Attraktives Bauland in Fürgangen-Bellwald

Bauland in der Region «Aletschgebiet» in Fürgangen-Bellwald

  • Preis 199'000
  • Fläche 2723 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich.
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet.

 

Lage und Erreichbarkeit

Fürgangen ist während dem ganzen Jahr auf einer gut ausgebauten Kantonsstrasse und mit dem öffentlichen Verkehr (Bahn / Luftseilbahn) problemlos erreichbar. Die Ortschaft Fürgangen gehört zur Gemeinde Bellwald. Hier befindet sich ein Bahnhof der Matterhorn Gotthard Bahn und neben diesem die Talstation der Luftseilbahn nach Bellwald. Die Ortschaft befindet sich am nördlichen Hang des Haupttales rund 100 Höhenmeter über dem Rotten und oberhalb der Hauptstrasse, gegenüber von Mühlebach.

Die Parzelle 2029, befindet sich oberhalb der Hauptstrasse. Es besteht keine Zufahrt.

Beschrieb des Baugrundstücks in Fürgangen

Die Parzelle 2029 mit einer Grundfläche von insgesamt 2723 m2 liegt in der Wohnzone W2 und hat eine Ausnützung von 0.4. Die Zufahrt und die Infrastruktur sind nicht vorhanden. Das Bauland grenzt unmittelbar an die Kantonsstrasse. Entsprechend kann das Gelände von den neuen Besitzern/Innen mit wenig Aufwand von der Kantonsstrasse aus direkt erschlossen werden.

Art. 85 Wohnzone W2

(Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Bellwald)

Zweck: Förderung einer zweckmässigen Überbauung mit Wohn- und Ferienhäusern sowie mit nicht oder wenig störenden Gewerbebetriebe in der Nähe des Dorfkerns. Landwirtschaftliche Betriebe, ausgenommen die bestehenden, sind in dieser Zone untersagt.

Bauweise:         offen

Gebäudehöhe:  max.: 10.00 / min.: 7.50m

Geschosszahl:   max. 2 Geschosse

Gebäudelänge:  max.: 11.00 m

Gebäudebreite:  max.: 10.00 m

Grundfläche: max.: 110 m2 / min.: 52 m2

Grenzabstände: A: 2/3 der Fassadenhöhe, mind. aber 5.00 m

                            a: 1/3 der Fassadenhöhe, aber mind. 3.00 m

Ausnützungsziffer: 0.4

Baumaterialien: Der Holzaufbau bzw. die Holzverkleidung muss mindestens 50 % der sichtbaren Fassadenfläche ausmachen.

Lärmempfindlichkeitsstufe: II

Untergeordnete Nebenbauten, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie altrechtliche Bauten können die Minimalmasse unterschreiten.

In der Wohnzone W2 (Erschliessungsstand b, auf Plan markiert) muss der Bauherr einen hinreichenden und dauernd gesicherten Zugang vom öffentlichen Wegnetz bis zu dem zu überbauenden Teil des Grundstücks nachweisen.

 

Verkaufspreis:        CHF 199'000.00

Verfügbarkeit:        Nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Bellwald

Das Dorf Bellwald bildet mit den Weilern Ried, Egga, Bodmen und Fürgangen eine typische Hanggemeinde hoch über dem Goms und dem Fieschertal. Die im 8. und 9. Jh. eingewanderten Alemannen liessen sich in Einzelhöfen nieder, aus denen mit dem Auswachsen der Sippe allmählich kleine Weiler- und Dorfsiedlungen entstanden. Bis nach dem zweiten Weltkrieg lebte die Bevölkerung fast ausschliesslich von der bergbäuerlichen Landwirtschaft mit Viehzucht und Ackerbau.

Typisch für das Ortsbild von Bellwald sind die sogenannten Speicher. Sie dienten früher zur Aufbewahrung von Vorräten, Wertsachen und Kleidern, weil hier eine geringere Feuergefahr als im Wohnhaus bestand. Wie der Stadel, steht auch der Speicher auf Holzstützen, die mit gerundeten Steinplatten abgedeckt sind.

Der Bau der Strasse 1971 löste in Bellwald eine touristische Entwicklung aus. Ohne Tourismus hätte Bellwald wie so viele andere Bergdörfer im Alpenraum wohl auch das Schicksal der Abwanderung erlitten. Im tertiären Wirtschaftsbereich hat sich die touristische Entwicklung bis heute nur bescheiden ausgewirkt.

Weitere Informationen: http://www.bellwald.ch

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
199'000
Gesamtfläche
2723 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin