Attraktives Bauland in Bürchen

Bauland in der Region «Visp und Umgebung» in Bürchen

  • Preis 150
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet

 

Lage und Erreichbarkeit

Bürchen ist das ganze Jahr über problemlos erreichbar – sowohl mit dem Auto über die gut ausgebaute Kantonsstrasse, als auch bequem mit dem Postauto ab Visp. Dank der zentralen Lage im Herzen des Wallis ist das Dorf ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen, Bike-Touren, Schneeschuhwanderungen und Skitage in der Region Bürchen-Moosalp.

Die Bauparzellen Nr. 365 und die Parzelle 364 liegen in der Wohnzone F 2 an der oberen Ringstrasse in Bürchen direkt an der Strasse.

 

Art. 71 des Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Bürchen

Ferienhauszone F2

Zweck der Zone:

Überbauung mit Ferienhäusern in traditioneller Bauart.

Bauweise: offen

Geschosszahl: max. 2 Vollgeschosse

Gebäudehöhe: max. 7.50 m O.K. Fusspfette

max. 10.50 m O.K. Firstpfette

Gebäudelänge: in der Regel 12.00 m (Ausnahme siehe Art. 34)

Grenzabstand: kleiner Grenzabstand 1/3 der Höhe, mindestens aber 3.0 m

grosser Grenzabstand: 70% der Gebäudehöhe, mindestens aber 4.0 m

Ausnutzung: az = 0.4

Baumaterial: das Sockelgeschoss ist in Mauerwerk oder Beton, der Aufbau mindestens zur Hälfte in Holz zu erstellen.

Lärmempfindlichkeit: Stufe II

Besondere Bestimmungen:

- In der Ferienhauszone F2A kann während der Wintersaison (Langlauf) die Zufahrt über

  die Flurstrasse verboten werden. Die Bewohner haben während der Winterzeit laut Art.

  66 den Nachweis der Parkierung an geeignetem Orte zu erbringen.

- In der Ferienhauszone "SNP Blatt" wird nach dem homologierten Quartierplan gebaut.

- In der Zone F2B "Perimeter verlegter Baurechte" darf nur im Rahmen der Freihaltung

  des Gebietes "Bodmen" gebaut werden. Es sind die Bestimmungen der Ferienhauszone

  F2 anzuwenden.

- Im Perimeter der Skipiste innerhalb der Ferienhauszone F2 darf nicht gebaut werden.

  Die entsprechende Ausnutzung muss im Rahmen des festgelegten

  Sondernutzungsplanes umgelegt werden.

Verkaufspreis: CHF 150.00 m2

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Bürchen – das sonnige Birkendorf über dem Rhonetal

Hoch über dem Rhonetal, der Sonne zugewandt und am Fusse der Moosalp, liegt das idyllische Bergdorf Bürchen. Auf einer natürlichen Terrasse oberhalb von Visp bietet das charmante Dorf einen Ort, an dem Natur, Ruhe und Familienfreundlichkeit perfekt harmonieren.

Bürchen ist Teil der beliebten Moosalpregion, einer kleinen, aber feinen Ferien- und Erlebnisdestination im Herzen des Wallis. Hier geniessen Gäste wie Einheimische das ganze Jahr über einzigartige Momente inmitten einer ursprünglichen Bergwelt.

Frühling bis Herbst: Die Moosalpregion verwandelt sich in ein Wanderparadies mit herrlichen Panoramawegen, duftenden Alpwiesen und gemütlichen Rastplätzen. Familien, Naturfreunde und Aktivurlauber finden hier ideale Bedingungen für entspannte oder sportliche Tage in der Natur.

Winter: Wenn Schnee die Landschaft in ein glitzerndes Weiss taucht, wird Bürchen zur familiären Wintersportdestination. Das Skigebiet Moosalp, verbunden mit jenem der Gemeinde Törbel, bietet bestens präparierte Pisten, sonnige Abfahrten und ein authentisches Walliser Wintererlebnis – ganz ohne Trubel.

Bürchen überzeugt nicht nur als Ferienort, sondern auch als lebenswerter Wohnort. Mit Kindergarten und Primarschule vor Ort bietet das Dorf jungen Familien ideale Voraussetzungen für ein harmonisches Leben inmitten der Natur. Die herzliche Dorfgemeinschaft, die frische Bergluft und die Nähe zu Visp machen Bürchen zu einem Ort, an dem man gerne ankommt – und bleibt.

Weitere Informationen: https://gemeinde.buerchen.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
150

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Kompetent, engagiert & menschlich

Valentina O.

Merci Gina, dass Du uns bei unserem Hauskauf so tatkräftig und herzlich unterstützt hast.

Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen

Hermann B.

Am vergangenen Samstag konnten wir die Liegenschaft nun von der Familie Z. übernehmen. Die ganze Familie freut sich sehr, dass wir im schönen Goms nun ein charmantes Chalet haben. Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich.Gerne empfehlen wir bei Gelegenheit Ihre professionellen Dienstleistungen weiter.

Nochmals vielen Dank und beste Grüsse

Professioneller Informationsfluss

Erwin S.

Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.

Vertrauenserweckend

Xaver I.

Unkompliziert, vertrauenserweckend, zielführend.

Einfach so wie man es sich wünscht

Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Wir sind mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität sehr zufrieden

Dorothea S.

Wir sind sehr zufrieden mit der Freundlichkeit, Professionalität und Qualität von Herrn Daniel Agten, die wir erfahren durften beim Verkauf unserer Wohnung im Goms.

Molto gentili e disponibili

Davide B.

Molto gentili e disponibili. Ci hanno consigliato con onestà e franchezza. Siamo soddisfatti del servizio offerto dall'agenzia.

Sehr professionell unterwegs

Mario O.

Vielen Dank!

Sehr zufrieden mit der Beratung und den Ratschlägen

Marie-T. C.

Professionell, schnell und vor allem unkompliziert. Sehr zufrieden mit der Beratung / Ratschlägen von Roland Imboden. Wir sind zu 100% zufrieden. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Habe mich um so gut wie nichts kümmern müssen

Alessandro A.

Habe eine Immobilie verkauft. Schnelle Abwiklung, Preis-Leistung super... aber was noch viel wichtiger ist...unkompliziert.
Habe mich um so gut wie nichts kümmern müssen. ZIEL ERREICHT!
 

Wir hatten zu jeder Zeit einen starken Partner zur Seite

Marco B.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG den Kauf eines MFH in Brig tätigen. Durch diesen Kauf konnten wir uns selbst davon überzeugen, dass die Firma in den Bereichen Termine, Absprachen, Zuverlässigkeit, Flexibilität, speditive Abwicklung, Beantwortung von Fragen, Professionalität und vielem Mehr eine top Qualität liefert. Dadurch haben wir uns dazu entschlossen, für den Verkauf unserer Immobilien auch auf die Agten AG zu setzen. Bei einem Objekt wurden wir von Herrn Daniel Agten betreut und beim anderen von Herrn Marco Williner. Bei beiden waren wir bestens beraten, sie haben sich jede Mühe gemacht unsere Vorgaben umzusetzen und uns gut beraten. Was uns besonders beeindruckte war die sehr schnelle Arbeitsweise und die Beantwortung der Fragen und Mails. Wir hatten zu jeder Zeit das Gefühl, einen starken Partner an der Seite zu haben, der sich für uns die nötige Zeit nahm und steht's ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatte.
Suchen Sie eine Liegenschaft oder möchten Sie eine verkaufen, dann werden Sie bei der Agten Immobilien AG mit Sicherheit fündig ! Ehrlich kompetent und zielstrebig.
Von unserer Seite aus können wir die Agten AG wärmstens weiterempfehlen.

Vielen herzlichen Dank für alles und liebe Grüsse

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler