Die Bewertung der Liegenschaft war mit einer Schatzung gut dokumentiert. Agten Immobilien bringt rasch eine fundierte Markteinschätzung. Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Der Kauf konnte schnell und korrekt abgeschlossen werden
Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation und die gute Erreichbarkeit
Ich war mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Die Betreuung durch Gina Berther war jederzeit kompetent, unkompliziert und effizient. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die gute Erreichbarkeit sowie die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Ich war stets über den aktuellen Stand informiert.
Ich kann Agten Immobilien und insbesondere Gina Berther gerne weiterempfehlen.
Agten Immobilien AG ist für mich der Begriff in Sachen Immobilien im Oberwallis.
Ich wünsche der Firma weiterhin gutes Gedeihen und viel Erfolg.
Très bonne expérience et personnel très avenant
Très bonne expérience, atmosphère sympathique, conseils avisés, réponses rapides, personnel très avenant
Wir waren rundum in guten Händen
Wir waren von A - Z sehr zufrieden und rundum in guten Händen. Es ging alles relativ zügig, aber wir waren stets gut informiert und wussten über alle nächsten Schritte klar Bescheid. Ein grosses Kompliment an Gina Berther und Agten Immobilien. Dank und mit euch ist ein riesiger Traum in Erfüllung gegangen.
Kompetent, zuverlässig und engagiert
Mit den Dienstleistungen der Agten Immobilien AG rund um Daniel Agten waren wir sehr zufrieden. Er ist kompetent, zuverlässig und engagiert und hat uns beim Hausverkauf stets professionell beraten. Sehr gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.
Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!
Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.
Einfach nur danke für alles!
Wir sind sehr dankbar das alles so tip top geklappt hat.
Professionelle Verkaufsabwicklung
Wir sind mit der professionellen Verkaufsabwicklung von Armin Agten sehr zufrieden. Er ist kompetent, freundlich und zuvorkommend. Herzlichen Dank an Armin Agten.
Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt
Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!
Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt
Wir freuen uns, Ihnen eine äusserst positive Bewertung für Daniel Agten als Immobilienberater zu geben.
Die Leistungen von Daniel Agten waren ausgezeichnet. Dank seiner Hilfe konnten wir eine fundierte Entscheidung treffen und das für uns perfekte Maiensäss finden. Die Verfügbarkeit von Daniel war hervorragend. Seine freundliche und aufgeschlossene Art hat die Zusammenarbeit noch angenehmer gemacht.
Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt. Daniel hat sich immer die Zeit genommen, uns die Hintergründe und Zusammenhänge zu erläutern, sodass wir immer ein gutes Verständnis hatten. Ausserdem war das Auswahlverfahren fair und transparent.
Der Informationsfluss über den aktuellen Stand war gut. Daniel hat uns regelmässig über den Fortschritt informiert und uns stets ein Gefühl von Transparenz und Vertrauen vermittelt.
Wir sind von Daniel's Leistungen begeistert und werden ihn auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmals vielen Dank für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit!
Helpful and reliable
Helpful and reliable. After convincing him that we didn't want to disturb him on Ascension day itself, Daniel Agten met us at the property for a viewing at a mutually convenient time. The deal itself went perfectly smoothly, and unlike the experience of Florian our lack of need for a bank loan was not an issue at all.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?
Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.