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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr hohe Bereitschaft und Flexibilität

Dada C.

Kompetente Beratung und sehr flexibel. 100% Zufriedenheit.

Ausgezeichnet und sehr zufrieden!

Erbengemeinschaft S.

Unsere Immobilie wurde durch Daniel Agten sehr kompetent, unkompliziert und schnell vermittelt. Sämtliche Abläufe wurden einfach und zur vollen Zufriedenheit abgewickelt. Jederzeit wieder.

Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern gelebt!

Andreas W.

Vielen Dank an Xenia Ritz und Familie Agten, für das Vertrauen und die Professionelle Zusammenarbeit. Leistung und die Einhaltung der Termine sind sehr gut. Die Bereitschaft und Einsatz von Frau Ritz und Herr Armin Agten sind Hervorragend. Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern Gelebt. Man fühlt sich wohl und wird auch Professionell unterstützt von A bis Z. Nachvollziehbarkeit der angebotenen Leistungen stimmen. Vielen Dank, dass wir unser Traum gefunden und erfüllen konnten. Wir werden unser Eigenheim schätzen, sowie das Team Agten Immobilien und auch Weiterempfehlen

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Sehr fair, kompetent, ehrlich und unkompliziert bedient

Rolf R.

Im Frühjahr habe ich eine heimelige Wohnung, vermittelt durch Agten Immobilien gekauft. Trotz des Feiertages hat uns Herr Agten empfangen und 4 zuvor ausgesuchte Wohnungen gezeigt. In toller Atmosphäre hat uns Herr Agten die Details zu allen Wohnungen aufgezeigt. 5 Sterne sind für seine Firma absolut verdient. Wir werden Agten-Immobilien jederzeit wärmstens weiterempfehlen.

Je recommande vivement

Tom P.

Toujours disponible, réponse à toutes mes questions. Je recommande vivement.

Très bonne expérience et personnel très avenant

Karine D.

Très bonne expérience, atmosphère sympathique, conseils avisés, réponses rapides, personnel très avenant

Guter Informationsfluss

Liliane I.

Wir waren sehr zufrieden, hat alles geklappt, sie haben sich viel Mühe gegeben, uns auch auf dem Laufenden gehalten, wir danken nochmals und wünschen frohe Festtage.

Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen

Heinz I.

Gerne bewerte ich euch, fällt mir auch leicht, da es auf allen Positionen bestens, ja sehr gut geklappt hat. Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen ist sofort spürbar. Besten Dank. Wir waren sehr zufrieden und bedanken uns gerne und herzlich. Selbstverständlich werden wir die Agten Immobilien AG weiter empfehlen und Carola und Daniel hervorheben.

Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen in Grächen verkaufen

Sandra B.

Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen und einem Studio in Grächen verkaufen. Da es eher ein grösseres Gebäude für ein "Chalet in einem Ski Gebiet" war, war es sicher nicht einfach. Der Vermittler hat uns sehr gut beraten. Alles war unkompliziert, aber trotzdem professionell.

Sie hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet

Anke H.

Wir sind sehr zufrieden! Frau Dolling von Agten Immobilien hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet. Sie hielt uns gut auf dem Laufenden über alle Entwicklungen, gab Ihre ehrliche und professionele Einschätzung und war stets freundlich. Wir fühlten uns bei Ihr in den allerbesten Händen! Dass wir jetzt die stolzen und überglücklichen Eigentümer einer tollen Wohnung in Saas-Fee sind, ist zu einem gewissen Teil auch der Verdienst von Frau Dolling.

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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