Prächtiges Bauland in Ausserberg

Bauland in der Region «Visp und Umgebung» in Ausserberg

  • Preis 150
  • Fläche 1190 m² Gesamtfläche
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet

 

Lage und Erreichbarkeit

Das charmante Bergdorf Ausserberg liegt auf 1’008 Metern über Meer an der malerischen BLS-Südrampe und bietet eine eindrucksvolle Aussicht über das Rhonetal und die umliegende Bergwelt. Durch seine ideale Lage ist Ausserberg das ganze Jahr über hervorragend erreichbar – sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Über die gut ausgebaute Kantonsstrasse erreichen Sie das Dorf in nur rund 10 Autominuten ab Visp. Ebenso bequem gestaltet sich die Anreise mit der Bahn: Die Lötschbergbahn (BLS) bringt Sie direkt nach Ausserberg, wo Postautos und Wanderwege weiter in die Region führen.

Ob als Ausgangspunkt für Wanderungen entlang der Südrampe, als ruhiger Ort zum Wohnen oder als Zwischenhalt auf der Reise durch das Wallis – Ausserberg verbindet Erreichbarkeit, Natur und echtes Walliser Lebensgefühl.

Ausserberg – wo Ankommen schon Erholung bedeutet. Erleben Sie die perfekte Mischung aus Ruhe, Aussicht und alpinem Charme.

 

Beschrieb des Baugrundstückes

Die Parzelle liegt in der Wohnzone W 3 und hat eine Ausnützung von 0.5. Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) sind teils vorhanden.

Art. 83 Wohnzone W 3

(Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Ausserberg)

Nutzungsart: Die Zone ist für die Wohnzwecke bestimmt, kleinere Gewerbebetriebe, die nicht stören, sind gestattet

Bauweise: Offen, sowie Doppel- und dreiteilige Häusergruppen in Gebäudelänge und Dachform gestaffelt, max. Gebäudelänge 15 m.

Baumaterial: in ortsüblichen Materialien

Geschosszahl: max. 3 Vollgeschosse

Grensabstände:Kleiner Grenzabstand 1/3 der Fassadenhöhe, mind. Aber 3.00 m von jedem Punkt der Fassade aus gemessen

Grosserr Grenzabstand 70 % der Fassadenhöhe, mind. Aber 5.00 m.

Ausnützung: AZ = 0.5 m

Lärmempfindlichkeitstufe: II

Lärmemmissionen müssen die Grenzwerte gemäss USG/LSV einhalten

Verkaufspreis: CHF 150.00 / m2 für dieses prächtige Bauland in Ausserberg

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Ausserberg – ein authentisches Walliser Bergdorf voller Leben und Tradition

Die Gemeinde Ausserberg ist eine für das Wallis typische Weilersiedlung, die ihren ursprünglichen Charakter bis heute bewahrt hat. Das Dorfbild ist geprägt von traditionellen Walliserhäusern, alten Stall-Scheunen und historischen Speichern, die den Charme vergangener Zeiten lebendig halten. Zwischen den einzelnen Weilern entstehen nach und nach neue Wohnräume, wodurch sich Tradition und Moderne auf harmonische Weise verbinden.

Das eigenständige Bergdorf Ausserberg bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Lebensqualität. Ein Kindergarten, eine Primarschule, eine Turnhalle sowie ein vielseitiges und aktives Vereinsleben schaffen ein lebendiges Gemeinschaftsgefühl – typisch für das herzliche Walliser Dorfleben.

Neben dem ansässigen Kleingewerbe spielt die Landwirtschaft in Ausserberg nach wie vor eine wichtige Rolle. Der Rebbau, die Schafhaltung und die Pflege der Suonen, jener jahrhundertealten Wasserleitungen, die das Landschaftsbild des Wallis prägen, zeugen vom tiefen Bezug der Bevölkerung zu ihrer Heimat und zur Natur.

So entsteht in Ausserberg eine besondere Verbindung aus Tradition, Natur und modernem Dorfleben – ein Ort, an dem Geschichte, Gemeinschaft und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen.

Ausserberg – wo Walliser Kultur lebendig bleibt.Ein Dorf, das mit seiner Authentizität und seinem Charakter begeistert.


Weitere Informationen: https://www.ausserberg.ch/

 

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
150
Gesamtfläche
1190 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr zuverlässig

Grety und Josef R.

Daniel Agten hat für uns sehr professionell, zuverlässig, rasch und kompetent eine Alphütte mit Umschwung vermitteln können.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!

Für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend

Melanie J.

Zwei Objekte wurden bereits vermittelt. Alles ging sehr speditiv. Er war für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit und danke herzlich für die ehrliche, kollegiale Unterstützung.

Perfekter Partner beim Kauf oder Verkauf von Immobilien

Paul S.

Sehr kompetent und professionell, kurz Agten-Imobilien ist der perfekte Partner beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.

Wir fühlten uns stehts gut beraten und sind sehr zufrieden

Jörg W.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling beim Erwerb einer Liegenschaft im Wallis war sehr freundlich, offen und professionel. Sie hat transparent, schnell und zuverlässig kommuniziert und die Abwicklung hat gut funktioniert. Wir fühlten uns stehts gut beraten und sind sehr zufrieden.
Die Firma Agten Immobilien ist ein sehr professioneller, regionaler Partner bei Immobiliengeschäften im Wallis.

Professioneller Informationsfluss

Erwin S.

Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.

Hervorragendes Gespür für die Vermarktung und grosses Netzwerk

Claudia O.

Nebst dem hervorragenden Gespür für die Vermarktung und dem grossen Netzwerk haben mich vor allem die Fairness und Offenheit von Agten Immobilien gegenüber beiden Parteien beeindruckt.

We are very positive about the entire process with Agten Immobilien

Gurbe

With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.

For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.

So thank you again.

War eine super Sache - nochmals Danke

Daniel F.

Wir waren äusserst zufrieden mit Ihnen! Noch einmal vielen Dank! War eine super Sache. Wenn Sie einmal eine 3,5 - 4,5 Zimmer Wohnung zu vermieten haben in Visp oder Brig,denken Sie bitte an uns.

Ich bin sehr zufrieden und happy

Renata G.

Ich bin sehr zufrieden und happy. Hat alles super geklappt. Die Betreuung war tiptop. Bei Fragen genügte ein Telefon. Danke dir Daniel, dass du mich nach Visp begleitet hast. Auch hier sehr gut alles organisiert. Ich werde Euch wärmstens weiterempfehlen!

Talentierter Berater

Zsuzsanna H.

Herr Armin Agten ist ein kundenorientierter, talentierter Berater.

Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation

Michèle E.

In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.

Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

 

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler