Prächtiges Bauland in Ausserberg

Bauland in der Region «Visp und Umgebung» in Ausserberg

  • Preis 150
  • Fläche 1190 m² Gesamtfläche
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet

 

Lage und Erreichbarkeit

Das charmante Bergdorf Ausserberg liegt auf 1’008 Metern über Meer an der malerischen BLS-Südrampe und bietet eine eindrucksvolle Aussicht über das Rhonetal und die umliegende Bergwelt. Durch seine ideale Lage ist Ausserberg das ganze Jahr über hervorragend erreichbar – sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Über die gut ausgebaute Kantonsstrasse erreichen Sie das Dorf in nur rund 10 Autominuten ab Visp. Ebenso bequem gestaltet sich die Anreise mit der Bahn: Die Lötschbergbahn (BLS) bringt Sie direkt nach Ausserberg, wo Postautos und Wanderwege weiter in die Region führen.

Ob als Ausgangspunkt für Wanderungen entlang der Südrampe, als ruhiger Ort zum Wohnen oder als Zwischenhalt auf der Reise durch das Wallis – Ausserberg verbindet Erreichbarkeit, Natur und echtes Walliser Lebensgefühl.

Ausserberg – wo Ankommen schon Erholung bedeutet. Erleben Sie die perfekte Mischung aus Ruhe, Aussicht und alpinem Charme.

 

Beschrieb des Baugrundstückes

Die Parzelle liegt in der Wohnzone W 3 und hat eine Ausnützung von 0.5. Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) sind teils vorhanden.

Art. 83 Wohnzone W 3

(Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Ausserberg)

Nutzungsart: Die Zone ist für die Wohnzwecke bestimmt, kleinere Gewerbebetriebe, die nicht stören, sind gestattet

Bauweise: Offen, sowie Doppel- und dreiteilige Häusergruppen in Gebäudelänge und Dachform gestaffelt, max. Gebäudelänge 15 m.

Baumaterial: in ortsüblichen Materialien

Geschosszahl: max. 3 Vollgeschosse

Grensabstände:Kleiner Grenzabstand 1/3 der Fassadenhöhe, mind. Aber 3.00 m von jedem Punkt der Fassade aus gemessen

Grosserr Grenzabstand 70 % der Fassadenhöhe, mind. Aber 5.00 m.

Ausnützung: AZ = 0.5 m

Lärmempfindlichkeitstufe: II

Lärmemmissionen müssen die Grenzwerte gemäss USG/LSV einhalten

Verkaufspreis: CHF 150.00 / m2 für dieses prächtige Bauland in Ausserberg

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Ausserberg – ein authentisches Walliser Bergdorf voller Leben und Tradition

Die Gemeinde Ausserberg ist eine für das Wallis typische Weilersiedlung, die ihren ursprünglichen Charakter bis heute bewahrt hat. Das Dorfbild ist geprägt von traditionellen Walliserhäusern, alten Stall-Scheunen und historischen Speichern, die den Charme vergangener Zeiten lebendig halten. Zwischen den einzelnen Weilern entstehen nach und nach neue Wohnräume, wodurch sich Tradition und Moderne auf harmonische Weise verbinden.

Das eigenständige Bergdorf Ausserberg bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Lebensqualität. Ein Kindergarten, eine Primarschule, eine Turnhalle sowie ein vielseitiges und aktives Vereinsleben schaffen ein lebendiges Gemeinschaftsgefühl – typisch für das herzliche Walliser Dorfleben.

Neben dem ansässigen Kleingewerbe spielt die Landwirtschaft in Ausserberg nach wie vor eine wichtige Rolle. Der Rebbau, die Schafhaltung und die Pflege der Suonen, jener jahrhundertealten Wasserleitungen, die das Landschaftsbild des Wallis prägen, zeugen vom tiefen Bezug der Bevölkerung zu ihrer Heimat und zur Natur.

So entsteht in Ausserberg eine besondere Verbindung aus Tradition, Natur und modernem Dorfleben – ein Ort, an dem Geschichte, Gemeinschaft und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen.

Ausserberg – wo Walliser Kultur lebendig bleibt.Ein Dorf, das mit seiner Authentizität und seinem Charakter begeistert.


Weitere Informationen: https://www.ausserberg.ch/

 

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
150
Gesamtfläche
1190 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Sehr professionell unterwegs

Mario O.

Vielen Dank!

Professionelle Verkaufsabwicklung

Josef I.

Wir sind mit der professionellen Verkaufsabwicklung von Armin Agten sehr zufrieden. Er ist kompetent, freundlich und zuvorkommend. Herzlichen Dank an Armin Agten.

Die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut

Beat H.

Dank Ihrer sehr guten und unkomplizierten Arbeit konnte der Verkauf unserer Wohnung eigentlich in kurzer Zeit gemacht werden. Die Details mit Foto und den Beschrieben auf Ihrem Portal waren sehr gut. Ebenfalls auch die Info über den jeweiligen Stand stimmte für uns absolut. Zusammenfassend sind wir mit der Arbeit der Agten Immobilien AG (Herr Daniel Agten) sehr zufrieden. Ich kann hier sogar sagen, dass wir Ihre Firma schon weiterempfohlen haben an unsern Schwager I. Armin der unseres Wissens schon mit Ihnen in Kontakt getreten ist.

Mit den besten Grüssen

Kenntnisreiche Beratung sowie speditive und unkomplizierte Abwicklung

Jürg N.

Kompetente, kenntnisreiche Beratung, speditive und unkomplizierte Abwicklung, man merkt, dass Armin Agten seit Jahren mit dem Immobilienmarkt Oberwallis vertraut ist. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen oder auch selber wieder in Anspruch nehmen.

Professionel, efficace et transparent

Elena K.

Professionel, efficace et transparent, Agten Immobilien s'engage avec compétence et passion pour son métier et ses clients. Relation de toute confiance, honnête et fiable.

Ein grosses DANKE

Dorothea A.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.

Ein grosses schönes DANKE!!!

Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen

Stefan J.

Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.

Alles wurde zu unserer Zufriedenheit ausgeführt

Nadja B.

Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

Très bonne expérience et personnel très avenant

Karine D.

Très bonne expérience, atmosphère sympathique, conseils avisés, réponses rapides, personnel très avenant

Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt

Andi W.

Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!

Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell

Alex S.

Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler