortet. Frau Dolling war sehr engagiert, da wir alle auch unter Zeitdruck standen.

Uneingeschränkt weiterzuempfehlen

Fanny B.

Mit der Vermittlung eines Maiensäss über Agten Immobilien war ich sehr zufrieden. Von der Suche über Besichtigung bis hin zum Kaufabschluss - der Prozess und Informationsfluss war transparent, professionell und freundlich. Mein Ansprechpartner, Herr Imboden, stets zuvorkommend. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.

Alles ging problemlos über die Bühne

Edy K.

Über Agten Immobilien haben wir unsere Immobilie rasch verkaufen können. Alles ging problemlos über die Bühne, wir wurden stets rasch und kompetent informiert. Wir empfehlen Agten Immobilien gerne weiter.

Mit Agten Immobilien 100% zufrieden

Hans-Rudolf G.

Mit Agten Immobilien 100% zufrieden. Innert kürzester Zeit zu beidseitiger Zufriedenheit Vertrag abgeschlossen. Vielen Dank!

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler