Altbauwohnung mit Nebengebäuden und Parkplätzen

Wohnung in der Region «Aletschgebiet» in Mörel-Filet

  • Preis 319'000
  • Fläche 114 m² Wohnfläche326 m² Gesamtfläche
  • Zimmer 4 ½ Räume
  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich
  • Verkauf an Ausländer (Nichtschweizer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich

 

Highlights der Wohnung

  • Ideal als Wochenend- und Ferienwohnung
  • Geeignet für eine Familie
  • Rasenplatz
  • Möglichkeit zur Erstellung eines kleinen Gartens
  • Sonnige Balkone
  • Zufahrt mit dem Auto möglich
  • Zwei Aussenparkplätze
  • Diverse Abstell- und Einstellräume
  • Gute Erschliessung
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Ruhige Lage

 

Lage und Erreichbarkeit

Die Gemeinde Mörel-Filet (760 m ü. M.) ist auf einer gut ausgebauten Kantonsstrasse während dem ganzen Jahr mit dem Auto problemlos erreichbar. Dasselbe gilt für den öffentlichen Verkehr, ab Brig Bahnhof fährt die Matterhorn Gotthard Bahn im Halbstundentakt nach Mörel-Filet.

Das Dreifamilienhaus befindet sich an der Dorfstrasse, nur wenige Gehminuten von der Talstation der Luftseilbahnen Riederalp, Schule, Einkaufsmöglichkeit und Restaurants entfernt.

 

Beschrieb der Wohnung

Diese charmante Wohnung im 1. Obergeschoss eines Dreifamilienhauses aus dem Jahr 1636 verbindet historischen Charakter mit rustikalem Flair. Auf 104 m² Wohnfläche bietet sie viel Platz und eine warme, gemütliche Atmosphäre. Zwei Giltsteinöfen sorgen für ein behagliches Wohngefühl, einer davon ist funktionstüchtig und spendet an kalten Tagen angenehme Wärme. Der zweite Ofen blieb aus dekorativen Gründen erhalten. Zusätzlich wird die Wohnung mit elektrischen Direktöfen beheizt. Die Küche ist in einem funktionierenden Zustand und mit allem ausgestattet, was für den täglichen Gebrauch notwendig ist. Von der Wohnung aus geniesst man einen herrlichen Ausblick über Mörel-Filet. Zwei Badezimmer bieten zusätzlichen Komfort: eines mit Dusche, WC und Lavabo, das andere mit Badewanne, WC und Lavabo. Die Raumhöhe beträgt zwischen 1,90 m und 2,00 m und unterstreicht den authentischen Altbau-Charme.

Zur Wohnung gehört ein direkter Zugang zu einem angrenzenden Nebengebäude (Parz. Nr. 1022, vgl. Situationsplan). Dieses bietet viele Nutzungsmöglichkeiten und verfügt über einen Keller, eine Werkstatt und einen geräumigen Estrich.

Zum Gesamtpaket gehört zudem eine separate sanierungsbedürftige Stall-Scheune (Parz. Nr. 1023, vgl. Situationsplan) mit grossem Potenzial für kreativen Umnutzungsideen.

Zwei ungedeckte Parkplätze (Parz. Nr. 1391, vgl. Situationsplan) runden dieses besonders attraktive Angebot ab.

Eine ideale Immobilie für Liebhaber historischer Bausubstanz mit Blick für das Besondere.

 

Raumaufteilung

Übersicht

  • Parzellengrösse: 326 m2
  • Nettowohnfläche: 104 m2
  • Waschküche (Miteigentum)
  • Keller
  • Balkone
  • Nebengebäude
  • Stall-Scheune
  • Ungedeckte Parkplätze

 

1. Obergeschoss (4.5-Zimmerwohnung mit 105 m2)

  • Küche und Essbereich
  • Zwei Schlafzimmer
  • Zimmer mit Zugang zum Nebengebäude
  • Badezimmer: WC / Dusche / Lavabo
  • Badezimmer: WC / Badewanne / Lavabo
  • Wohnzimmer
  • Drei Balkone

 

Nebengebäude (Parzellen-Nr. 1022) im Alleineigentum

  • Keller
  • Werkstatt (Zugang über den Balkon und Gehweg)
  • Estrich
  • Direkter Zugang zur Stall-Scheune

 

Stall-Scheune (Parzellen-Nr. 1023) im Alleineigentum

  • Auf zwei Ebenen
  • Rasenplatz
  • Parkplätze (Parzellen-Nr. 1391) im Alleineigentum
  • Zwei ungedeckte Parkplätze

 

Die jährlichen Nebenkosten (Versicherung, Strom, Heizung, Wasser, Kaminfeger, usw.) belaufen sich auf ca. CHF 4'000.00

Verkaufspreis: CHF 319'000.00 für diese Wohnung mit Parkplätzen, Nebengebäuden und für die Stall-Scheune.

Verfügbarkeit: Nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Mörel-Filet

Mörel-Filet, historisch ein bedeutender Ausgangspunkt im Oberwallis, wurde einst von Rittern und Burgherren geprägt. Noch heute zeugen renovierte Bauwerke von dieser Zeit. Seit der Fusion 2009 bilden Mörel und Filet eine Gemeinde mit aktivem Vereinsleben und wichtigen öffentlichen Einrichtungen wie der Schule Aletsch, einer Bibliothek und Alterswohnungen. Der Dorfkern besticht durch gut erhaltene Walliserhäuser, ergänzt durch moderne Bauten dank der Nähe zur Talstation der Luftseilbahnen Riederalp.
Mehr unter: http://moerel-filet.ch

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
319'000
Wohnfläche
114 m²
Gesamtfläche
326 m²
Anzahl Räume
4 ½

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Johann und Beatrice B.

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Die Arbeit von Frau Ritz beurteilen wir total positiv. Sehr freundlich und immer termingerecht hat sie die vielen Schritte zum Kauf der Wohnung in Törbel sachgerecht bearbeitet. Auf unsere Fragen und Anliegen ist sie sofort eingegangen. Die Kontakte zum Verkäufer und Notar hat sie gut organisiert und durchgeführt. Frau Ritz hat eine kompetente und gewinnende Art. Wir fühlten uns mit ihr sehr gut unterstützt und wohl bei diesem Kauf - und wünschen ihr weiterhin alles Gute!

Noch zufriedener kann man nicht sein

Fam. Carl

Wir sind sehr zufrieden gewesen und haben nicht mit dieser Schnelligkeit gerechnet, wie das Chalet verkauft wurde. Besser hätte der Verkauf für beide Seiten nicht laufen können. Auch mit den Käufern sind wir sehr zufrieden. Es ist nicht einfach ein Chalet in Ernen, das man 42 Jahre bewohnt hat, zu übergeben. Noch zufriedener kann man nicht sein.

Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung

Fabian V.

Frau Dolling ist auf unsere Fragen eingegangen und konnte uns ein umfassendes Bild geben. Sie hat sich bemüht eine kurzfristige Besichtigung zu ermöglichen, was uns sehr wichtig war.

Auch hat sie die Hausbesichtigung sehr kompetent gestaltet mit Hinweisen zur Wertigkeit kürzlich getätigter Investitionen, zur Umgebung und zu den unmittelbaren Nachbarn.
Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung und auch die Verhandlungsposition mit der Verkäuferschaft. Wir sind Frau Dolling für ihre Leistungen dankbar, denn auch nach dem Kauf war sie nie verlegen unsere verschiedenen Fragen schnell und kompetent zu beantworten.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin