Idyllisches Restaurant mit zwei Wohnungen bei Leukerbad

Gastronomie in der Region «Leuk/Leukerbad» in Leukerbad

  • Preis 1'049'000
  • Fläche 190 m² Wohnfläche1379 m² Gesamtfläche

Es gibt tausend Gründe, das Bodmenstübli zu besuchen. Die wundervolle Umgebung, das kulinarische Angebot und die atemberaubende Aussicht sind nur einige davon.

  • Verkauf an Nichtschweizer (Personen mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich.
     

Highlights der Immobilie

  • Ideal zur Existenzgründung
  • Sehr gut laufender Betrieb
  • In gutem Zustand dank regelmässigen Renovationen und Anschaffungen
  • Einmaliger Panoramablick auf die majestätischen Berge der Walliser Alpen
  • Wander- und Bike-Eldorado
  • Unzählige Sommer- und Wintersportangebote in unmittelbarer Nähe
  • Spielplatz
  • Parkplätze vor dem Haus

 

Lage und Erreichbarkeit

Dank einer gut ausgebauten Kantonsstrasse ist Leukerbad das ganze Jahr über bequem mit dem Auto erreichbar – auch im Winter, wenn die verschneiten Gipfel das Tal in ein märchenhaftes Panorama verwandeln. Wer lieber entspannt reist, profitiert vom komfortablen öffentlichen Verkehr: Ab dem Bahnhof Leuk bringen regelmässig verkehrende Shuttlebusse Gäste und Einheimische direkt in den Thermal- und Ferienort.

Das Restaurant Bodmenstübli liegt im idyllischen Weiler «Bodmen». Die Zufahrt mit dem Auto ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde Leukerbad gestattet. Gäste können das Restaurant entweder bei einem malerischen 2 km langen Spaziergang von Leukerbad aus geniessen oder in etwa 10 Minuten von der Bushaltestelle «Inden, Russengraben» erreichen. Im Winter ist das Restaurant dank des von der Gemeinde präparierten Winterwanderwegs mühelos zu Fuss erreichbar.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Der im Jahr 2000 von den jetzigen Besitzern übernommene Gastrobetrieb wurde laufend umgebaut und erwirtschaftet seitem ein stabiles und profitables Geschäftsergebnis. Für die Bewirtung der Gäste stehen im liebevollen eingerichteten und sehr gepflegten Restaurant 50 Plätze zur Verfügung. Von der atemberaubenden Sonnenterrasse mit bis zu 70 Plätzen geniesst man einen herrlichen Blick auf die Walliser Bergwelt. Die Küche verfügt über alle wichtigen Gastrogeräte und -apparate. Mittels eines Warenlifts wird die ankommende Ware in das Kellerlager befördert.

Ein weiteres Plus sind die diversen Zimmer und die 4.5-Zimmer Wirte-Wohnung mit Sauna im 1. Obergeschoss, sowie eine weitere Wohnung im Dachgeschoss. Beide Wohnungen verfügen über einen Balkon - eine Wohnung ist mit einem Cheminée ausgestattet. Sie dienen als gemütlicher Rückzugsort nach arbeitsreichen Tagen; könnten aber auch als Gästezimmer angeboten werden. 

Geheizt wird das Haus mittels einer zentralen Ölheizung. Die Wärmeverteilung erfolgt über Radiatoren. Die Liegenschaft ist nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Auf Parzellen Nr. 1337 befindet sich die Klärgrube, die ein bis zweimal im Jahr geleert werden muss. Vor dem Haus stehen diverse Aussenparkplätze zur Verfügung.

Gesucht werden Personen mit gastronomischem Hintergrund die einen Tagesbetrieb suchen oder naturverbundene Liebhaber von Ruhe und Privatsphäre. Alternativ kann auch ein Investor in Betracht gezogen werden, der den jetzigen Besitzern die Möglichkeit gibt, noch ein paar Jahre weiterzuarbeiten und das beliebte Restaurant mit Herzblut fortzuführen.

Dank der regelmässig durchgeführten wertvermehrenden Renovationen sowie dem Ersatz von Kücheninventar, Maschinen und Einrichtungen ist die Immobilie in einem guten Zustand - der Betrieb kann somit ohne grosse Investitionen übernommen werden.

Entdecken Sie das Restaurant in der virtuellen Tour: https://www.bodmenstuebli.ch/das-restaurant

 

Übersicht:

Untergeschoss

  • Gäste-WC
  • Warenlift
  • Heizöltank
  • Warenlager

Erdgeschoss

  • Restaurant
  • Terrasse
  • Küche
  • Heizraum

1. Obergeschoss

  • Büro
  • 3 Personal- oder Gästezimmer
  • Separates Badezimmer
  • 4.5-Zimmerwohnung
  • Diverse Abstellräume

2. Obergeschoss

  • 3 Personal- oder Gästezimmer
  • Separates Badezimmer
  • 1.5-Zimmerwohnung
  • Diverse Abstellräume

 

Verkaufspreis: CHF 1’049'000.00 für das Gesamtpaket inklusive Parkplätze, Spielplatz (Parz. Nr. 1318) sowie die Parzellen Nr. 1337 (Klärgrube). Das Restaurant wird inklusive 2 Winterfahrzeuge sowie betriebsnotwendigem Mobiliar und Inventar verkauft. 

Verfügbarkeit: Nach Vereinbarung

 

Leukerbad – wo Wärme aus der Tiefe kommt und alpine Lebensfreude pulsiert

Eingebettet in die imposante Bergwelt des Wallis liegt Leukerbad, ein Ort, an dem Natur, Gesundheit und Erholung seit Jahrhunderten im Mittelpunkt stehen. Schon vor über 500 Jahren wusste man die heilende Kraft des Thermalwassers zu schätzen, das nach einer rund 40-jährigen Reise durch die Tiefen des Erdinneren mit wertvollen Mineralien und Spurenelementen angereichert wird. Mit bis zu 51 °C Wassertemperatur schenkt das Thermalbaden in Leukerbad pure Entspannung und Regeneration – ein Erlebnis für Körper und Geist.

Für Entdecker, Sportler und Geniesser

Neben seinen Thermalquellen begeistert Leukerbad mit alpiner Abenteuerlust: Hier befindet sich nicht nur der längste Klettersteig der Schweiz – das Daubenhorn, sondern auch einer der ältesten – die Albinen-Leitern. Wer es gemütlicher mag, entdeckt auf den lehrreichen Themenwegen die Welt des Thermalwassers, die einzigartige Flora und Fauna oder geniesst aktive Stunden in der Sportarena mit Indoor-Angeboten und Minigolfanlage.

Leukerbad – ein Ort, an dem heisse Quellen, kalte Gipfel und warme Gastfreundschaft zu einem einzigartigen Lebensgefühl verschmelzen.

Weitere Informationen: https://leukerbad.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
1'049'000
Wohnfläche
190 m²
Gesamtfläche
1379 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen

Todor A.

Toller Service. Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen. Gerne wieder.

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Sehr gute Beratung, immer freundlich und sehr zuverlässig

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Sehr gute Beratung, immer freundlich und sehr zuverlässig was den ganzen Ablauf betrifft.

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A very professional service

Thomas P. R.

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Urs N. und Franziska F.

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Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent.

Philippe I.

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Die gesamte Abwicklung war effizient, professionell und transparent. Meine Erwartungen wurden in jeder Hinsicht erfüllt. Alle Anfragen wurden umgehend beantwortet – sei es per Telefon oder E-Mail. Die Kommunikation verlief durchgehend schnell und zuverlässig. Sämtliche Termine wurden pünktlich eingehalten, und die gesamte Abwicklung erfolgte planmässig und ohne Verzögerungen.

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Vielen Dank für die ausgezeichnete Arbeit!

Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses transparent und klar

Beatrice B.

Wir waren mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien rundum zufrieden. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses klar, transparent und jederzeit freundlich. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement von Gina Berther, die uns kompetent begleitet und sich stets für unsere Anliegen eingesetzt hat.
Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und wünschen ihnen viel Erfolg für die Zukunft.

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Tiptop geklappt, Verkauf einer Ferienwohnung in Blatten bei Naters. Schnelle und profesionelle Bebilderung und Webaufschaltung - am gleichen Tag des Anrufes.

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Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Wir waren mit der rasanten Abwicklung sehr zufrieden

Marcel I.

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Es wurde auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen!

Stefanie P.

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Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin