Baugrundstück an ruhiger Lage im Mattertal

Bauland in der Region «Mattertal (Zermatt)» in Herbriggen

  • Preis 98'000
  • Fläche 1144 m² Gesamtfläche

Diese Baulandparzelle in Herbriggen bietet eine seltene Gelegenheit, Wohnraum inmitten der eindrucksvollen Walliser Bergwelt zu realisieren. Die ruhige Lage macht dieses Grundstück besonders attraktiv für alle, die naturnah leben möchten.

  • Nur als Erstwohnsitz geeignet
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich

 

Lage und Erreichbarkeit

Herbriggen, ein charmantes Dorf der Gemeinde St. Niklaus, liegt eingebettet auf 1'260 Metern über Meer zwischen Visp und Zermatt und ist ganzjährig hervorragend erreichbar – sei es mit dem Auto über die Kantonsstrasse oder mit der Matterhorn-Gotthard-Bahn, die regelmässig durch das Mattertal verkehrt.

Die Parzelle befindet sich mitten im Dorf, direkt bei der Mehrzweckhalle, in einem angenehm ruhigen Wohnumfeld. Der Dorfladen und ein Restaurant befinden sich nur wenige Schritte entfernt, während Post, Bank und weitere Dienstleistungen im nahegelegenen St. Niklaus in kurzer Zeit erreichbar sind.

Auch der Freizeitwert der Region ist beeindruckend: Zermatt mit seinem weltberühmten Panorama, das familienfreundliche Grächen sowie zahlreiche Wander- und Bike-Routen liegen in unmittelbarer Nähe. Hier verbinden sich naturnahes Wohnen, eine intakte Dorfgemeinschaft und eine hervorragende Anbindung zu einem optimalen Lebensraum. Die Lage macht das Dorf zum geeigneten Ausgangspunkt für Wanderungen, Bergtouren und Naturerlebnisse im ganzen Mattertal.

 

Beschrieb der Baulandparzelle

Die Parzelle verfügt über eine Gesamtfläche von 1’144 m², wovon rund 844 m² der Wohnzone W2 zugeordnet sind und damit ideale Voraussetzungen für den Bau eines Wohnhauses bieten. Ergänzt wird die Fläche durch etwa 300 m² Wald- und Landwirtschaftsland, das dem Grundstück einen natürlichen, geschützten Rahmen verleiht und für eine besonders angenehme Wohnatmosphäre sorgt.

Die Wohnzone W2 erlaubt eine klassische Wohnnutzung und bietet genügend Flexibilität für individuelle, architektonische Gestaltungsmöglichkeiten. 

Aktuell ist das Grundstück weder erschlossen noch über eine Zufahrt erreichbar; sämtliche Anschlüsse für Wasser, Strom und Kanalisation müssen noch erstellt werden.


Kaufpreis: CHF 98'000.00 - eine preislich äusserst interessante Möglichkeit für Ihr Wohnvorhaben

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Herbriggen – unberührte Natur, steile Felswände, traditionelle Holzhäuser und herzliche Menschen

Herbriggen ist mehr als ein kleiner Punkt auf der Landkarte oder eine Durchgangsstation mit dem berühmten „Halt auf Verlangen“ der Matterhorn Gotthard Bahn. Das charmante Bergdorf im Mattertal hat weit mehr zu bieten als Schlagzeilen über Steinschläge oder Klischees vom „ursprünglichen Berglerleben“. Hier, im Herzen der Walliser Alpen, vereinen sich Tradition, Herzlichkeit und Naturerlebnis zu einem authentischen Stück Schweiz.

Wandern und Natur erleben – Herbriggen als Tor zum Europaweg

Rund um Herbriggen eröffnet sich eine Landschaft, die Naturfreunde und Wanderer gleichermassen begeistert. Zahlreiche Wanderwege führen durch Wälder, entlang von Bergbächen und über sonnenverwöhnte Alpen. Die grösste Attraktion ist der berühmte Europaweg, eine der spektakulärsten Höhenrouten der Alpen. Von hier aus geniesst man atemberaubende Ausblicke auf die umliegenden Viertausender – darunter das majestätische Brunegghorn – und spürt die pure Kraft der Natur.

Ruhe, Erholung und alpine Lebensqualität

Abseits des Trubels bietet Herbriggen genau das, was viele suchen: Ruhe, Stille und echte Erholung. Die heimische Flora und Fauna laden zum Beobachten, Durchatmen und Innehalten ein – sei es bei einem Spaziergang in der Abendsonne oder beim Lauschen des Bergbaches, der durchs Tal plätschert.

Hier zeigt sich das Wallis von seiner ursprünglichsten und zugleich schönsten Seite – mit einem Lebensrhythmus, der entschleunigt und erdet.

 

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
98'000
Gesamtfläche
1144 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Besser geht's nicht!

Phil N.

Denke besser geht's nicht! Dank Agten&Agten konnten wir unseren Traum im Obwerwallis erfüllen.

Agten Immobilien AG ist für mich der Begriff in Sachen Immobilien im Oberwallis.

Alphons E.

Ich wünsche der Firma weiterhin gutes Gedeihen und viel Erfolg.

... ein wahrer Profi

Dorothea A.

Die Beratung bis zum Ende des Verkaufs (inkl. Notar) bei den Agten Immobilien AG durch Herrn Daniel Agten war HERVORRAGEND und einfach PERFEKT! Herr Agten war sehr hilfsbereit und freundlich, ein wahrer PROFI! Blitzschneller Verkauf an sehr nette Käufer!

Ich kann die Firma AGTEN IMMOBILIEN AG durch Ihre hilfsbereite Art bestens weiterempfehlen und ein grosses DANKE!I ch bedanke mich recht herzlich für alles und bin sehr zufrieden!

Professionelle, freundliche und unkomplizierte Unterstützung

Stephan A.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Agten Immobilien. Sie hat uns eine tolle Wohnung gefunden, sie hat uns jederzeit sehr professionell, freundlich und unkompliziert unterstützt. Nochmals vielen herzlichen Dank !!

Die unkomplizierte Abwicklung des Kaufes hat uns sehr gefallen

Ueli R.

Immer wieder wurden wir auf der Suche nach einem einfachen Haus im geliebten Wallis enttäuscht. Andere waren immer schneller. Dann wurden wir auf Agtens Seite fündig und für einmal schnell genug. Das Traumhaus präsentierte uns der sympathische Armin Agten. Trotz Regen bei der Besichtigung verliebten wir uns sofort in das Haus. Die unkomplizierte Abwicklung des Kaufes durch Armin hat uns sehr gefallen. Wir können ihn sehr empfehlen. Alles hat gut geklappt.

Helpful and reliable

Richard M.

Helpful and reliable. After convincing him that we didn't want to disturb him on Ascension day itself, Daniel Agten met us at the property for a viewing at a mutually convenient time. The deal itself went perfectly smoothly, and unlike the experience of Florian our lack of need for a bank loan was not an issue at all.

Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen

Lisa K.

Wir waren mit Agten Immobilien rundum sehr zufrieden. Die Kommunikation war stets klar, schnell und sehr freundlich – bei Fragen wurden wir jederzeit professionell und persönlich unterstützt. Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf unserer Wohnung in Grächen fühlten wir uns bestens begleitet. Besonders geschätzt haben wir die Transparenz aller Schritte, die Fachkompetenz und das grosse persönliche Engagement von Frau Dolling. Wir hatten jederzeit das Gefühl, in guten Händen zu sein, und können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen.

Alles ging problemlos über die Bühne

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Super Service

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Sicherlich ein Fels im Meer der Immobilienmakler

Frank D. B.

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Sehr hohe Bereitschaft und Flexibilität

Dada C.

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Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Xenia Ritz

Xenia Ritz

Immobilienvermittlerin