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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Es wurden 106 Immobilien gefundenSortieren nach: Neu RäumePreis
Neu
Anzahl Bilder6
  • Ausserbinn - Ernen
  • Goms

Vom Walliser Stall zum persönlichen Rückzugsort

Haus / Chalet
Preis
598'000
Fläche
129 m² Wohnfläche125 m² Gesamtfläche
Neu
Anzahl Bilder27
  • Fiesch
  • Goms

Einzigartige Duplexwohnung in Fiesch

Wohnung
Preis
968'000
Fläche
170 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Neu
Anzahl Bilder22
  • Binntal
  • Goms

Hochwertig ausgebaute Stall-Scheune im Binntal

Haus / Chalet
Preis
auf Anfrage
Fläche
50 m² Wohnfläche71 m² Gesamtfläche
Zimmer
5 Räume
Anzahl Bilder27
  • Bellwald
  • Aletschgebiet

Wo Erholung zuhause ist – Traumhaftes Chalet in Bellwald

Haus / Chalet
Preis
689'000
Fläche
120 m² Wohnfläche360 m² Gesamtfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder37
  • Bitsch
  • Brig/Glis/Naters

Modernes Einfamilienhaus in idyllischer Naturlage

Haus / Chalet
Preis
1'090'000
Fläche
167 m² Wohnfläche503 m² Gesamtfläche
Anzahl Bilder27
  • Binn
  • Goms

Zwei Wohnungen im Landschaftspark Binntal

Wohnung
Preis
449'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Ernen
  • Goms

Ferienwohnung mit Alpenstadel & Naturidylle im Wallis

Wohnung
Preis
549'000
Fläche
75 m² Wohnfläche
Zimmer
3 ½ Räume
Anzahl Bilder29
  • Herbriggen
  • Mattertal (Zermatt)

Wohlfühloase mit Gartenidyll & Bergsicht nahe Zermatt

Wohnung
Preis
429'000
Fläche
90 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder19
  • Brig-Glis
  • Brig/Glis/Naters

Exklusive Dachwohnung an ruhiger Lage in Brig-Glis

Wohnung
Preis
599'000
Fläche
115 m² Wohnfläche
Zimmer
4 ½ Räume
Anzahl Bilder25
  • Fieschertal
  • Goms

Gemütliches Chalet an ruhiger Lage in Fieschertal

Haus / Chalet
Preis
539'000
Fläche
100 m² Wohnfläche
Zimmer
5 ½ Räume

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Professionelle Verkaufsabwicklung

Josef I.

Wir sind mit der professionellen Verkaufsabwicklung von Armin Agten sehr zufrieden. Er ist kompetent, freundlich und zuvorkommend. Herzlichen Dank an Armin Agten.

Sie hat uns von Anfang bis Ende super unterstützt

Mathias H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service der Agten Immobilien AG, vor allem mit Gina Berther. Sie hat immer auf unsere Wünsche gehört und uns von Anfang bis Ende super unterstützt. Die Beratung war freundlich und kompetent. Die Kommunikation war klar und verständlich. Die Termine wurden eingehalten, und wir wurden regelmässig über alles informiert. Dank ihres Einsatzes konnten wir unser Ferienhaus glücklich verkaufen, an jemanden, der es gut pflegt. Wir empfehlen die Agten Immobilien AG und Gina Berther gerne weiter.

Die Agten Immobilien AG hat einen perfekten Internetauftritt

C. M. und B. L. aus dem Berner Mittelland

Die Firma Agten Immobilien hat unser Chalet im Lötschental vermarktet. Dabei hat sie einen perfekt gelungenen Internetauftritt mit tollen Innenraumbildern (360 Grad) erstellt. Herr Daniel Agten hat uns zielorientiert durch den Vermarktungs- und später durch den erfolgreichen Verkaufsprozess geführt. Wir sind insgesamt sehr zufrieden mit den Leistungen von Herrn Daniel Agten und werden ihn gerne weiterempfehlen.

Kenntnisreiche Beratung sowie speditive und unkomplizierte Abwicklung

Jürg N.

Kompetente, kenntnisreiche Beratung, speditive und unkomplizierte Abwicklung, man merkt, dass Armin Agten seit Jahren mit dem Immobilienmarkt Oberwallis vertraut ist. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen oder auch selber wieder in Anspruch nehmen.

Habe mich um so gut wie nichts kümmern müssen

Alessandro A.

Habe eine Immobilie verkauft. Schnelle Abwiklung, Preis-Leistung super... aber was noch viel wichtiger ist...unkompliziert.
Habe mich um so gut wie nichts kümmern müssen. ZIEL ERREICHT!
 

Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation und die gute Erreichbarkeit

Roger B.

Ich war mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Die Betreuung durch Gina Berther war jederzeit kompetent, unkompliziert und effizient. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die gute Erreichbarkeit sowie die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Ich war stets über den aktuellen Stand informiert.

Ich kann Agten Immobilien und insbesondere Gina Berther gerne weiterempfehlen.

Die Abwicklung des Kaufs war sehr unkompliziert

Thomas M.

Dank der Flexibilität von Carola Dolling konnten wir während eines verlängerten Wochenendes im Goms spontan eine Ferienwohnung besichtigen. Die Abwicklung des Kaufs war unkompliziert. Frau Dolling hat uns dabei kompetent, freundlich und geduldig begleitet.

Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick

Silvio W.

Sehr transparenter und fairer Makler. Ausgezeichnete Kommunikation. Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick.

Mit Agten Immobilien 100% zufrieden

Hans-Rudolf G.

Mit Agten Immobilien 100% zufrieden. Innert kürzester Zeit zu beidseitiger Zufriedenheit Vertrag abgeschlossen. Vielen Dank!

Sehr zeitnahe Erledigung der Aufträge

Beat G.

Wir haben mit der Firma Agten Immobilien sehr gute Erfahrungen gesammelt. Kompetent und sehr zeitnahe Erledigung der Aufträge. Gerne wieder!

Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm

Herbert S.

Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.

Alles ging unkompliziert

Ursula L.

Wir waren sehr zufrieden mit der Betreuung und alles ging sehr schnell und unkompliziert.
Wir genießen die schöne Maiensäß und haben die Firma Agten schon in der Familie weiterempfohlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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