Gewerbe- und Büroflächen im aufstrebenden Industriegebiet

Gewerbe-Industrie in der Region «Brig/Glis/Naters» in Brig-Glis

  • Preis auf Anfrage
  • Fläche 862 m² Gesamtfläche

… die Gelegenheit, 2 vollständig entkernte Stockwerke im Rohbau zu kaufen und nach Ihren Vorstellungen auszubauen

  • Verkauf an Nichtschweizer (Personen mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich

 

Vorzüge der Gewerbe- und Büroflächen

  • An guter, sichtbarer Lage an der Hauptstrasse
  • Schnelle Anbindung zur Autobahn
  • Sehr gute Erschliessung
  • Öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe
  • Frei unterteilbare Flächen
  • Umweltfreundliche Photovoltaikanlage zur regenerativen Stromerzeugung
  • Viele Parkplätze um das Gebäude vorhanden
  • Grosszügiger Grundriss
  • Waren- und Personenlift in beide Etagen
  • Einzelne Stockwerke erwerbbar

 

Lage und Erreichbarkeit

Mit ihrer ausgezeichneten Infrastruktur, sonnigen Lage und der Nähe zu den Alpen zählt Brig-Glis zu den beliebtesten Wohn- und Arbeitsorten im Wallis. Die Stadt überzeugt durch ihre attraktive Wohnqualität, vielfältige Arbeitsmöglichkeiten und kurze Wege – alles, was das tägliche Leben angenehm macht.

Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Dienstleistungen sind hervorragend ausgebaut. Von kleinen Boutiquen über Märkte bis hin zu modernen Einkaufszentren – Brig bietet urbanen Komfort inmitten einer atemberaubenden Bergkulisse.

Das Wohn- und Geschäftshaus in der Gewerbezone der Gemeinde Brig-Glis, in welchem bereits ein grösseres, namhaftes IT-Unternehmen aus der Region ansässig ist, befindet sich an der Kantonsstrasse 51 im Glisergrund in Glis und ist über die bestehende Erschliessungsstrasse des Industriequartiers im Orte genannt «Nellenstadel» erschlossen.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Alle Geschosse sind über das Treppenhaus, den Personenlift oder über den Warenlift (1'600 kg Nutzlast) erreichbar. Die beiden Gebäude (der sogenannte Mittel- und Südtrakt) umfassen auf insgesamt 3 unabhängigen Geschossen auf rund 1514 m2 Gewerbe- und Büroflächen, welche im Stockwerkeigentum veräussert werden. Die beiden Gebäudeteile weisen unterschiedlich hohe Stockwerkshöhen auf.

Die zur Verfügung stehenden Gewerbe- und Büroflächen befinden sich im 2. bis 3. Obergeschoss.

 

Verfügbare Geschäfts- inkl. Nebenflächen

  • 1. Obergeschoss mit 652 m2 (vermietet)
  • 2. Obergeschoss mit 431 m2
  • 3. Obergeschoss mit 431 m2

 

Die Ausstattung der jeweiligen Geschosse ermöglicht eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten. Die Flächen sind grosszügig bemessen und bieten ausreichend Platz für verschiedenste Geschäftsmodelle wie beispielsweise Büro-, und ruhige Gewerbetätigkeiten von inhaber- oder eigentümergeführten Unternehmen aus verschiedensten Branchen und unterschiedlicher Grösse. Durch eine durchdachte und flexible Raumaufteilung sind die Arbeitsplätze optimal angeordnet.

Zusätzlich zu den grosszügigen Gewerbe- und Büroflächen werden diverse Parkplätze angeboten. Die Parkplatzmöglichkeiten sind besonders wertvoll in einem Gebiet, das sowohl für Mitarbeitende als auch für KundInnen leicht zugänglich sein muss. 

Die Liegenschaft befindet sich auf Grund und Boden der Burgergemeinde Brig-Glis, bzw. im Baurecht dessen. Das Baurecht hat noch eine Gültigkeit bis am 30.09.2046. Der jährliche Baurechtszins beläuft sich auf CHF 9'947.00.

Aufgrund der bereits getätigten Investitionen und nach Abschluss aller Arbeiten ist es vorgesehen mit der Burgergemeinde Brig-Glis den Baurechtsvertrag zu erneuern.

 

Verkaufspreis: Auf Anfrage

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Brig-Glis – Bildung und Zukunft – Ein Wissensstandort im Wallis

Brig-Glis vereint, was auf den ersten Blick unvereinbar scheint: städtische Eleganz, dörfliche Behaglichkeit und ländliche Ruhe. Diese harmonische Mischung macht die Stadtgemeinde im Herzen des Oberwallis zu einem einzigartigen Ort, der Urbanität und Lebensqualität auf natürliche Weise verbindet.

Die Ortschaften Brig, Glis, Gamsen und Brigerbad prägen gemeinsam den unverwechselbaren Charakter von Brig-Glis. Jede besitzt ihren eigenen Charme – vom lebendigen Stadtkern mit mediterranem Flair bis zu den malerischen Dorfquartieren, in denen Tradition und Gemeinschaft spürbar bleiben.

Ruhige, gepflegte Wohnquartiere inmitten einer intakten Berglandschaft, kombiniert mit vielfältigen Freizeit- und Sportmöglichkeiten, machen Brig-Glis zu einem Ort, an dem man gerne lebt und arbeitet.

Brig ist nicht nur wirtschaftlich stark, sondern auch ein bedeutendes Bildungszentrum im Oberwallis. Hier befinden sich Kindergärten, Primar- und Oberstufenschulen, das renommierte Kollegium Spiritus Sanctus, eine Handelsmittelschule sowie gleich zwei Institutionen von nationaler Bedeutung: die Fernuni Schweiz und die Fernfachhochschule Schweiz (FFHS).

Damit bietet Brig beste Voraussetzungen für Bildung, Forschung und persönliche Entwicklung – von der Grundschule bis zum akademischen Abschluss.

Nicht umsonst gilt Brig-Glis als das Zentrum des Oberwallis. Die Stadt ist Dienstleistungsstandort, Bildungszentrum und Verkehrsknotenpunkt zugleich. Hier kreuzen sich die internationalen Verkehrsachsen auf Schiene und Strasse – ob in Richtung Italien, Bern oder Genfersee.

Mit seinem Bahnhof als wichtiger Alpenübergang und Anschluss an den Simplonpass sowie die Matterhorn Gotthard Bahn bietet Brig-Glis optimale Erreichbarkeit – sowohl für Pendler als auch für Reisende.

Weitere Informationen: https://www.brig-glis.ch

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
auf Anfrage
Gesamtfläche
862 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Wir waren äusserst zufrieden

Stephanie A.

Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.

Zufrieden und kompetent

Käthi B.

Wir sind sehr zufrieden wie schnell und kompetent unser Chalet verkauft wurde. Herzlichen Dank an Daniel Agten wir können Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Besser geht's nicht!

Phil N.

Denke besser geht's nicht! Dank Agten&Agten konnten wir unseren Traum im Obwerwallis erfüllen.

Wir waren mit den laufenden Informationen der übersichtlichen Abwicklung sehr zufrieden

Daniel G.

Wir waren mit der Fachkompetenz, der Art der Komunikation, den laufenden Informationen der ganzen übersichtlichen Abwicklung überaus zufrieden. Wir können Agten Immobilien, insbesondere Frau Carola Dolling nur bestens empfehlen. Vielen herzlichen Dank, grosses merci.

Unkompliziert und sehr fair

Markus A.

Die Zusammenarbeit mit Armin Agten war hervorragend, unkompliziert und sehr fair. Ich wünsche Agten Immobilien weiterhin viel Erfolg.

Absolut zuverlässige Firma

Walter B.

Absolut zuverlässige Firma und Immo-Verkäufer. Wir haben nur gute Erfahrung gemacht mit der Firma Agten und können die Firma allen empfehlen die sich nach einer Immobilie im Wallis umsehen und wenn es sich, wie in unserem Fall, um sehr spezielle Immobilien handelt (Berghaus, Maiensäss, Berghütte oder Alphütte) wird es kaum jemand anderes geben der weiterhelfen kann. Topadresse

Sie hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet

Anke H.

Wir sind sehr zufrieden! Frau Dolling von Agten Immobilien hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet. Sie hielt uns gut auf dem Laufenden über alle Entwicklungen, gab Ihre ehrliche und professionele Einschätzung und war stets freundlich. Wir fühlten uns bei Ihr in den allerbesten Händen! Dass wir jetzt die stolzen und überglücklichen Eigentümer einer tollen Wohnung in Saas-Fee sind, ist zu einem gewissen Teil auch der Verdienst von Frau Dolling.

Sehr kompetenter, freundlicher und rascher Service

Jonas M.

Sehr kompetenter, freundlicher und rascher Service. Ich wurde jederzeit vollumfänglich informiert. Ich war mit der Abwicklung des Verkaufs sehr zufrieden und kann die Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

Ich bin sehr zufrieden und happy

Renata G.

Ich bin sehr zufrieden und happy. Hat alles super geklappt. Die Betreuung war tiptop. Bei Fragen genügte ein Telefon. Danke dir Daniel, dass du mich nach Visp begleitet hast. Auch hier sehr gut alles organisiert. Ich werde Euch wärmstens weiterempfehlen!

A very professional service

Thomas P. R.

A very professional service, always available to discuss project progress and fast and precise follow-up. We had decided to just work with one agency inorder to avoid confusion, and the decision to choose Agten was definitely the right one.

Alles wurde zu unserer Zufriedenheit ausgeführt

Nadja B.

Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets 

Charly B.

- die Leistungen waren sehr gut

- alle Termine wurden einhalten

- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden

- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat

- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets

- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler