Exponiertes Bauland im Goms

Bauland in der Region «Goms» in Biel

  • Preis 129'000
  • Fläche 742 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich.
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet.

Lage und Erreichbarkeit

Biel befindet sich im sonnenverwöhnten Hochtal Goms und liegt auf 1’312 m ü. M. auf der rechten Seite der Rhone. Die Ortschaft ist durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen und verfügt über einen eigenen Bahnhof „Biel“ und Postautohaltestellen. Biel ist während dem ganzen Jahr auf einer gut ausgebauten Kantonsstrasse problemlos erreichbar.

Die Bauparzelle Nr. 975 mit einer Fläche von 742 m2 liegt im Orte genannt «Jud» in Biel. Die Posthaltestelle, Restaurant, Einkaufsladen, Kirche und Schule sind in wenigen Minuten zu Fuss sehr gut erreichbar.

Beschrieb des Baugrundstücks in Biel

Die Parzelle liegt in der Dorferweiterungszone. Die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) ist vorhanden.

Art. 78 Dorferweiterungszone DE / DE SNP

(Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Grafschaft / Goms)

Nutzungsart: Die Dorferweiterungszone umfasst Gebiete angrenzend an die erhaltenswerte Dorfstruktur. Sie ist für die Erstellung von Wohnbauten sowie nichtstörende Gewerbebetriebe vorgesehen und dient der Wahrung der erhaltenswerten Eigenart des Dorfbildes.

Bauweise:                 offen

Geschosszahl:         max. 3 Vollgeschosse

Gebäudehöhe:          max. 12.0 m                        

Gebäudelänge:         Firstfassade max. 11.00 m

                                      Trauffassade max. 13.00 m

Grenzabstand:          1/3 der Fassadenhöhe, mindestens aber 3.0 m

                                      Vorbehalten bleiben die VKF-Brandschutzvorschriften

Lärmempfindlichkeit:  Stufe II.

Die Lärmimmissionen dürfen die Nachbarschaft nicht stören; die Lärmimmissionen müssen die Grenzwerte gemäss USG/LSV einhalten.

Neu-, An- oder Umbauten sind einer zufriedenstellenden Eingliederung in den Dorfverband zu unterwerfen, indem sie in Stellung, Höhe,   Dachform, Proportionen, Material, Fassade und Farbe den Bauten des Dorfkerns weitgehend angepasst werden. Die Stirnseite Balkon (Firstfassade) ist gestattet, über seine Grösse und Form sollte der Gemeinderat von Fall zu Fall bestimmen.

Verkaufspreis: CHF 129'000.00 bzw. CHF 174.00 je m2 für dieses Grundstück.

Verfügbarkeit:  Sofort oder nach Vereinbarung

Allgemeines über Biel

Das Bergdorf Biel liegt im Bezirk Goms, einer malerischen Region im Oberwallis. Früher Teil des Viertels Grafschaft, gehört es seit 2017 zur Gemeinde Goms. Erstmals 1277 als „Buele“ erwähnt, war Biel ab 1374 dessen historisches Zentrum. 1827 zerstörte eine Lawine die halbe Ortschaft, seit 2003 schützt ein Damm vor dem Walibach. Bereits 1915 erhielt Biel einen Bahnanschluss.

Die umliegende Natur prägt das Dorf seit Jahrhunderten. Das Hochtal bietet ein ausgezeichnetes Wander- und Skigebiet, das international bekannt ist. Outdoor-Fans finden hier vielseitige Aktivitäten: Wanderwege, Bergtouren, Spielplätze, Winterwanderwege, Nordic Walking, Schneeschuhtrails, Mountainbike-Routen, River Rafting und mehr. Weitere Informationen unter: www.obergoms.ch.

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
129'000
Gesamtfläche
742 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets 

Charly B.

- die Leistungen waren sehr gut

- alle Termine wurden einhalten

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- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat

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Die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell

Cristina D.

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Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden

Nicole M.

Ich bin mit den Dienstleistungen von Herrn Daniel Agten wie auch der Firma Agten Immbolien AG sehr zufrieden. Ich wurde immer sehr schnell und auch professionell über den Stand der Dinge informiert und auch die administrative Abwicklung lief reibungslos über die Bühne. Bei Fragen und/oder Auskünften konnte ich mich jederzeit an Herr Daniel Agten wenden. Sofern Herr Daniel Agten gerade nicht erreichbar war, wurde immer umgehend zurück gerufen.

Ich kann Herr Daniel Agten wie auch die Firma Agten Immboilien jederzeit weiter empfehlen. Ich wünsche Herr Daniel Agten und seinem Team weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Sehr zuverlässig

Grety und Josef R.

Daniel Agten hat für uns sehr professionell, zuverlässig, rasch und kompetent eine Alphütte mit Umschwung vermitteln können.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!

Professionelle Verkaufsabwicklung

Josef I.

Wir sind mit der professionellen Verkaufsabwicklung von Armin Agten sehr zufrieden. Er ist kompetent, freundlich und zuvorkommend. Herzlichen Dank an Armin Agten.

Professionelle Abwicklung

Andreas A.

Sehr kundenorientierte Dienstleistung, viel Flexibilität und professionelle Abwicklung. Herzlichen Dank!

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Fanny B.

Mit der Vermittlung eines Maiensäss über Agten Immobilien war ich sehr zufrieden. Von der Suche über Besichtigung bis hin zum Kaufabschluss - der Prozess und Informationsfluss war transparent, professionell und freundlich. Mein Ansprechpartner, Herr Imboden, stets zuvorkommend. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.

Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen

Heinz I.

Gerne bewerte ich euch, fällt mir auch leicht, da es auf allen Positionen bestens, ja sehr gut geklappt hat. Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen ist sofort spürbar. Besten Dank. Wir waren sehr zufrieden und bedanken uns gerne und herzlich. Selbstverständlich werden wir die Agten Immobilien AG weiter empfehlen und Carola und Daniel hervorheben.

Alles war unkompliziert und speditiv

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Wir wurden von Frau Dolling gut beraten und begleitet. Von der Terminfindung für die Besichtigung bis zur Beschaffung aller benötigten Unterlagen war alles unkompliziert und speditiv, der Kommunikationsfluss mit der Verkäuferschaft stets gewährleistet und der Kontakt zur Agten Immobilien immer freundlich. Vielen Dank!

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Oskar B.

Sehr kompetente Beratung, freundlich und unkompliziert, sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung. Kann Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen.

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Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen

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Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin