von Agten bis Zufrieden professionell !! Gute Betreuung während der ganzen Verkaufszeit bis zum unglaublich raschen Abschluss, transparente Kosten, immer prompte Antworten auf alle Mails. So ein Service kann ich nur weiterempfehlen!!
Herzlichen Dank an Agten D. & Agten A.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Von Agten bis Zufrieden professionell
Gentleman der alten Schule
Ich schätze di art fa dinem pa sehr will är nu „gentleman der alten schule“ isch. Me fühlt schich ärnscht gnu und merkt dass da sehr vill härzblüet hinner dr arbeit schteckt. Är het konsequänt und fliissig di objekt de interessänte zeigt, mit erfolg.Ich wärde agten immobilien sicher witerempfähle wienes scho sit jahre mache.
Sehr zufrieden mit den Leistungen
Sehr zufrieden mit den Leistungen von Marco Williner bei der Agten Immobilien AG. Er war immer hilfsbereit und professionell und tat alles, um sicherzustellen, dass unsere Bedürfnisse erfüllt wurden. Ich würde ihn auf jeden Fall empfehlen.
Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell
Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.
Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation
In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.
Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert
Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen
Toller Service. Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen. Gerne wieder.
Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen in Grächen verkaufen
Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen und einem Studio in Grächen verkaufen. Da es eher ein grösseres Gebäude für ein "Chalet in einem Ski Gebiet" war, war es sicher nicht einfach. Der Vermittler hat uns sehr gut beraten. Alles war unkompliziert, aber trotzdem professionell.
Kompetent, zuverlässig und ehrlich
Wir geniessen unser zweites zu Hause in den Bergen in vollen Zügen und sind Daniel Agten dankbar für die professionelle Kaufabwicklung. Vom ersten Kontakt an wurden wir kompetent beraten und konnten uns vollkommen auf Agten Immobilien verlassen. Wir schätzten die ehrliche und freundlich Art von Daniel Agten und können Agten Immobilien mit grosser Überzeugung weiterempfehlen.
Besser geht's nicht!
Denke besser geht's nicht! Dank Agten&Agten konnten wir unseren Traum im Obwerwallis erfüllen.
Einfach so wie man es sich wünscht
Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.
Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung
Agten Immobilien und Carola Dolling haben einen super Job gemacht. Äusserst zuvorkommend, freundliche, professionelle und flexible Abwicklung. Vielen Dank!
Die Zusammenarbeit war ausgezeichnet
Wir haben die Agten Immobilien AG ausgewählt zum Verkauf unserer Wohnung aufgrund der positiven Meldungen. Die Zusammenarbeit war von Anfang an mit Frau Carola Dolling ausgezeichnet, sie war sehr hilfsbereit und kompetent. Wir wurden regelmässig über den Stand des Verkaufes Informiert. Bei Fragen bekamen wir schnelle Rückmeldungen. Wir waren sehr zufrieden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.