Kompetent, zuverlässig und flexibel. Alles Eigenschaften die Daniel Agten erfüllte. Besten Dank. Wir sind sehr zufrieden mit unserer gekauften Eigentumswohnung.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Kompetent, zuverlässig und flexibel
Wir werden Agten Immobilien jederzeit empfehlen
Wir waren mit den Leistungen von Xenia Ritz sehr zufrieden. Sie hat jeweils umgehend auf unsere Fragen geantwortet und war gut verfügbar. Wir würden Agten Immobilien jederzeit empfehlen - haben das auch schon gemacht.
Ein Garant für Erfolg
Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.
Unkomplizierte Abwicklung
Unkomplizierte Abwicklung. Gerne wieder.
DANKE für den reibungslosen Ablauf
Mit der Vermittlerin Carola Dolling waren wir sehr zufrieden. Dank Ihrer aufgestellten, unkomplizierten und kompetenten Art besitzen wir nun ein schönes Chalet in Bellwald.
Zufriedenheit von A bis Z
Wir waren äusserst zufrienden von A-Z
Alles professionell gehandhabt
Herr Imboden war super, immer verfügbar, hat mich immer auf dem laufenden gehalten, alles professionell gehandhabt, konnte meinen Wunsch berücksichtigen den Garten in den Vertrag miteinzubeziehen und hat einen fairen Preis verhandelt. Ich danke Ihnen und Herr Imboden ganz herzlichst und würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
Die Zusammenarbeit war ausgezeichnet
Wir haben die Agten Immobilien AG ausgewählt zum Verkauf unserer Wohnung aufgrund der positiven Meldungen. Die Zusammenarbeit war von Anfang an mit Frau Carola Dolling ausgezeichnet, sie war sehr hilfsbereit und kompetent. Wir wurden regelmässig über den Stand des Verkaufes Informiert. Bei Fragen bekamen wir schnelle Rückmeldungen. Wir waren sehr zufrieden.
Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!
Obwohl wir unser Zelt oberhalb Hohtenn im Wallis abgebrochen haben, bleibt uns der schöne Kanton Wallis immer erhalten. Wir hatten eine wunderbare Zeit verbringen können und es hat uns sehr gefallen. Das Wetter, die Freiheit und die vielen netten Leute. Auch die sehr angenehme Zusammenarbeit mit euch war sehr schön. Es hat alles wunderbar geklappt. Vielen lieben Dank. Wir sind der Meinung, dass wir das Ferienhaus an die richtigen Personen weitergegeben haben. Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!
Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen
Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.
Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können
Frau Dolling ausserordentlich zufrieden war. Sie hat einen ganz tollen Job gemacht, war jederzeit erreichbar, superfreundlich und sehr speditiv. Ich hätte mir keine bessere Maklerin vorstellen können, würde sie jederzeit wieder engagieren und empfehle sie gerne weiter.
Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt
Wir freuen uns, Ihnen eine äusserst positive Bewertung für Daniel Agten als Immobilienberater zu geben.
Die Leistungen von Daniel Agten waren ausgezeichnet. Dank seiner Hilfe konnten wir eine fundierte Entscheidung treffen und das für uns perfekte Maiensäss finden. Die Verfügbarkeit von Daniel war hervorragend. Seine freundliche und aufgeschlossene Art hat die Zusammenarbeit noch angenehmer gemacht.
Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt. Daniel hat sich immer die Zeit genommen, uns die Hintergründe und Zusammenhänge zu erläutern, sodass wir immer ein gutes Verständnis hatten. Ausserdem war das Auswahlverfahren fair und transparent.
Der Informationsfluss über den aktuellen Stand war gut. Daniel hat uns regelmässig über den Fortschritt informiert und uns stets ein Gefühl von Transparenz und Vertrauen vermittelt.
Wir sind von Daniel's Leistungen begeistert und werden ihn auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmals vielen Dank für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.