Ich erzähle sowieso jedem, der in Frage kommt, persönlich und gerne von Ihrem tollen Rundumservice! Nochmals danke für alles und ich komme bei erneutem Bedarf sehr gerne wieder auf Sie zurück.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
Wir haben derzeit keine Angebote, welche auf Ihre Suchkriterien zutreffen.
Versuchen Sie es erneut, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie sind.
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Toller Rundum-Service
Fast, professional and very personal touch
I only can recommned Agten Immobilien. Fast, professional and very personnal touch.
Noch zufriedener kann man nicht sein
Wir sind sehr zufrieden gewesen und haben nicht mit dieser Schnelligkeit gerechnet, wie das Chalet verkauft wurde. Besser hätte der Verkauf für beide Seiten nicht laufen können. Auch mit den Käufern sind wir sehr zufrieden. Es ist nicht einfach ein Chalet in Ernen, das man 42 Jahre bewohnt hat, zu übergeben. Noch zufriedener kann man nicht sein.
Armin Agten hat uns bestens betreut
Herr Armin Agten hat uns bestens betreut und wir freuen uns schon auf die Schlüsselübergabe in gut 2 Wochen.
Danke für die zügige Abwicklung des Kaufs
Frau Dolling hat den Hauskauf in Binn professionell abgewickelt und uns sehr persönlich und transparent begleitet. Wir können Agten Immobilien rundum empfehlen. Danke für den unkomplizierten Umgang, die transparente und offene Kommunikation und die zügige Abwicklung des Kaufs.
Professionell und schnell
Armin Agten und Xenia Ritz haben unser Maiensäss im Goms äussert professionell und schnell verkauft. Obwohl wir uns zu diesem Zeitpunkt im Ausland befanden, klappte alles bestens und zu unserer besten Zufriedenheit. Besser geht nicht. Nochmals vielen Dank.
Wir fühlten uns sehr gut unterstützt
Die Arbeit von Frau Ritz beurteilen wir total positiv. Sehr freundlich und immer termingerecht hat sie die vielen Schritte zum Kauf der Wohnung in Törbel sachgerecht bearbeitet. Auf unsere Fragen und Anliegen ist sie sofort eingegangen. Die Kontakte zum Verkäufer und Notar hat sie gut organisiert und durchgeführt. Frau Ritz hat eine kompetente und gewinnende Art. Wir fühlten uns mit ihr sehr gut unterstützt und wohl bei diesem Kauf - und wünschen ihr weiterhin alles Gute!
Faire finanzielle Bedingungen
Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.
Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen
Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.
Der Kauf erfolgte äusserst speditiv
Herr Armin Agten war äusserst professionell und vertrauenswürdig. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Der Kauf erfolgte äusserst speditiv, alles war bestens vorbereitet. Ich kann die Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.
Absolut zuverlässige Firma
Absolut zuverlässige Firma und Immo-Verkäufer. Wir haben nur gute Erfahrung gemacht mit der Firma Agten und können die Firma allen empfehlen die sich nach einer Immobilie im Wallis umsehen und wenn es sich, wie in unserem Fall, um sehr spezielle Immobilien handelt (Berghaus, Maiensäss, Berghütte oder Alphütte) wird es kaum jemand anderes geben der weiterhelfen kann. Topadresse
Sehr zuverlässig
Daniel Agten hat für uns sehr professionell, zuverlässig, rasch und kompetent eine Alphütte mit Umschwung vermitteln können.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.