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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Ernen
  • Goms

Ferienwohnung mit Alpenstadel & Naturidylle im Wallis

Wohnung
Preis
549'000
Fläche
75 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Anzahl Bilder29
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Wohlfühloase mit Gartenidyll & Bergsicht nahe Zermatt

Wohnung
Preis
429'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder19
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Exklusive Dachwohnung an ruhiger Lage in Brig-Glis

Wohnung
Preis
599'000
Fläche
115 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Fieschertal
  • Goms

Gemütliches Chalet an ruhiger Lage in Fieschertal

Haus / Chalet
Preis
539'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!

Renato A.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

Sehr familiäre Umgangsform

Christian A. P.

Der Verkauf unserer Liegenschaft in Glis ging reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit über die Bühne. Es wurde von Anfang an eine sehr familiäre Umgangsform gepflegt.
Die Publikationen und Auftritte im Internet waren auf allen Kanälen einsehbar und sehr professionell gestaltet.
Wir können die Agten AG allen wärmstens empfehlen.

Gerne wieder!

Roger M.

Toller Service, hat sehr schnell einen zuverlässigen Käufer gefunden. Probleme mit dem verschreibenden Anwalt, aber den hat der Käufer ausgewählt, dafür konnte Agten Immobilien nichts dafür. Agten hat sich sogar für dieses Problem mit einem Präsent entschuldigt. Gerne wieder, besten Dank

Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!

Silvia & Kurt M.

Obwohl wir unser Zelt oberhalb Hohtenn im Wallis abgebrochen haben, bleibt uns der schöne Kanton Wallis immer erhalten. Wir hatten eine wunderbare Zeit verbringen können und es hat uns sehr gefallen. Das Wetter, die Freiheit und die vielen netten Leute. Auch die sehr angenehme Zusammenarbeit mit euch war sehr schön. Es hat alles wunderbar geklappt. Vielen lieben Dank. Wir sind der Meinung, dass wir das Ferienhaus an die richtigen Personen weitergegeben haben. Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!

Hervorragendes Gespür für die Vermarktung und grosses Netzwerk

Claudia O.

Nebst dem hervorragenden Gespür für die Vermarktung und dem grossen Netzwerk haben mich vor allem die Fairness und Offenheit von Agten Immobilien gegenüber beiden Parteien beeindruckt.

Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich

Andreas R.

Vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe fühlte ich mich von Gina Berther rundum bestens betreut. Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich – genau die Mischung, die Vertrauen schafft. Besonders hervorheben möchte ich die Verlässlichkeit und die reibungslose Abwicklung bis zum Schluss. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben gefühlt und kann Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

 

Wir fühlten uns sehr gut unterstützt

Barbara & Peter N.

Die Arbeit von Frau Ritz beurteilen wir total positiv. Sehr freundlich und immer termingerecht hat sie die vielen Schritte zum Kauf der Wohnung in Törbel sachgerecht bearbeitet. Auf unsere Fragen und Anliegen ist sie sofort eingegangen. Die Kontakte zum Verkäufer und Notar hat sie gut organisiert und durchgeführt. Frau Ritz hat eine kompetente und gewinnende Art. Wir fühlten uns mit ihr sehr gut unterstützt und wohl bei diesem Kauf - und wünschen ihr weiterhin alles Gute!

Es wurde auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen!

Stefanie P.

Der Auftrag wurde schnell und unkompliziert ausgeführt. Gerne empfehle ich die Agten Immobiliern AG weiter. Es wurden auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen. Die Firma arbeitet sehr zielstrebig, transparent und professionell. Wir waren sehr zufrieden!

Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld

Evang. Marienschwestern

Carola, wir möchten uns ganz herzlich für deinen Einsatz im Hinblick auf den Verkauf des kleinen Häuschens in Ausserbinn bedanken. Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld mit Ausdauer, wo der Verkauf nicht so schnell von Statten gehen konnte, wie man gedacht hatte. Aber am Ende wird es immer gut, wenn man lang genug warten kann. Uns ist es eine Freude, dass Frau M. sich so sehr über das Häuschen freut und findet es genau das, was sie so lange gesucht und gesehnt hatte. 

Guter Informationsfluss

Liliane I.

Wir waren sehr zufrieden, hat alles geklappt, sie haben sich viel Mühe gegeben, uns auch auf dem Laufenden gehalten, wir danken nochmals und wünschen frohe Festtage.

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets 

Charly B.

- die Leistungen waren sehr gut

- alle Termine wurden einhalten

- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden

- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat

- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets

- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!

Besser geht's nicht!

Phil N.

Denke besser geht's nicht! Dank Agten&Agten konnten wir unseren Traum im Obwerwallis erfüllen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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