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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung

Fabian V.

Frau Dolling ist auf unsere Fragen eingegangen und konnte uns ein umfassendes Bild geben. Sie hat sich bemüht eine kurzfristige Besichtigung zu ermöglichen, was uns sehr wichtig war.

Auch hat sie die Hausbesichtigung sehr kompetent gestaltet mit Hinweisen zur Wertigkeit kürzlich getätigter Investitionen, zur Umgebung und zu den unmittelbaren Nachbarn.
Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung und auch die Verhandlungsposition mit der Verkäuferschaft. Wir sind Frau Dolling für ihre Leistungen dankbar, denn auch nach dem Kauf war sie nie verlegen unsere verschiedenen Fragen schnell und kompetent zu beantworten.

Das Geschäft wurde rasch abgewickelt

Marie-Theres H.

Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.

Ausgezeichnet und sehr zufrieden!

Erbengemeinschaft S.

Unsere Immobilie wurde durch Daniel Agten sehr kompetent, unkompliziert und schnell vermittelt. Sämtliche Abläufe wurden einfach und zur vollen Zufriedenheit abgewickelt. Jederzeit wieder.

Einfach alles im Griff und sehr menschlich

Alois M.

Meine Frau und ich sind einer Meinung. Die Beratung und alles drum herum einfach Super und sehr zufriedenstellend. Der Firma kann man nur ein Kränzchen widmen. Einfach genial, alles im Griff, einfach kompetent und sehr menschlich.

Nochmals besten Dank!

Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen

Stefan J.

Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.

Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk

Jakob A.

Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.

Ich habe bereits und werde die Agten Immobilien AG jederzeit sehr gerne weiterempfehlen.

Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Note 6 für den Vermittler

Doris & Werner B.

Es war eine äusserst gute und zufriedene Zusammenarbeit. Wir können den Vermittler allen in gut und treue weiter empfehlen. Note 6!

Der Kauf konnte schnell und korrekt abgeschlossen werden

Kurt W.

Die Bewertung der Liegenschaft war mit einer Schatzung gut dokumentiert. Agten Immobilien bringt rasch eine fundierte Markteinschätzung. Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden.

Sehr fair, kompetent, ehrlich und unkompliziert bedient

Rolf R.

Im Frühjahr habe ich eine heimelige Wohnung, vermittelt durch Agten Immobilien gekauft. Trotz des Feiertages hat uns Herr Agten empfangen und 4 zuvor ausgesuchte Wohnungen gezeigt. In toller Atmosphäre hat uns Herr Agten die Details zu allen Wohnungen aufgezeigt. 5 Sterne sind für seine Firma absolut verdient. Wir werden Agten-Immobilien jederzeit wärmstens weiterempfehlen.

Wir werden die Firma Agten jederzeit sehr empfehlen

Alfons W.

Wir waren mit der Beratung sowie der Betreuung von Frau Berther sehr zufrieden. Es hat alles reibungslos funktioniert und würden jederzeit die Agten Immobilien sehr empfehlen.
Besten Dank für Ihr tolles Engagement!

DANKE für den reibungslosen Ablauf

Franz R.

Mit der Vermittlerin Carola Dolling waren wir sehr zufrieden. Dank Ihrer aufgestellten, unkomplizierten und kompetenten Art besitzen wir nun ein schönes Chalet in Bellwald.

We are very positive about the entire process with Agten Immobilien

Gurbe

With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.

For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.

So thank you again.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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