Der Verkauf unserer Liegenschaft wurde durch die Agten Immobilien AG, mit Frau Dolling als Vermittlerin, unkompliziert, schnell und seriös abgewickelt. Die angestrebte Verkaufspreis konnte erzielt werden. Bei einem beabsichtigten Verkauf einer Liegenschaft kann ich die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Der Verkauf wurde unkompliziert, schnell und seriös abgewickelt
Unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet
Die Zusammenarbeit mit Carola war sehr angenehm, unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet.
Die Auflistung der Leistungen war von Anfang an klar und übersichtlich aufgestellt und die Beratung sehr freundlich. Wir würden Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Liebe Carola nochmals herzlichen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!
Hohe Einsatzbereitschaft
Hohe Einsatzbereitschaft. Vollständige und korrekte Beschreibung des Objekts. Speditives Handeln. Alles Notwendige erledigt. Zum Weiterempfehlen.
Sehr zufrieden mit den Leistungen
Sehr zufrieden mit den Leistungen von Marco Williner bei der Agten Immobilien AG. Er war immer hilfsbereit und professionell und tat alles, um sicherzustellen, dass unsere Bedürfnisse erfüllt wurden. Ich würde ihn auf jeden Fall empfehlen.
Ein Garant für Erfolg
Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.
Kompetente Beratung
Kompetente Beratung, freundlicher Kontakt. Ich kann Herr Imboden, Agten Immobilien sehr empfehlen.
Danke nochmal
Mit ALLEM waren wir sehr gut bedient!
Mit ALLEM waren wir mit Frau Carola Dolling, ihrer Vorgängerin und mit Herr Armin Agten sehr gut bedient und werden sie weiterempfehlen.
Carola Dolling a été d'une très grande disponibilité et a fait preuve de patience
Carola Dolling a été d'une très grande disponibilité et a fait preuve de patience et de beaucoup d'amabilité dans tous les échanges que nous avons eu. Elle s'est renseignée sur toutes les questions que nous avions, de manière très réactive, et a largement contribué à la réalisation de cet achat qui nous tenait beaucoup à cœur. Carola n'a pas fait de la différence de langue (nous sommes francophone) un problème. C'était très rassurant de savoir qu'elle nous accompagnait dans notre projet.
Ich kann die Agten Immobilien AG mit voller Überzeugung weiterempfehlen
Zeitungsinserate haben mich auf die Agten Immobilien Vermittlung aufmerksam gemacht. So bin ich zu meinem ersten Treffen nach Naters gefahren. Unkompliziert und zielgerichtet haben wir unser erstes Gespräch geführt. Ich habe mich wohl dabei gefühlt. Vertrauensvoll und sachkompetent wurden meine Anliegen besprochen. Auf meine Fragen ist Daniel mit viel Empathie eingegangen. Er war auch sehr bemüht den Deal zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Meine Fragen zu den Rahmenbedingungen und der Umsetzung seiner Vermittlungstätigkeit wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet.
Zuverlässig wie eine Schweizer Uhr hielt sich Daniel an die abgemachten Termine. Gemeinsame Sitzungstermine waren schnell gefunden. Bei Nachfragen erhielt ich umgehend die gesuchten Antworten. Sei es via E-Mail oder telefonisch.
Die strukturierte Vorgehensweise bei der Umsetzung seiner Arbeit hat mir gefallen. Seinen Erläuterungen folgten innert kürzester Zeit auch die entsprechenden Arbeiten dazu. So habe ich mich bei diesem Projekt in guten Händen befunden.
Daniel hat mich stets auf dem Laufenden gehalten. So konnten wir Entscheidungen zeitnah treffen und den Verkauf der Wohnung ohne jegliches Problem abwickeln. Da ich sehr gute Erfahrungen mit Daniel und seinen Geschäftsabwicklungen gemacht habe, kann ich ihn als Wohnungs-Verkäufer mit voller Überzeugung empfehlen. Willst du ein Objekt mit möglichst wenig anfallendem Papierkram und dennoch sehr zuverlässig verkaufen, bist du bei Daniel Agten an der richtigen Adresse.
Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern gelebt!
Vielen Dank an Xenia Ritz und Familie Agten, für das Vertrauen und die Professionelle Zusammenarbeit. Leistung und die Einhaltung der Termine sind sehr gut. Die Bereitschaft und Einsatz von Frau Ritz und Herr Armin Agten sind Hervorragend. Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern Gelebt. Man fühlt sich wohl und wird auch Professionell unterstützt von A bis Z. Nachvollziehbarkeit der angebotenen Leistungen stimmen. Vielen Dank, dass wir unser Traum gefunden und erfüllen konnten. Wir werden unser Eigenheim schätzen, sowie das Team Agten Immobilien und auch Weiterempfehlen
Wir sind sehr zufrieden
Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank
Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick
Sehr transparenter und fairer Makler. Ausgezeichnete Kommunikation. Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.