Häuschen in unverbaubarer Lage in der Aletscharena

Haus / Chalet in der Region «Aletschgebiet» in Fieschertal

  • Preis 259'000
  • Fläche 70 m² Wohnfläche254 m² Gesamtfläche
  • Zimmer 4 Räume

Wichtig: Der Verkauf erfolgt nur im Zusammenhang mit dem Ausbau (Mabeo Holzbau GmbH). Ein möglicher Kostenvoranschlag kann auf Wunsch ausgehändigt werden.

 

  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich
  • Verkauf an Ausländer (Nichtschweizer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich

 

Vorzüge der Liegenschaft

  • Rarität an privilegierter Lage
  • Ganzjahres-, Wochenend- oder Ferienhaus in der Natur
  • Umgeben von saftigen Wiesen und dichten Wäldern
  • Ein Paradies mit Ausblick, Natur, Sonne und Ruhe
  • Ski-, Wander-, Bike und Gleitschirmeldorado
  • Ideal für eine Familie
  • Nähe zur Aletscharena und dem Goms
  • Parkplatzmöglichkeiten vor dem Haus
  • Sehr gute Erschliessung
  • Öffentliche Verkehrsmittel (Postauto) 5 Gehminuten
  • Kleine, bezahlbare Nebenkosten
  • Einmaliger Panoramablick

 

Lage und Erreichbarkeit

Fieschertal auf 1‘108 m ü. M. in unmittelbarer Nähe von Fiesch gelegen, ist ein schmuckes Dorf mit viel Charme, aufgeteilt in sieben Weiler und ein idealer Wohn- und Ferienort während des ganzen Jahres. Es liegt in einem malerischen Talkessel, wenige Autominuten von Fiesch entfernt. Über dem Dorf erhebt sich das Finsteraarhorn und das Jungfraumassiv. Fieschertal ist während dem ganzen Jahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln und auf der gut ausgebauten Strasse erreichbar. Im Winter verkehrt zusätzlich ein Sportbus zwischen Lax, Fiesch und Fieschertal.

Das Häuschen auf 1'110 m ü. M. steht im Orte genannt «Luss» im Fieschertal. Es liegt ca. 5 Gehminuten vom Dorfzentrum Fieschertal, wo sich das Restaurant «Alpenblick» sowie die Postautohaltestelle befindet, entfernt. Eine Zufahrt zur Liegenschaft ist via Gemeindestrasse gewährleistet. Parkplatzmöglichkeiten befinden sich direkt vor dem Haus auf eigenem Grund und Boden. Die Ortschaft Fiesch mit Verbindung zur Aletscharena ist nur 5 Autominuten entfernt.

 

Beschrieb der ehemaligen Stall-Scheune

Bei diesem Haus in der Wohn- und Ferienhauszone handelt es sich um eine ehemalige Stall-Scheune, welche in der Vergangenheit zu einem Wohnhaus umgebaut worden ist. Die Liegenschaft und insbesondere der Holzaufbau sind seinem Alter entsprechend in einem guten Allgemeinzustand.

Das Gebäude besticht durch seine unverbaubare Lage angrenzend an die Landwirtschaftszone. Das Sonnenplätzchen mit Grillstelle vor dem Haus mit seiner traumhaften Weitsicht in Richtung Fiesch oder das Finsteraarhorn wertet das Häuschen entsprechend auf. Ebenfalls befindet sich ein weiterer Sitzplatz im Schatten vor dem Haus, welcher in wärmeren Tagen für die nötige Abkühlung sorgt.

Auf insgesamt 3 Etagen und ca. 70 m2 Wohnfläche kann man sich schön verwirklichen. Verkauft werden die Parz. Nr. 485 (Haus) sowie die Parz. Nr. 839 (Wiese), mit insgesamt 254 m2.

Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie Ihren persönlichen Rückzugsort!

 

Verkaufspreis: CHF 259'000.00

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Umbau nach Ihren Vorstellungen

Der Umbau gestaltet die Mabeo Holzbau GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Käufer und setzt die persönlichen Wünsche und Vorstellungen um. Von der ersten Planung bis zur Schlüsselübergabe sorgt die mabeo GmbH dafür, dass Ihr neues Haus genau zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt – ganz nach Ihren Vorstellungen.

Referenzobjekt: https://www.mabeo-ferien.ch/de/biel/stall-himmel.html

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
259'000
Wohnfläche
70 m²
Gesamtfläche
254 m²
Anzahl Räume
4

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Einfach alles im Griff und sehr menschlich

Alois M.

Meine Frau und ich sind einer Meinung. Die Beratung und alles drum herum einfach Super und sehr zufriedenstellend. Der Firma kann man nur ein Kränzchen widmen. Einfach genial, alles im Griff, einfach kompetent und sehr menschlich.

Nochmals besten Dank!

War eine super Sache - nochmals Danke

Daniel F.

Wir waren äusserst zufrieden mit Ihnen! Noch einmal vielen Dank! War eine super Sache. Wenn Sie einmal eine 3,5 - 4,5 Zimmer Wohnung zu vermieten haben in Visp oder Brig,denken Sie bitte an uns.

Zufriedene Dienstleistungen

Simone C.

Mit Ihren Diensten waren wir sehr zufrieden und wir würden uns bei einem allfälligen Verkauf wieder an Sie wenden und werden Sie auch gerne weiterempfehlen. Es war uns eine grosse Freude, unser Lesehäuschen gefunden zu haben.

Agten Immobilien AG ist für mich der Begriff in Sachen Immobilien im Oberwallis.

Alphons E.

Ich wünsche der Firma weiterhin gutes Gedeihen und viel Erfolg.

Alles ging unkompliziert

Ursula L.

Wir waren sehr zufrieden mit der Betreuung und alles ging sehr schnell und unkompliziert.
Wir genießen die schöne Maiensäß und haben die Firma Agten schon in der Familie weiterempfohlen.

Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern gelebt!

Andreas W.

Vielen Dank an Xenia Ritz und Familie Agten, für das Vertrauen und die Professionelle Zusammenarbeit. Leistung und die Einhaltung der Termine sind sehr gut. Die Bereitschaft und Einsatz von Frau Ritz und Herr Armin Agten sind Hervorragend. Einsatz, Verhalten und Freundlichkeit wird nicht nur versprochen sondern Gelebt. Man fühlt sich wohl und wird auch Professionell unterstützt von A bis Z. Nachvollziehbarkeit der angebotenen Leistungen stimmen. Vielen Dank, dass wir unser Traum gefunden und erfüllen konnten. Wir werden unser Eigenheim schätzen, sowie das Team Agten Immobilien und auch Weiterempfehlen

Die Abwicklung des Verkaufes erfolgte kompetent und effizient

Michael B.

Wir waren mit Gina Berther sehr zufrieden. Die Abwicklung des Verkaufes erfolgte kompetent und effizient und wir fühlten uns durch die professionelle Betreuung durch Gina während des Verkaufsprozesses gut aufgehoben. Die Kommunikation war einfach und Fragen und Anliegen wurden zeitnah beantwortet.

Die lokale Vernetzung ist ausgezeichnet

Erna und Alex A.

Die Agten Immobilien AG hat uns beim Verkauf der Wohnung sehr kompetent beraten. Der Ablauf des Verkaufs war zügig und zuverlässig.

Sehr kompetenter, freundlicher und rascher Service

Jonas M.

Sehr kompetenter, freundlicher und rascher Service. Ich wurde jederzeit vollumfänglich informiert. Ich war mit der Abwicklung des Verkaufs sehr zufrieden und kann die Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

Das Geschäft wurde rasch abgewickelt

Marie-Theres H.

Ich war sehr zufrieden mit den beiden Herren, Vater und Sohn Agten. Beide waren sehr freundlich und zuverlässig, das Geschäft wurde rasch und professionell abgewickelt. Vielen Dank, ich würde mich bei Bedarf wieder an Sie wenden.

A very professional service

Thomas P. R.

A very professional service, always available to discuss project progress and fast and precise follow-up. We had decided to just work with one agency inorder to avoid confusion, and the decision to choose Agten was definitely the right one.

Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt

Louise T.

Herr Armin Agten hat uns bestens betreut während der Verkaufsabwicklung. Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler