Bella Vista – Exklusive Aussichtslage oberhalb von Naters

Umbauobjekt in der Region «Brig/Glis/Naters» in Naters

  • Preis 629'000
  • Fläche 132 m² Wohnfläche2293 m² Gesamtfläche
  • Zimmer 8 Räume

Aussichtsreiches Baugrundstück mit bestehendem Wohnhaus und aussergewöhnlichem Entwicklungspotenzial oberhalb von Naters.

  • Verkauf an Ausländer (Wohnsitz im Ausland) nicht möglich
  • Als Erstwohnsitz geeignet
  • Nutzung als Zweitwohnsitz ist anhand der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der zuständigen Behörden verbindlich zu prüfen.

 

Highlights der Immobilie

  • Einmalige, unverbaubare Aussicht über das Rhonetal
  • Ruhige und sonnige Hanglage
  • Bestehendes Haus mit grossem Entwicklungspotenzial
  • Baugrundstück mit interessanten Nutzungsmöglichkeiten
  • Absolute Privatsphäre für Ihr individuelles Wohnprojekt

 

Lage und Erreichbarkeit

An privilegierter Aussichtslage oberhalb von Naters erwartet Sie eine Liegenschaft mit besonderem Charakter. Das grosszügige Grundstück im Gebiet „Schwendi“ verbindet eine aussergewöhnlich sonnige Lage und einen beeindruckenden Blick über das Rhonetal mit vielseitigen Möglichkeiten für die zukünftige Nutzung. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2293 m2 verfügt über 1’684 m2 Bauland in der Wohnzone W2.

Eine Postautohaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe, wodurch Sie optimal an den öffentlichen Verkehr angebunden sind. Das Zentrum von Naters sowie der Bahnhof Brig sind nur eine kurze Fahrdistanz entfernt. Auch das idyllische Bergdorf Blatten sowie das Skigebiet Belalp befinden sich in komfortabler Nähe – ein Paradies für Naturliebhaber und Aktivsportler.

Das authentische Dorf Naters bietet seinen Bewohnern eine hervorragende Infrastruktur. Ein gut ausgebautes Ortsbusnetz im Talgrund sorgt für schnelle Verbindungen innerhalb der Region, während die Postautolinien nach Blatten bei Naters, Birgisch und Mund die umliegenden Dörfer zuverlässig erschliessen.

Ob als Ausgangspunkt für Ausflüge in die Walliser Bergwelt, als Wohnort mit hoher Lebensqualität oder als zentrale Destination für Pendler und Touristen – Naters überzeugt durch seine Lage, seine Offenheit und seine ausgezeichnete Erreichbarkeit.

 

Beschrieb des Grundstücks oberhalb Naters

Das bestehende Wohnhaus mit zwei Wohnetagen bildet den heutigen Ausgangspunkt von Bella Vista. Es bietet die Möglichkeit, Bestehendes neu zu denken, das Haus nach den eigenen Vorstellungen umzubauen und an dieser besonderen Aussichtslage ein ganz persönliches Zuhause zu schaffen.

Die grosszügige Baulandfläche eröffnet darüber hinaus viel Raum für individuelle Ideen. Ob das bestehende Haus weiterentwickelt oder ein neues Wohnprojekt realisiert wird – die sonnige Hanglage, die Weite des Grundstücks und der eindrucksvolle Panoramablick über das Rhonetal schaffen die Voraussetzungen für einen aussergewöhnlichen Wohnort.

Für Bella Vista bestehen bereits Planungsunterlagen sowie ein ausgearbeitetes Vorprojekt, die bei Interesse übernommen werden können. Sie dienen als Inspiration, lassen dem zukünftigen Eigentümer jedoch die Freiheit, seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Gerade die Kombination aus bestehendem Wohnhaus, grosszügiger Baulandreserve, viel Privatsphäre und der besonderen Aussicht macht Bella Vista zu einer seltenen Gelegenheit oberhalb von Naters.

Technische Daten des Baulands

Grundstück Nr. 1634

  • Gesamtfläche: 2293 m²
  • Bauland: 1684 m²
  • Zone: Wohnzone W2
  • Bestehendes zweistöckiges Wohnhaus mit zwei Keller
  • Erschlossen mit Wasser, Abwasser und Strom
  • Zufahrt ab Blattenstrasse
  • Garage
  • Vorprojekt für zwei Mehrfamilienhäuser mit sieben Wohneinheiten vorhanden

Auszug aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters

Zweck der Zone: Wohn- und Ferienhäuser
Bauweise: Offen
Geschosszahl: Max. 2 Vollgeschosse sowie 1 Dach- oder 1 Attikageschoss
Gebäudehöhe: Max. 8.50 m O.K. Fusspfette / Seitenhöhe; max. 12.00 m O.K. Firsthöhe
Gebäudelänge: In der Regel bis 14.00 m
Ausnutzung: AZ 0.60 ohne Quartierplan / AZ 0.70 mit Quartierplan
Lärmempfindlichkeit: Stufe II

Für weitere baurechtliche Details gelten die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Naters. https://www.naters.ch/gemeinde/beispiele/dateiliste/files3/bau-und-zonenreglement-naters.pdf

 

Verkaufspreis: CHF 629'000.00 für das Haus, das auf einem Baugrundstück von 1'684 m2 steht.

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Naters – das grösste Dorf im Wallis mit beeindruckender Höhenvielfalt

Die Gemeinde Naters liegt im Herzen der Agglomeration Brig-Visp-Naters. Obwohl Naters im Jahr 2016 offiziell die Einwohnerzahl einer Stadt erreichte, bezeichnet sich der Ort mit einem Augenzwinkern noch immer als das «grösste Dorf im Wallis» – ein Ausdruck seiner Bodenständigkeit und des besonderen Gemeinschaftsgefühls, das hier spürbar bleibt.

Vom Tal bis zu den Gipfeln – die Gemeinde mit dem grössten Höhenunterschied der Schweiz

Mit einem beeindruckenden Höhenunterschied von über 3’500 Metern ist Naters die Gemeinde mit der grössten Höhenspanne der Schweiz. Das Gemeindegebiet erstreckt sich vom Talboden auf 660 m ü. M. über den Natischerberg zum Dorf Blatten (1’327 m ü. M.), weiter hinauf zur Belalp auf 2’094 m ü. M. – bis hin zum majestätischen Aletschhorn, das mit 4’195 Metern den Himmel berührt.

Am Natischerberg schmiegen sich zahlreiche kleine Weiler in die sonnige Landschaft – viele davon sind ganzjährig bewohnt und versprühen den typischen Walliser Charme.

Tradition und Natur im Einklang

Seit 2013 gehören auch die beiden Dörfer Birgisch und Mund zur Gemeinde Naters. Besonders Mund ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt: Hier wird das kostbare «rote Gold» – der Safran – angebaut. Diese edle Pflanze fand vermutlich bereits im 14. Jahrhundert ihren Weg von Spanien über Frankreich nach Mund, wo sie bis heute mit grosser Leidenschaft kultiviert wird.

Ein Ort voller Vielfalt und Charakter

Ob im geschäftigen Zentrum, in den stillen Weilern am Berghang oder in der hochalpinen Landschaft rund um die Belalp – Naters vereint Gegensätze auf harmonische Weise. Hier treffen Tradition und Moderne, Natur und Kultur, Dorfleben und Bergwelt aufeinander und formen eine Gemeinde, die so vielfältig ist wie das Wallis selbst.

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
629'000
Wohnfläche
132 m²
Gesamtfläche
2293 m²
Anzahl Räume
8

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Professionalität

Carolina G.

Daniel Agten hat uns sehr professionell, zuverlässig, schnell und kompetent zu unserem Traummaiensäss verholfen.
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Vielen Dank für die professionelle Abwicklung

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Vielen Dank für die professionelle Abwicklung des Kaufs, die von allen Seiten etwas an Geduld abverlangte. Gerade bei einem recht günstigen Objekt keine Selbstverständlichkeit!

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Agten Immobilien AG ist für mich der Begriff in Sachen Immobilien im Oberwallis.

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Ich wünsche der Firma weiterhin gutes Gedeihen und viel Erfolg.

Sicherlich ein Fels im Meer der Immobilienmakler

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Alles war unkompliziert und speditiv

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Wir wurden von Frau Dolling gut beraten und begleitet. Von der Terminfindung für die Besichtigung bis zur Beschaffung aller benötigten Unterlagen war alles unkompliziert und speditiv, der Kommunikationsfluss mit der Verkäuferschaft stets gewährleistet und der Kontakt zur Agten Immobilien immer freundlich. Vielen Dank!

Wir fühlten uns sehr gut unterstützt

Barbara & Peter N.

Die Arbeit von Frau Ritz beurteilen wir total positiv. Sehr freundlich und immer termingerecht hat sie die vielen Schritte zum Kauf der Wohnung in Törbel sachgerecht bearbeitet. Auf unsere Fragen und Anliegen ist sie sofort eingegangen. Die Kontakte zum Verkäufer und Notar hat sie gut organisiert und durchgeführt. Frau Ritz hat eine kompetente und gewinnende Art. Wir fühlten uns mit ihr sehr gut unterstützt und wohl bei diesem Kauf - und wünschen ihr weiterhin alles Gute!

Das Geschäft wurde rasch abgewickelt

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Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.

Frau Dolling hat eine sehr professionelle Arbeit geleistet

Anna S. W.

Sie hat eine sehr professionelle und durchweg zufriedenstellende Arbeit geleistet. Sie war stets verfügbar, hat auf alle unsere Anfragen zuvorkommend reagiert und uns umgehend auf dem laufenden gehalten. Wir werden Agten Immobilien und besonders Frau Dolling immer wärmstens weiterempfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin