Grosszügige Parzelle in der Wohnzone W4 in Brig

Haus / Chalet in der Region «Brig/Glis/Naters» in Brig-Glis

  • Preis 1'198'000
  • Fläche 150 m² Wohnfläche809 m² Gesamtfläche
  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich
  • Verkauf an Ausländer (Nichtschweizer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich

 

Highlights der Liegenschaft

  • Ideal als Generationenhaus
  • Grosszügige Parzelle mit 809 m2
  • Wohnzone W4
  • Interessantes Entwicklungspotenzial
  • Bestehendes Zweifamilienhaus
  • Zwei 4.5-Zimmerwohnungen
  • Zentrumsnah
  • Angenehme Wohnatmosphäre
  • Platzbietende und sonnige Terrassen
  • Sehr gute Erschliessung
  • Postautohaltestelle nur wenige Gehminuten entfernt.

 

Lage und Erreichbarkeit

Die im Jahr 1959 erbaute Liegenschaft befindet sich in einer zentrumsnahen Lage in Brig. Das Freibad Geschina, die Eishalle «Iischi Arena» sowie der Fussballplatz befinden sich in unmittelbarer Umgebung und bieten attraktive Freizeitmöglichkeiten. Die Bushaltestelle «Geschina» ist in rund 3 Gehminuten bequem erreichbar. Die gute Anbindung und die Nähe zu wichtigen Einrichtungen machen diesen Standort besonders attraktiv.

Mit ihrer ausgezeichneten Infrastruktur, sonnigen Lage und der Nähe zu den Alpen zählt Brig zu den beliebtesten Wohn- und Arbeitsorten im Wallis. Die Stadt überzeugt durch ihre attraktive Wohnqualität, vielfältige Arbeitsmöglichkeiten und kurze Wege – alles, was das tägliche Leben angenehm macht.

Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Dienstleistungen sind hervorragend ausgebaut. Von kleinen Boutiquen über Märkte bis hin zu modernen Einkaufszentren – Brig bietet urbanen Komfort inmitten einer atemberaubenden Bergkulisse.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Diese attraktive Liegenschaft bietet eine seltene Gelegenheit für Käufer, die nicht nur ein bestehendes Wohnhaus suchen, sondern vor allem grosszügiges Grundstück mit langfristigem Entwicklungspotenzial. Die insgesamt 809 m² grosse Parzelle in der Wohnzone W4 eröffnet vielfältige Möglichkeiten – sei es für die Eigennutzung, als Generationenprojekt, als Anlageobjekt oder für eine zukünftige Neubebauung.

Auf dem 809 m² grossen Grundstück befindet sich ein Wohnhaus mit zwei identisch geschnittenen 4.5-Zimmer-Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss. Beide Einheiten verfügen über 76 m² Nettowohnfläche, drei Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, eine separate Küche mit Zugang zum sonnigen Westbalkon sowie ein Badezimmer mit Dusche, WC und Lavabo. Die Wohnung im 1. Obergeschoss wurde renoviert, während die Wohnung im 2. Obergeschoss noch Gestaltungspotenzial bietet.

Im Untergeschoss stehen eine Waschküche, der Technik- und Heizungsraum sowie drei Kellerabteile zur Verfügung. Das Wohnhaus wurde nicht umfassend modernisiert und bietet damit zusätzliches Potenzial für individuelle Anpassungen.

Ein besonderes Highlight ist die grosszügige Grundstücksfläche von 809 m², die heute neben dem bestehenden Wohnhaus einen weitläufigen Gartenbereich bietet. Die grosse Parzelle schafft viel Freiraum und eröffnet gleichzeitig interessante Möglichkeiten für die zukünftige Nutzung. Ob Sie den bestehenden Garten als privaten Rückzugsort geniessen, das Haus nach Ihren Vorstellungen weiterentwickeln oder langfristig eine neue Bebauung realisieren möchten – hier bietet sich eine seltene Gelegenheit, die vorhandene Grundstücksfläche optimal zu nutzen.

Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Grundstücksqualität: Die Liegenschaft befindet sich in der Wohnzone W4 und bietet damit interessante Perspektiven für Käufer, die das vorhandene Potenzial langfristig nutzen und weiterentwickeln möchten. Ob Erhalt und Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses oder eine neue Bebauung – die grosszügige Parzelle eröffnet zahlreiche Möglichkeiten.

Eine interessante Gelegenheit für Investoren, Projektentwickler, Familien oder private Käufer, die Wert auf eine grosse Wohnparzelle und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten legen.

 

Auszug aus dem Baureglement Brig-Glis

Art. 64 Wohnzone W4, W4-C, WG4

Die Zone W4 ist für das Wohnen mit höherer Ausnutzung bestimmt. Immissionsarme Gewerbebetriebe sind gestattet.

Bauweise: Offen oder geschlossen.

Geschosszahl: Max. 4 Vollgeschosse.

Gebäudehöhe: Max. 14.00 m Oberkante Fusspfette / max. 18.50 m Oberkante Firstpfette. Gebäudelänge: In der Regel bis 35.00 m.

Grenzabstand: Kleiner Grenzabstand: gemäss den Bestimmungen von Art. 22 des BZR und gemäss den jeweiligen Brandschutzvorschriften der VKF und den Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes grosser Grenzabstand 80% der Gebäudehöhe, mindestens aber 6.00 m.

Ausnutzung: AZ = 1.0

Lärmempfindlichkeit: W4 = Stufe II WG4 = Stufe lll

 

Kaufpreis: CHF 1’198'000.00 für diese Liegenschaft mit vielseitigem Entwicklungspotenzial

Verfügbarkeit: Nach Vereinbarung

 

Brig-Glis – Bildung und Zukunft – Ein Wissensstandort im Wallis

Brig-Glis vereint, was auf den ersten Blick unvereinbar scheint: städtische Eleganz, dörfliche Behaglichkeit und ländliche Ruhe. Diese harmonische Mischung macht die Stadtgemeinde im Herzen des Oberwallis zu einem einzigartigen Ort, der Urbanität und Lebensqualität auf natürliche Weise verbindet.

Die Ortschaften Brig, Glis, Gamsen und Brigerbad prägen gemeinsam den unverwechselbaren Charakter von Brig-Glis. Jede besitzt ihren eigenen Charme – vom lebendigen Stadtkern mit mediterranem Flair bis zu den malerischen Dorfquartieren, in denen Tradition und Gemeinschaft spürbar bleiben.

Ruhige, gepflegte Wohnquartiere inmitten einer intakten Berglandschaft, kombiniert mit vielfältigen Freizeit- und Sportmöglichkeiten, machen Brig-Glis zu einem Ort, an dem man gerne lebt und arbeitet.

Brig ist nicht nur wirtschaftlich stark, sondern auch ein bedeutendes Bildungszentrum im Oberwallis. Hier befinden sich Kindergärten, Primar- und Oberstufenschulen, das renommierte Kollegium Spiritus Sanctus, eine Handelsmittelschule sowie gleich zwei Institutionen von nationaler Bedeutung: die Fernuni Schweiz und die Fernfachhochschule Schweiz (FFHS).

Damit bietet Brig beste Voraussetzungen für Bildung, Forschung und persönliche Entwicklung – von der Grundschule bis zum akademischen Abschluss.

Nicht umsonst gilt Brig-Glis als das Zentrum des Oberwallis. Die Stadt ist Dienstleistungsstandort, Bildungszentrum und Verkehrsknotenpunkt zugleich. Hier kreuzen sich die internationalen Verkehrsachsen auf Schiene und Strasse – ob in Richtung Italien, Bern oder Genfersee.

Mit seinem Bahnhof als wichtiger Alpenübergang und Anschluss an den Simplonpass sowie die Matterhorn Gotthard Bahn bietet Brig-Glis optimale Erreichbarkeit – sowohl für Pendler als auch für Reisende.

Weitere Informationen: https://www.brig-glis.ch

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
1'198'000
Wohnfläche
150 m²
Gesamtfläche
809 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Note 6 für den Vermittler

Doris & Werner B.

Es war eine äusserst gute und zufriedene Zusammenarbeit. Wir können den Vermittler allen in gut und treue weiter empfehlen. Note 6!

Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen

Hermann B.

Am vergangenen Samstag konnten wir die Liegenschaft nun von der Familie Z. übernehmen. Die ganze Familie freut sich sehr, dass wir im schönen Goms nun ein charmantes Chalet haben. Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich.Gerne empfehlen wir bei Gelegenheit Ihre professionellen Dienstleistungen weiter.

Nochmals vielen Dank und beste Grüsse

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis

Karin M.

Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.

Wir hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin

Ursula L.

Wir haben den Kontakt mit Frau Dolling sehr geschätzt. Wir wurden sehr freundlich, zuvorkommend und kompetent beim Verkauf unserer Wohnung beraten und begleitet, hatten immer eine vertrauensvolle Gesprächspartnerin. Vielen Dank dafür.

Ich bin sehr zufrieden und happy

Renata G.

Ich bin sehr zufrieden und happy. Hat alles super geklappt. Die Betreuung war tiptop. Bei Fragen genügte ein Telefon. Danke dir Daniel, dass du mich nach Visp begleitet hast. Auch hier sehr gut alles organisiert. Ich werde Euch wärmstens weiterempfehlen!

Wir hatten zu jeder Zeit einen starken Partner zur Seite

Marco B.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG den Kauf eines MFH in Brig tätigen. Durch diesen Kauf konnten wir uns selbst davon überzeugen, dass die Firma in den Bereichen Termine, Absprachen, Zuverlässigkeit, Flexibilität, speditive Abwicklung, Beantwortung von Fragen, Professionalität und vielem Mehr eine top Qualität liefert. Dadurch haben wir uns dazu entschlossen, für den Verkauf unserer Immobilien auch auf die Agten AG zu setzen. Bei einem Objekt wurden wir von Herrn Daniel Agten betreut und beim anderen von Herrn Marco Williner. Bei beiden waren wir bestens beraten, sie haben sich jede Mühe gemacht unsere Vorgaben umzusetzen und uns gut beraten. Was uns besonders beeindruckte war die sehr schnelle Arbeitsweise und die Beantwortung der Fragen und Mails. Wir hatten zu jeder Zeit das Gefühl, einen starken Partner an der Seite zu haben, der sich für uns die nötige Zeit nahm und steht's ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatte.
Suchen Sie eine Liegenschaft oder möchten Sie eine verkaufen, dann werden Sie bei der Agten Immobilien AG mit Sicherheit fündig ! Ehrlich kompetent und zielstrebig.
Von unserer Seite aus können wir die Agten AG wärmstens weiterempfehlen.

Vielen herzlichen Dank für alles und liebe Grüsse

Hervorragendes Gespür für die Vermarktung und grosses Netzwerk

Claudia O.

Nebst dem hervorragenden Gespür für die Vermarktung und dem grossen Netzwerk haben mich vor allem die Fairness und Offenheit von Agten Immobilien gegenüber beiden Parteien beeindruckt.

Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk

Jakob A.

Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.

Ich habe bereits und werde die Agten Immobilien AG jederzeit sehr gerne weiterempfehlen.

Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Habe mich um so gut wie nichts kümmern müssen

Alessandro A.

Habe eine Immobilie verkauft. Schnelle Abwiklung, Preis-Leistung super... aber was noch viel wichtiger ist...unkompliziert.
Habe mich um so gut wie nichts kümmern müssen. ZIEL ERREICHT!
 

Das Wohl des Kunden steht im Vordergrund

Thomas J.

Wer einen kompetenten, zuverlässigen und erfahrenen Mann sucht, ist bei Armin an der richtigen Stelle! Jederzeit auf Achse, das Wohl des Kunden steht im Vordergrund und nicht der Profit!
Bravo, weiter so!

Ein grosses DANKE

Dorothea A.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.

Ein grosses schönes DANKE!!!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin