Erhaltenswerte Stall-Scheune in Randa

Stall-Scheune / Landwirtschaftsbetrieb in der Region «Mattertal (Zermatt)» in Randa

  • Preis 40'000
  • Fläche 96 m² Gesamtfläche
  • Zimmer 2 Räume
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich.

Highlights der Liegenschaft

  • Ideal als Lagerräume
  • Ideal als Werkstatt, Hobby- oder Bastelraum
  • Ideal als Abstell- und Einstellraum
  • Naturnähe
  • Eines der schönsten Bergpanoramen der Alpen
  • Nähe zu Zermatt, dem schönsten Skigebiet der Alpen       

Lage und Erreichbarkeit

Diese charmante Stall-Scheune befindet sich an einer äusserst sonnigen Lage mitten im Dorfzentrum von Randa. Die Fahrt mit dem Auto nach Täsch dauert lediglich 10 Minuten. Von dort aus ist das weltberühmte Zermatt bequem und in kurzer Zeit erreichbar.

Eingebettet in die majestätische Landschaft des Mattertals liegt das idyllische Bergdorf Randa auf 1’406 Metern über Meer. Als drittoberste Gemeinde im Mattertal befindet sich Randa zwischen Visp und Zermatt, nur rund 9 Kilometer vor dem weltbekannten Ferienort. Hier treffen ursprüngliche Walliser Bergkultur, alpine Ruhe und grandiose Ausblicke auf eine eindrucksvolle Weise zusammen.

Dank seiner Lage und hervorragende Erreichbarkeit ist Randa das ganze Jahr über bequem zu erreichen – sowohl mit dem Auto als auch mit der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB), die das Dorf direkt mit Visp und Zermatt verbindet. So ist Randa ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen, Bergtouren, Klettererlebnisse und Ausflüge in die Zermatter Alpenwelt.

Beschrieb der Liegenschaft

Die Gemeinde plant die offizielle Inventarisierung der historischen Objekte bis voraussichtlich Ende 2027, in deren Zuge auch dieser Stadel eingestuft wird. Aktuell sind am Objekt reguläre Unterhaltsarbeiten vollkommen unproblematisch möglich. Für weiterführende bauliche Veränderungen vor Abschluss der gemeindlichen Inventarisierung kann bei Bedarf eine Einzelinventarisierung veranlasst werden.

Übersicht

  • Parzellenfläche in der Dorfkernzone 96 m2
  • Grundfläche Stall-Scheune ca. 43 m2
  • Steinplattendach
  • Sonniger Garten

 

Kaufpreis: CHF 40'000.00 für diese Stall-Scheune

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Randa – ursprüngliches Wallis mit Blick aufs Weltberühmte

Zwischen Zermatt und St. Niklaus liegt das idyllische Bergdorf Randa, umgeben von einer imposanten Bergwelt und geprägt von authentischer Walliser Architektur. Das Dorf besteht aus dem Hauptort und zahlreichen kleinen Weilern, die sich harmonisch in die alpine Landschaft des Mattertals einfügen. Alte, liebevoll erhaltene Walliserhäuser, Stall-Scheunen und Steindächer verleihen Randa seinen unverwechselbaren, traditionsreichen Charakter.

Naturgewalten und Geschicmhte im Mattertal

Im Laufe der Jahrhunderte war Randa wiederholt von Naturereignissen betroffen, bei denen Gesteinsmassen ins Tal stürzten. Doch die Bewohner bewiesen immer wieder Mut, Zusammenhalt und Widerstandskraft – Werte, die das Dorf bis heute prägen. Aus dieser Geschichte erwuchs eine besondere Beziehung zur Natur, die in Randa allgegenwärtig ist.

Zwischen Tradition und alpinem Abenteuer

Dank seiner Nähe zu Zermatt profitiert Randa vom internationalen Flair der Region und zugleich von der Ruhe und Ursprünglichkeit eines typischen Walliser Bergdorfs. Nur wenige Kilometer entfernt erwartet Besucher das höchstgelegene Skigebiet der Schweiz – das Matterhorn ski paradise – mit über 360 Pistenkilometern, modernen Anlagen und einem atemberaubenden Panorama auf das weltberühmte Matterhorn.

Auch im Sommer ist die Region ein Paradies für Wanderer, Biker und Naturliebhaber. Ein besonderes Highlight ist die spektakuläre Charles Kuonen Hängebrücke, die 2017 am Europaweg bei Randa eröffnet wurde. Mit einer Länge von 494 Metern war sie zeitweise die längste Hängebrücke der Welt – und bietet noch heute einen unvergesslichen Ausblick über das Mattertal.

Randa – ursprüngliches Wallis mit Blick aufs Weltberühmte

Wer Randa besucht, spürt die gelungene Balance zwischen Tradition, Naturerlebnis und alpinem Tourismus. Hier trifft ursprüngliche Dorfidylle auf weltbekannte Gipfel, und jeder Tag bietet neue Möglichkeiten, die Schönheit des Mattertals zu entdecken.

Randa – wo das Herz des Wallis schlägt und das Matterhorn zum Greifen nah ist.

Weitere Informationen: https://www.randa.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
40'000
Gesamtfläche
96 m²
Anzahl Räume
2

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Silvio W.

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Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Agten Immobilien AG ist für mich der Begriff in Sachen Immobilien im Oberwallis.

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Ich wünsche der Firma weiterhin gutes Gedeihen und viel Erfolg.

Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich

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Vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe fühlte ich mich von Gina Berther rundum bestens betreut. Die Beratung war äusserst kompetent, authentisch und persönlich – genau die Mischung, die Vertrauen schafft. Besonders hervorheben möchte ich die Verlässlichkeit und die reibungslose Abwicklung bis zum Schluss. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben gefühlt und kann Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

 

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin