Idyllisches Bauland in Bellwald

Bauland in der Region «Aletschgebiet» in Bellwald

  • Preis 129'000
  • Fläche 519 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich.
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet.

 

Lage und Erreichbarkeit

Bellwald ist während dem ganzen Jahr auf einer gut ausgebauten Kantonsstrasse und mit dem öffentlichen Verkehr (Bahn / Luftseilbahn) problemlos erreichbar. Die Luftseilbahn, Einkaufsmöglichkeiten, Post und Bank sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Die Sportbahnen ins Ski-, Bike- und Wandergebiet befindet sich einige hundert Meter bergwärts.

Die nach Norden gerichtete Parzelle mit atemberaubender Aussicht auf das Rhonetal, befindet sich unterhalb der Hauptstrasse und es besteht keine Zufahrt.

 

Beschrieb des Baugrundstücks in Bellwald

Die Parzelle 1693 mit einer Grundfläche von insgesamt 519 m2 liegt in der Wohnzone W3 und hat eine Ausnützung von 0.9. Die Zufahrt und die Infrastruktur sind nicht vorhanden.

Art. 84 Wohnzone W3 speziell

(Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Bellwald)

Zweck: Förderung einer zweckmässigen Überbauung mit Mehrfamilienhäusern, Hotels, Läden sowie mit nicht oder wenig störenden Gewerbebetrieben in der Nähe des Dorfkerns. Landwirtschaftliche Betriebe, ausgenommen die bestehenden, sind in dieser Zone untersagt.

Bauweise:       offen oder gestaffelt

Gebäudehöhe: max.: 13.50 m min.: 9.50 m

Geschosszahl:  max. 3 Geschosse

Gebäudelänge: max.: 14.00 m

Gebäudebreite: max.: 12.00 m

Grundfläche:     max.: 168 m2 / min.: 88 m2

Grenzabstände: A: 2/3 der Fassadenhöhe, mind. aber 5.00 m

                            a: 1/3 der Fassadenhöhe, aber mind. 3.00 m

Ausnützungsziffer: AZ: 0.9

Baumaterialien: Der Holzaufbau bzw. die Holzverkleidung muss mindestens 50 % der sichtbaren Fassadenfläche ausmachen.

Lärmempfindlichkeitsstufe: II

Untergeordnete Nebenbauten, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie altrechtliche Bauten können die Minimalmasse unterschreiten. Von den Minimalmassen kann ausnahmsweise abgewichen werden, und zwar:

  •  bei Gesamtüberbauungen gemäss Art. 99
  •  bei natürlichen topographischen Bedingungen (Geländeform), die eine Überbaubarkeit von Parzellen verunmöglichen würden.
  •  bei gestaffelter Bauweise, die ab einer Hangneigung von > 40% ausnahmsweise zugelassen ist.
  •  Im Kontakt- und Übergangsbereich von unterschiedlichen Wohnzonen wie z. B. W3 speziell zu W4 und W3 zu W2.

 

Verkaufspreis:        CHF 129'000.00

Verfügbarkeit:        Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Bellwald

Das Dorf Bellwald bildet mit den Weilern Ried, Egga, Bodmen und Fürgangen eine typische Hanggemeinde hoch über dem Goms und dem Fieschertal. Die im 8. und 9. Jh. eingewanderten Alemannen liessen sich in Einzelhöfen nieder, aus denen mit dem Auswachsen der Sippe allmählich kleine Weiler- und Dorfsiedlungen entstanden. Bis nach dem zweiten Weltkrieg lebte die Bevölkerung fast ausschliesslich von der bergbäuerlichen Landwirtschaft mit Viehzucht und Ackerbau.

Typisch für das Ortsbild von Bellwald sind die sogenannten Speicher. Sie dienten früher zur Aufbewahrung von Vorräten, Wertsachen und Kleidern, weil hier eine geringere Feuergefahr als im Wohnhaus bestand. Wie der Stadel, steht auch der Speicher auf Holzstützen, die mit gerundeten Steinplatten abgedeckt sind.

Der Bau der Strasse 1971 löste in Bellwald eine touristische Entwicklung aus. Ohne Tourismus hätte Bellwald wie so viele andere Bergdörfer im Alpenraum wohl auch das Schicksal der Abwanderung erlitten. Im tertiären Wirtschaftsbereich hat sich die touristische Entwicklung bis heute nur bescheiden ausgewirkt.

Weitere Informationen: http://www.bellwald.ch

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
129'000
Gesamtfläche
519 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr fair, kompetent, ehrlich und unkompliziert bedient

Rolf R.

Im Frühjahr habe ich eine heimelige Wohnung, vermittelt durch Agten Immobilien gekauft. Trotz des Feiertages hat uns Herr Agten empfangen und 4 zuvor ausgesuchte Wohnungen gezeigt. In toller Atmosphäre hat uns Herr Agten die Details zu allen Wohnungen aufgezeigt. 5 Sterne sind für seine Firma absolut verdient. Wir werden Agten-Immobilien jederzeit wärmstens weiterempfehlen.

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Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Gentleman der alten Schule

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Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt

Jean-Claude I.

Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.

Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar

Roman L.

Sehr freundliche und wohlwollende Betreuung (ich schreibe als Käufer). Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar. Nicht nur das Geschäftliche stand im Vordergrund, was ich als angenehm empfand. Auch der Umgang mit den Verkäufern war respektvoll und bedürfnisorientiert.

Wir waren mit den laufenden Informationen der übersichtlichen Abwicklung sehr zufrieden

Daniel G.

Wir waren mit der Fachkompetenz, der Art der Komunikation, den laufenden Informationen der ganzen übersichtlichen Abwicklung überaus zufrieden. Wir können Agten Immobilien, insbesondere Frau Carola Dolling nur bestens empfehlen. Vielen herzlichen Dank, grosses merci.

Die Beratung war hervorragend

Hans M.

Die Agten Immobilien AG empfehle ich - aufgrund meiner Kontakte beim Verkauf eines Studios - ohne Einschränkung!
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Der Kauf wurde unkompliziert und zügig abgewickelt

Jonas S.

Wir haben mit Hilfe von Agten Immobilien eine gemütliche Wohnung im Lötschental gefunden. Herr Agten hat sich bei der Besichtigung viel Zeit für uns genommen und uns offen und ehrlich beraten. Wir schätzten sehr, dass er nicht den in der Branche oft üblichen Zeitdruck walten liess, sondern uns mehrere Besichtigungen und Abklärungen ermöglichte. Der Kauf wurde in der Folge auch unkompliziert und zügig abgewickelt. Vielen Dank!
 

Ausgezeichnet und sehr zufrieden!

Erbengemeinschaft S.

Unsere Immobilie wurde durch Daniel Agten sehr kompetent, unkompliziert und schnell vermittelt. Sämtliche Abläufe wurden einfach und zur vollen Zufriedenheit abgewickelt. Jederzeit wieder.

Die lokale Vernetzung ist ausgezeichnet

Erna und Alex A.

Die Agten Immobilien AG hat uns beim Verkauf der Wohnung sehr kompetent beraten. Der Ablauf des Verkaufs war zügig und zuverlässig.

Viel Feingefühl

Frederik S.

Meine Frau und ich wurden sehr freundlich und kompetent beraten, sogar an einem Sonntag vom Bahnhof abgeholt und zum Grundstück gefahren. Sehr persönliche Beratung, auch mit viel Feingefühl für die Käufer- wie auch die Verkäuferseite! Wir werden Ihr Büro gerne weiterempfehlen!

Ein grosses DANKE

Dorothea A.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Marco Williner für alles was Sie getan haben für mich. Durch Ihre sehr nette Art hat es sicher dazu beigetragen das die Wohnung so schnell verkauft wurde.

Ein grosses schönes DANKE!!!

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin