Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Professioneller Informationsfluss
Unkomplizierte Abwicklung
Unkomplizierte Abwicklung. Gerne wieder.
Wir fühlten uns sehr gut unterstützt
Die Arbeit von Frau Ritz beurteilen wir total positiv. Sehr freundlich und immer termingerecht hat sie die vielen Schritte zum Kauf der Wohnung in Törbel sachgerecht bearbeitet. Auf unsere Fragen und Anliegen ist sie sofort eingegangen. Die Kontakte zum Verkäufer und Notar hat sie gut organisiert und durchgeführt. Frau Ritz hat eine kompetente und gewinnende Art. Wir fühlten uns mit ihr sehr gut unterstützt und wohl bei diesem Kauf - und wünschen ihr weiterhin alles Gute!
Sehr zufrieden mit der Beratung und den Ratschlägen
Professionell, schnell und vor allem unkompliziert. Sehr zufrieden mit der Beratung / Ratschlägen von Roland Imboden. Wir sind zu 100% zufrieden. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.
Wir wurden stets gut beraten und betreut!
Während der Kaufabwicklung von der Besichtigung bis zum Unterschreiben beim Notar, sowie auch bei Fragen nach dem Kauf wurden wir von Herrn Marco Williner stets gut beraten und betreut!
Das Geschäft wurde rasch abgewickelt
Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.
Professionell und schnell
Armin Agten und Xenia Ritz haben unser Maiensäss im Goms äussert professionell und schnell verkauft. Obwohl wir uns zu diesem Zeitpunkt im Ausland befanden, klappte alles bestens und zu unserer besten Zufriedenheit. Besser geht nicht. Nochmals vielen Dank.
Die Agten Immobilien AG hat einen perfekten Internetauftritt
Die Firma Agten Immobilien hat unser Chalet im Lötschental vermarktet. Dabei hat sie einen perfekt gelungenen Internetauftritt mit tollen Innenraumbildern (360 Grad) erstellt. Herr Daniel Agten hat uns zielorientiert durch den Vermarktungs- und später durch den erfolgreichen Verkaufsprozess geführt. Wir sind insgesamt sehr zufrieden mit den Leistungen von Herrn Daniel Agten und werden ihn gerne weiterempfehlen.
Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent.
Ich bin mit der Firma und insbesondere mit Daniel Agten höchst zufrieden. Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf wurde alles genau wie besprochen umgesetzt.
Herr Agten überzeugte mit seiner Fachkompetenz, seinem Engagement und seiner professionellen Beratung. Er nahm sich stets Zeit und beantwortete alle Fragen umfassend und nachvollziehbar. Da ich während der Woche nicht an den Standort zurückkehrte, hat Herr Agten auch meinen Bevollmächtigten professionell betreut. Die Kommunikation war auch in dieser Dreieckskonstellation von höchster, professioneller Güte.
Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent. Meine Erwartungen wurden in jeder Hinsicht erfüllt. Alle Anfragen wurden umgehend beantwortet – sei es per Telefon oder E-Mail. Die Kommunikation verlief durchgehend schnell und zuverlässig. Sämtliche Termine wurden pünktlich eingehalten, und die gesamte Abwicklung erfolgte planmässig und ohne Verzögerungen.
Die Erreichbarkeit war ausgezeichnet. Herr Agten war jederzeit ansprechbar und nahmen sich die notwendige Zeit.
Alle Schritte wurden transparent kommuniziert und nachvollziehbar dargelegt. Ich wusste zu jeder Zeit, was gerade passiert und welche nächsten Schritte anstehen. Ebenfalls wurde ich regelmässig und proaktiv über den Fortschritt informiert. Es gab keine Unsicherheiten oder offene Fragen.
Besonders hervorzuheben ist, dass meine Interessen gegenüber den potenziellen Käufern hervorragend vertreten wurden. Herr Agten setzte sich stets für die bestmöglichen Bedingungen ein.
Ich kann die Firma und insbesondere Daniel Agten jedem empfehlen, der eine Immobilie professionell und zuverlässig verkaufen möchte.
Vielen Dank für die ausgezeichnete Arbeit!
Zufrieden und kompetent
Wir sind sehr zufrieden wie schnell und kompetent unser Chalet verkauft wurde. Herzlichen Dank an Daniel Agten wir können Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.
Kurz gesagt - sehr sympathisch und kompetent
Frau Dolling war stets freundlich und zuvorkommend, jederzeit bereit Auskünfte zu erteilen, und kurz gesagt, sehr sympathisch und kompetent.
Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen
Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.