Attraktives Bauland in Lax

Bauland in der Region «Goms» in Lax

  • Preis 230
  • Fläche 1458 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich.
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet.

 

Lage und Erreichbarkeit

Das wunderschöne Goms beginnt bei den „Deischerkehren“ nach dem Restaurant "Alpina" und Lax ist der Eingang zu diesem wunderschönen und vielseitigen Tal. Das Bergdorf liegt auf 1’048 m ü. M. Der tiefste Punkt in Lax mit 980 m ü. M. ist zugleich der tiefste Punkt im Goms. Das Gemeindegebiet breitet sich ausschliesslich auf der rechten Seite der Rhone aus. Lax erreicht man von Westen her über Brig (15 km), im Sommer von Osten über den Grimsel-, Furka- oder Nufenenpass, sowie im Winter von Osten her mit dem Autoverlad durch den Furkatunnel (15.4 km). Die Ortschaft ist zudem durch die öffentlichen Verkehrsmittel (Matterhorn Gotthard Bahn) gut erschlossen.

Die nach Süden gerichtete Parzelle befindet sich ca. 65 m oberhalb der Kantonsstrasse. In der Strategie des jetzigen Gemeinderates will man in Lax Bauland erschliessen.

 

Beschrieb des Baugrundstücks in Lax

Die Parzelle Nr. 442 auf dem Gebiete der Gemeinde Lax im Orte genannt Fäälji, mit 1458 m2 Fläche, liegt in der Wohnzone W3 und hat eine Ausnützung von 0.8. Die Infrastruktur (Wasser, Abwasser und Strom) ist teils vorhanden.

Art. 83 Wohnzone W3 (Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Lax)

Nutzungsart:                                   Die Zone ist für Wohnzwecke bestimmt, kleinere und mittlere Gewerbe, die nicht stören sind, gestattet.

Bauweise:                                       Offen, sowie doppel- und dreiteilige Häusergruppen in Gebäudelänge und Dachform gestaffelt, max. Gebäudelänge 18 m.

Baumaterial:                                   In der Regel sollen die traditionellen Baumaterialien verwendet werden.

Geschosszahl:                                max. drei Geschosse

Gebäudehöhe:                                max. 9.00 m

Firsthöhe:                                       max. 11.50 m

Grenzabstände:                             kleiner Grenzabstand 1/3 der Gebäudehöhe, mindestens aber 3.00 m von jedem Punkt der Fassade ausgemessen. Grosser Grenzabstand 60% der Gebäudehöhe, mindestens aber 5.00 m.

Ausnützungsziffer:                         AZ = 0.8

Lärmempfindlichkeitsstufe:          II

Verkaufspreis:        CHF 230.00 pro m2 für dieses attraktive Bauland

Verfügbarkeit:        Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Lax

Die Gemeinde Lax ist die Verbindungspforte zwischen der Aletschregion und dem Hochtal Goms. Mit seinen 320 Einwohnern ist Lax ein eher ruhiger Ort. Wer einen sonnigen, naturnahen Lebensmittelpunkt sucht, ist in Lax genau richtig.

Lax ist Ausgangspunkt für zahlreiche Bike- und Wandertouren und somit ein idealer Wohnort für Sportbegeisterte. Angebunden an die Aletsch Arena und in unmittelbarer Nähe des Landschaftsparks Binntal erschliessen sich viele Outdoor-Aktivitäten. Die Skidestination der Aletsch Arena ist mit der Matterhorn Gotthard Bahn direkt erreichbar und das Langlaufeldorado Goms liegt in einer Bahndistanz von 15 Minuten quasi vor der Haustüre.

Die Bahn verkehrt im Halbstundentakt Richtung Goms oder Richtung Brig und Visp. In angenehmer Pendeldistanz von 30 Minuten ist man von Lax aus in der Agglomeration Naters, Brig-Glis und Visp.

Berufstätigen Eltern bietet die KITA in Lax ein professionelles Angebot, das auch eine Spiel- und Waldspielgruppe beinhaltet.

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
230
Gesamtfläche
1458 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Hohe Einsatzbereitschaft

Stephan H.

Hohe Einsatzbereitschaft. Vollständige und korrekte Beschreibung des Objekts. Speditives Handeln. Alles Notwendige erledigt. Zum Weiterempfehlen.

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Camille M.

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Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent.

Philippe I.

Ich bin mit der Firma und insbesondere mit Daniel Agten höchst zufrieden. Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf wurde alles genau wie besprochen umgesetzt.

Herr Agten überzeugte mit seiner Fachkompetenz, seinem Engagement und seiner professionellen Beratung. Er nahm sich stets Zeit und beantwortete alle Fragen umfassend und nachvollziehbar. Da ich während der Woche nicht an den Standort zurückkehrte, hat Herr Agten auch meinen Bevollmächtigten professionell betreut. Die Kommunikation war auch in dieser Dreieckskonstellation von höchster, professioneller Güte.

Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent. Meine Erwartungen wurden in jeder Hinsicht erfüllt. Alle Anfragen wurden umgehend beantwortet – sei es per Telefon oder E-Mail. Die Kommunikation verlief durchgehend schnell und zuverlässig. Sämtliche Termine wurden pünktlich eingehalten, und die gesamte Abwicklung erfolgte planmässig und ohne Verzögerungen.

Die Erreichbarkeit war ausgezeichnet. Herr Agten war jederzeit ansprechbar und nahmen sich die notwendige Zeit.

Alle Schritte wurden transparent kommuniziert und nachvollziehbar dargelegt. Ich wusste zu jeder Zeit, was gerade passiert und welche nächsten Schritte anstehen. Ebenfalls wurde ich regelmässig und proaktiv über den Fortschritt informiert. Es gab keine Unsicherheiten oder offene Fragen.

Besonders hervorzuheben ist, dass meine Interessen gegenüber den potenziellen Käufern hervorragend vertreten wurden. Herr Agten setzte sich stets für die bestmöglichen Bedingungen ein.
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Vielen Dank für die ausgezeichnete Arbeit!

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Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf

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Wir haben unsere Alphütte mit Daniel Agten verkauft und der Verkaufsprozess war klar strukturiert, die Leistungen waren einwandfrei und die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf. Wir waren daher sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.

Viel Feingefühl

Frederik S.

Meine Frau und ich wurden sehr freundlich und kompetent beraten, sogar an einem Sonntag vom Bahnhof abgeholt und zum Grundstück gefahren. Sehr persönliche Beratung, auch mit viel Feingefühl für die Käufer- wie auch die Verkäuferseite! Wir werden Ihr Büro gerne weiterempfehlen!

Es hat mich sehr gefreut äusserst kompetent betreut worden zu sein.

Silvia B.

Ich möchte mich bei Dir ganz herzlich bedanken für Deine speditive und sehr professionelle Arbeit. Es hat mich sehr gefreut so unkompliziert und äusserst kompetent betreut worden zu sein. Ich werde Dich auf jeden Fall weiter empfehlen. Alles Gute und vielleicht irgendwann mal irgendwo; man sieht sich ja immer zweimal;-)

Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk

Jakob A.

Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.

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Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

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Peter F.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes. Stets schnelle und kompetente Antworten von Frau Dolling erhalten. Kann ich nur empfehlen.

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Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

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Louise T.

Herr Armin Agten hat uns bestens betreut während der Verkaufsabwicklung. Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler