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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk

Jakob A.

Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.

Ich habe bereits und werde die Agten Immobilien AG jederzeit sehr gerne weiterempfehlen.

Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Kurz gesagt - sehr sympathisch und kompetent

Luzia Z.

Frau Dolling war stets freundlich und zuvorkommend, jederzeit bereit Auskünfte zu erteilen, und kurz gesagt, sehr sympathisch und kompetent.

Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt

Louise T.

Herr Armin Agten hat uns bestens betreut während der Verkaufsabwicklung. Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Vertrauenserweckend

Xaver I.

Unkompliziert, vertrauenserweckend, zielführend.

Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt

Andi W.

Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!

Agten`s kann man nur weiter empfehlen

Martin B.

Meine Geschwister und meine Cousins und natürlich auch ich, waren beim Bodenverkauf durch die Agten Immobilien sehr zufrieden und schätzten die professionelle Betreuung. Agten`s kann man nur weiter empfehlen.

Ziel- und erfolgsorientiert

Rolf E.

Freundlich, pünktlich, ziel- und erfolgsorientiert, kulant, engagiert.
Wir sind mit der Dienstleistung von Agten Immobilien rundum zufrieden.
Sehr empfehlenswert. Besten Dank.

Faire finanzielle Bedingungen

Peter H.

Freundliche und kompetente Betreuung und faire finanzielle Bedingungen.

Uneingeschränkt weiterzuempfehlen

Fanny B.

Mit der Vermittlung eines Maiensäss über Agten Immobilien war ich sehr zufrieden. Von der Suche über Besichtigung bis hin zum Kaufabschluss - der Prozess und Informationsfluss war transparent, professionell und freundlich. Mein Ansprechpartner, Herr Imboden, stets zuvorkommend. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.

Frau Dolling hat eine sehr professionelle Arbeit geleistet

Anna S. W.

Sie hat eine sehr professionelle und durchweg zufriedenstellende Arbeit geleistet. Sie war stets verfügbar, hat auf alle unsere Anfragen zuvorkommend reagiert und uns umgehend auf dem laufenden gehalten. Wir werden Agten Immobilien und besonders Frau Dolling immer wärmstens weiterempfehlen.

Sehr familiäre Umgangsform

Christian A. P.

Der Verkauf unserer Liegenschaft in Glis ging reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit über die Bühne. Es wurde von Anfang an eine sehr familiäre Umgangsform gepflegt.
Die Publikationen und Auftritte im Internet waren auf allen Kanälen einsehbar und sehr professionell gestaltet.
Wir können die Agten AG allen wärmstens empfehlen.

Ein Garant für Erfolg

Reinhard A.

Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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