Behagliches Maiensäss bei der Brandalp in Unterbäch

Maiensäss / Alphütte in der Region «Visp und Umgebung» in Unterbäch

  • Preis 169'000
  • Fläche 14 m² Wohnfläche
  • Zimmer 1 Räume

Ihr Rückzugsort inmitten unberührter Natur – ein Ort zum Ankommen und Durchatmen

  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich
  • Verkauf an Ausländer (Nichtschweizer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich

 

Highlights des Maiensäss

  • Ideal für ein entschleunigtes, einfaches Leben an absolut idyllischer Lage
  • Ideal für Naturliebhaber, die das Einfache schätzen und ohne Luxus entspannen möchten
  • Leben wie zu Grossmutters Zeiten
  • Erholung inmitten einzigartiger Fauna, Flora und der atemberaubenden Walliser Bergwelt
  • Ein Paradies mit viel unberührter Natur, Sonne und Ruhe
  • Abseits von Hektik wunderschöne Sonnenuntergänge erleben
  • Ort der Entschleunigung und Wellness für die Seele
  • Am Frauen-Zitatenweg mit Natur-Kneippanlage
  • Im Sommer mit dem Auto und im Winter mit Schneeschuhen und Skiern ab der Bergstation der Sesselbahn Brandalp zugänglich
  • Zufahrt mit dem Auto im Sommer möglich

 

Lage und Erreichbarkeit

Das Häuschen mit einer Stall-Scheune und einer Stall-Ruine auf über 1600 m ü. M. steht in der Erhaltungszone im Orte genannt «Ta» unterhalb der Bergstation der Sesselbahn Brandalp in Unterbäch. Die Zufahrt ist im Sommer über die Brandstrasse möglich. Im Winter erreicht man die kleine Hütte mit den Skiern oder den Schneeschuhen vom Restaurant «Alpenrösli» über die Brandstrasse in Richtung Tal.

Unterbäch ist nicht nur landschaftlich reizvoll, sondern auch hervorragend erreichbar. Eine gut ausgebaute Bergstraße führt ganzjährig bequem von Visp oder Turtmann ins Dorf. Wer lieber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln reist, erreicht Unterbäch problemlos per Zug bis Raron und weiter mit der Luftseilbahn Raron–Unterbäch – ein Erlebnis für sich mit spektakulären Ausblicken über das Rhonetal.

Dank seiner privilegierten Lage auf dem sonnenverwöhnten Plateau bietet Unterbäch ideale Voraussetzungen für aktive Ferien, genussvolle Entspannung und naturnahe Erlebnisse. Ob Wandern, Mountainbiken oder einfach die Seele baumeln lassen – hier findet jeder seinen persönlichen Lieblingsplatz unter der Walliser Sonne.

 

Beschrieb der Alphütte

Die rustikale Alphütte wurde zwischen den Jahren 2020 und 2025 mit viel Sorgfalt sanft renoviert und verbindet traditionellen Charme mit gemütlichem, einfachen Wohnkomfort.

Auf rund 14 m² Wohnfläche bietet das Häuschen alles, was es für erholsame Tage in den Bergen braucht: eine praktische Küchenzeile mit Abwaschbecken, einen behaglichen Wohn- und Essbereich mit Eckbank sowie eine gemütliche Schlafempore, die über eine Holztreppe erreichbar ist. Ein Holzofen sorgt auch an kühleren Tagen für wohlige Wärme und eine unvergleichliche Atmosphäre.

Bewusst wurde der ursprüngliche Charakter des Maiensäss erhalten. Die Hütte verfügt weder über einen Wasseranschluss noch über Elektrizität und bietet dadurch ein authentisches Naturerlebnis – fernab von Lärm und Alltag. Im Zuge der Sanierung wurde das Dach mit neuen Schindeln eingedeckt und mit einer 10 cm starken Isolation versehen.

Die Wasserversorgung erfolgt über die Wasserleite «Bielsüe», welche während der Sommermonate Wasser führt. Zusätzlich steht ganzjährig eine natürliche Quelle zur Verfügung, deren Wasser jedoch nicht kontrolliert wird.

Zwischen der Alphütte und der angrenzenden Stall-Scheune auf Parzelle Nr. 2388 wurde ein separates WC mit Lavabo erstellt. Der dazugehörige 300-Liter-Fäkalientank befindet sich in der Stall-Scheune auf Parzelle Nr. 2390.

Ein besonderes Highlight ist die idyllische Aussendusche, welche an warmen Sommertagen für eine herrliche Erfrischung sorgt – mit Blick auf die beeindruckende Berglandschaft.

Zur Liegenschaft gehören zwei Stall-Scheunen, die zusätzliche Möglichkeiten bieten:

  • Parzelle Nr. 2388 (89 m2): Für diese Stall-Scheune liegt bereits eine Baubewilligung für Instandhaltungsmassnahmen vor. Das Dach darf durch ein Blechdach ersetzt sowie eine neue Eingangstüre eingebaut werden.
  • Parzelle Nr. 2390 (95 m2): Diese Stall-Scheune befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. 

Raumaufteilung

  • Küchenzeile mit Abwaschbecken
  • Wohn- und Essbereich
  • Schlafgelegenheit auf der Empore

 

Aussenbereich

  • Separates WC mit Lavabo
  • Stall-Scheune auf Parzellen-Nr. 2388
  • Stall-Scheune auf Parzellen-Nr. 2390 (Abbruchobjekt)
  • Aussendusche

 

Verkaufspreis: CHF 169'000.00 für dieses Maiensäss mit zwei Stall-Scheunen in unberührter Natur

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Unterbäch – wo Tradition auf Moderne trifft

Unterbäch – ein Bergdorf mit Geschichte, Charakter und einem Blick, der verzaubert. Auf einem sonnigen Hochplateau über dem Rhonetal gelegen, vereint der Ort Tradition, Natur und Pioniergeist auf einzigartige Weise.

Winterparadies mit Herz – Skigebiet Ginals

Im Winter verwandelt sich Unterbäch in ein idyllisches Schneeparadies mit eindrucksvollem Panorama auf die umliegenden Bergketten. Die Skiregion Ginals gilt als echter Geheimtipp für Wintersportler, die dem Massentourismus entfliehen möchten. Auf den abwechslungsreichen Pisten, durch verschneite Wälder und auf sonnigen Hängen erleben Skifahrer, Snowboarder und Familien authentischen Wintergenuss.

Auch Ski-Alpinisten schätzen Unterbäch für seine stillen Routen, unberührten Hänge und das Gefühl, der Natur ganz nah zu sein – echte Walliser Bergmomente abseits des Trubels.

Sommerliche Vielfalt – Sonne, Natur und Panorama

Wenn der Schnee schmilzt, zeigt sich Unterbäch von seiner goldenen Seite: Sonnenverwöhnte Tage, klare Bergluft und ein atemberaubendes Panorama auf die Berner Alpen machen das Dorf zu einem Traumziel für Wanderer, Mountainbiker und Naturfreunde. Das weit verzweigte Netz an Wander- und Bikewegen führt durch blühende Alpenwiesen, duftende Wälder und zu Aussichtspunkten, die den Atem rauben. Hier entdeckt man eine reiche Fauna und Flora, die das Herz jedes Naturliebhabers höherschlagen lässt.

Weitere Informationen: https://gemeinde.unterbaech.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
169'000
Wohnfläche
14 m²
Anzahl Räume
1

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Sie haben ja schon so viele gute Rezensionen auf dem Web, da braucht es meine nicht auch noch. Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dollings Beratung. Sie hat auch keinen Druck gemacht als es etwas länger gedauert hat mit den Abklärungen, was ich als angenehm und vertrauensbildend empfand. Was die Geschichte mit den Absenkungen in St.German betrifft, da habe ich die relevante Information von der Raiffeisen erhalten und nicht via Verkaufskanal - aber ich habe verstanden, dass da ein Interessenkonflikt punkto Transparenz besteht - und habe das Risiko selber eingeschätzt. Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin