Altertümlicher Baukomplex im Dorfkern von Bratsch

Umbauobjekt in der Region «Gampel-Steg und Umgebung» in Bratsch

  • Preis 119'000
  • Fläche 135 m² Gesamtfläche

Das Anwesen stellt eine interessante Gelegenheit dar, ein denkmalgeschütztes Gebäude zu erwerben und es unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen fachgerecht zu sanieren und zu erhalten.

  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich
  • Nur als Erstwohnsitz nutzbar

 

Highlights der Liegenschaft

  • Ideal für Handwerker, Bastler, Heimwerker und Selbstverwirklicher
  • Ideal für Investoren oder Selbstnutzer, die eine individuelle Renovierung in einer attraktiven Lage planen
  • Herrlicher Ausblick
  • Eingebettet im ursprünglichen Dorfkern
  • Gute Erreichbarkeit
  • Wenige Meter bis zur Bushaltestelle
  • Öffentliche Parkplätze nur 2 Minuten vom Haus entfernt

 

Lage und Erreichbarkeit

Das kleine Bergdorf Bratsch befindet sich oberhalb von Niedergampel auf einer Sonnenterrasse. Das Dorf, am südlich exponierten Hang gelegen, trumpft das ganze Jahr mit der Sonnenscheindauer. Bratsch ist auf einer gut ausgebauten Strasse das ganze Jahr von Niedergampel oder über Leuk/Guttet-Feschel erreichbar. Durch die Verkehrsbetriebe Leuk-Leukerbad und Umgebung ist Bratsch mittels öffentlicher Verkehrsmittel erreichbar. Dieses schmucke Bergdorf gehört zum Perimeter des regionalen Naturpark Pfyn-Finges.

Das Haus befindet sich am Dorfplatz, in unmittelbarer Umgebung des Burgerhauses von Bratsch.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Das Anwesen besteht aus einem Wohnhaus mit angeschlossenem Wirtschaftsgebäude. Zusammen bilden sie eine historische und funktionale Einheit. Der Wohnbereich ist in Mischbauweise errichtet, wobei die tragende Struktur auf einem massiven, gemauerten Kellersockel ruht. Das Gebäude verfügt über ein Satteldach, unter dem sich die Stallscheune befindet, die ebenfalls Teil des Anwesens ist.

Das Haus ist im Gebäudeinventar der kantonalen Denkmalpflege als schützenswert und erhaltenswert eingetragen. Dies bedeutet, dass bei geplanten Sanierungs- und Renovierungsmassnahmen besondere Vorgaben und Parameter zu beachten sind, um den historischen Charakter und die Substanz des Gebäudes zu bewahren.

Ein im Jahr 2019 genehmigtes Baugesuch enthält eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Massnahmen und Vorgaben für die Sanierung der Baute. Diese Parameter umfassen unter anderem die Verwendung bestimmter Materialien, die Einhaltung von Denkmalschutzrichtlinien sowie technische Vorgaben zur Erhaltung der Bausubstanz.

 

Verkaufspreis: CHF 119'000.00 für dieses Umbauprojekt mitten in Bratsch

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Bratsch

Bratsch als Teil der Gemeinde Gampel-Bratsch liegt auf 1'090 m ü. M. im Bezirk Leuk. Die Stimmbürger der Gemeinden Gampel und Bratsch beschlossen im Jahr 2008 die beiden Gemeinden Gampel und Bratsch zu fusionieren. Diese Ortschaft besticht durch die gemütliche Sonnenterrasse und idyllische Plätze. Bei guter Sicht hat man hier ein irrsinniges Panorama auf die Walliser Viertausender und bis tief ins Unterwallis. Eine stattliche Vielfalt bietet die wilde Natur mit blumenreichen Wiesen, Wäldern und Felsen. Das Ortsbild prägen die schwarzgebrannten Walliserhäuser. Seit 2016 existiert in Bratsch eine kleine Schule mit innovativem Konzept.

Weitere Infos: https://www.gampel-bratsch.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
119'000
Gesamtfläche
135 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Herr Agten war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet

Peter B.

Herr Agten hat uns von Anfang an sehr gut beraten und uns informative Hinweise gegeben. Er war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet. Wir können Herrn Agten uneingeschränkt weiterempfehlen.

Wir sind mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität sehr zufrieden

Dorothea S.

Wir sind sehr zufrieden mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität von Herrn Daniel Agten, die wir erfahren durften beim Verkauf unserer Wohnung im Goms.

Sehr empfehlenswerte Leistungen

Sibylle W.

Die Kontaktnahme mit der Agten Immobilien AG gestaltete sich als sehr freundlich. Unser Anliegen beim ersten Zusammentreffen wurde effizient und transparent behandelt.
Bereitschaft und Einsatz der zuständigen Maklerin wirkten positiv, ihre Beratung routiniert. Die Bearbeitung der Verkaufs-Ausschreibung ging zügig und zuverlässig vonstatten.

Besten Dank für die empfehlenswerten Leistungen!

Talentierter Berater

Zsuzsanna H.

Herr Armin Agten ist ein kundenorientierter, talentierter Berater.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange

Jessica T.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange, welche Frau Carola Dolling an den Tag gelegt hat. Danke für die rasche, professionelle und ausführliche Abwicklung, für die Verfügbarkeit und Feinfühligkeit gegenüber dem Verkäufer...

Hautement recommandé

David B.

Excellente expérience de courtage: réactif, précis, fiable, sympathique. Hautement recommandé!

Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt

Louise T.

Herr Armin Agten hat uns bestens betreut während der Verkaufsabwicklung. Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Das Geschäft wurde rasch abgewickelt

Marie-Theres H.

Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.

Gerne wieder!

Roger M.

Toller Service, hat sehr schnell einen zuverlässigen Käufer gefunden. Probleme mit dem verschreibenden Anwalt, aber den hat der Käufer ausgewählt, dafür konnte Agten Immobilien nichts dafür. Agten hat sich sogar für dieses Problem mit einem Präsent entschuldigt. Gerne wieder, besten Dank

Très bonne expérience et personnel très avenant

Karine D.

Très bonne expérience, atmosphère sympathique, conseils avisés, réponses rapides, personnel très avenant

Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können

Antje P.

Frau Dolling ausserordentlich zufrieden war. Sie hat einen ganz tollen Job gemacht, war jederzeit erreichbar, superfreundlich und sehr speditiv. Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können, würde sie jederzeit wieder engagieren und empfehle sie gerne weiter.

Professionell und schnell

Hans R.

Armin Agten und Xenia Ritz haben unser Maiensäss im Goms äussert professionell und schnell verkauft. Obwohl wir uns zu diesem Zeitpunkt im Ausland befanden, klappte alles bestens und zu unserer besten Zufriedenheit. Besser geht nicht. Nochmals vielen Dank.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin