Herr Imboden war super, immer verfügbar, hat mich immer auf dem laufenden gehalten, alles professionell gehandhabt, konnte meinen Wunsch berücksichtigen den Garten in den Vertrag miteinzubeziehen und hat einen fairen Preis verhandelt. Ich danke Ihnen und Herr Imboden ganz herzlichst und würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Alles professionell gehandhabt
Alles ging problemlos über die Bühne
Über Agten Immobilien haben wir unsere Immobilie rasch verkaufen können. Alles ging problemlos über die Bühne, wir wurden stets rasch und kompetent informiert. Wir empfehlen Agten Immobilien gerne weiter.
Vertrauenserweckend
Unkompliziert, vertrauenserweckend, zielführend.
Die Agten Immobilien AG hat einen perfekten Internetauftritt
Die Firma Agten Immobilien hat unser Chalet im Lötschental vermarktet. Dabei hat sie einen perfekt gelungenen Internetauftritt mit tollen Innenraumbildern (360 Grad) erstellt. Herr Daniel Agten hat uns zielorientiert durch den Vermarktungs- und später durch den erfolgreichen Verkaufsprozess geführt. Wir sind insgesamt sehr zufrieden mit den Leistungen von Herrn Daniel Agten und werden ihn gerne weiterempfehlen.
Professionel, efficace et transparent
Professionel, efficace et transparent, Agten Immobilien s'engage avec compétence et passion pour son métier et ses clients. Relation de toute confiance, honnête et fiable.
Klare und kompetente Kommunikation
Wir sind mit den Leistungen von Frau Dolling und Agten Immobilien sehr zufrieden. Unsere Anfragen, Anliegen und Nachrichten wurden stets umgehend und äusserst kompetent von Frau Dolling bearbeitet und beantwortet. Sämtliche Termine wurden eingehalten, konnte ein Termin nicht zur vereinbarten Zeit oder Tag durchgeführt werden, wurden wir immer ausreichend im Voraus darüber informiert. Frau Dolling war jederzeit verfügbar oder hat sich innert weniger Stunden bei uns gemeldet. Alle Leistungen waren für uns vollumfänglich nachvollziehbar und verständlich, vorallem aufgrund der klaren und kompetenten Kommunikation seitens Frau Dolling. Wir wurden von Frau Dolling jederzeit über Änderungen, Neuigkeiten und die nächsten Schritte informiert, vorallem schätzten wir ihre aktive Kommunikation sodass wir ohne Nachfragen stets auf dem aktuellen Stand der Dinge waren.
Gerne werden wir Frau Dolling und Agten Immobilien weiterempfehlen.
Sehr kundenfreundlich
Wir haben dank Agten Immobilien eine tolle Immobilie gefunden. Stets rasche Rückmeldung bei Fragen. Sehr kundenfreundlich.
Bringt rasch realistische Markteinschätzungen zu Transaktionen
Agten ist im Immobilienmarkt Wallis stark verankert und bringt rasch realistische Markteinschätzungen zu Transaktionen. Die Abwicklung des Verkaufs unseres Chalets ging schnell und war einwandfrei. Besten Dank.
Wir sind sehr zufrieden
Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank
Fast, professional and very personal touch
I only can recommned Agten Immobilien. Fast, professional and very personnal touch.
Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen
Familiäre Atmosphäre die in jeder Hinsicht zu spüren war - klare Struktur - Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen - kein Aufdrängen - klar, zielorientiert und fokussiert. Vielen Dank!
Ausführliche Informationen
Bereitschaft, Beratung, Einsatz und Freundlichkeit sehr positiv, gleiches gilt für die Terminangaben, die ausführlichen Informationen und die nötigen Abklärungen. Gerne werden wir Sie bei Gelegenheit weiterempfehlen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.