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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ohne Frau Dolling hätten wir uns nicht für ein Haus in Bellwald entschieden

Stefanie R.

Frau Dolling war jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar, hat alle Verabredungen pünktlich eingehalten und war eine angenehme und zuverlässige Ansprechpartnerin.

Auch wissen wir im Nachhinein ihre Beratung sehr zu schätzen. Wir waren eigentlich an einem anderen Objekt interessiert, von dem uns Frau Dolling aufgrund unserer familiären Situation abgeraten hat (2 kleine Kinder). Ohne Frau Dolling hätten wir uns nicht für ein Haus in Bellwald entschieden, aber wir sind ihr jetzt sehr dankbar, da das Haus, dass sie für uns in Bellwald ausgesucht hat perfekt unseren Bedürfnissen als Familie entspricht.

Frau Dolling war jederzeit hilfsbereit und hat zwischen uns und den Verkäufern immer fair und freundlich vermittelt. Falls Bekannte von uns ein Haus im Wallis kaufen wollten, würden wir ihr Immobilienbüro gerne empfehlen.

Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick

Silvio W.

Sehr transparenter und fairer Makler. Ausgezeichnete Kommunikation. Sehr zielführendes Verhandlungsgeschick.

Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld

Evang. Marienschwestern

Carola, wir möchten uns ganz herzlich für deinen Einsatz im Hinblick auf den Verkauf des kleinen Häuschens in Ausserbinn bedanken. Danke für deine Einfühlsamkeit und Geduld mit Ausdauer, wo der Verkauf nicht so schnell von Statten gehen konnte, wie man gedacht hatte. Aber am Ende wird es immer gut, wenn man lang genug warten kann. Uns ist es eine Freude, dass Frau M. sich so sehr über das Häuschen freut und findet es genau das, was sie so lange gesucht und gesehnt hatte. 

Wir waren mit der rasanten Abwicklung sehr zufrieden

Marcel I.

Wir waren sehr zufrieden mit der rasanten Abwicklung. Alle Fragen wurden zügig beantwortet. Frau Dolling war sehr engagiert, da wir alle auch unter Zeitdruck standen.

Es hat mich sehr gefreut äusserst kompetent betreut worden zu sein.

Silvia B.

Ich möchte mich bei Dir ganz herzlich bedanken für Deine speditive und sehr professionelle Arbeit. Es hat mich sehr gefreut so unkompliziert und äusserst kompetent betreut worden zu sein. Ich werde Dich auf jeden Fall weiter empfehlen. Alles Gute und vielleicht irgendwann mal irgendwo; man sieht sich ja immer zweimal;-)

Der Verkauf wurde sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen

Stefan J.

Der Verkauf unserer Altliegenschaft wurde durch Agten Daniel sehr seriös, unkompliziert und kompetent vollzogen. Die vereinbarten Ziele, wie Termin und Preis wurden eingehalten. Ich kann die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen.

Einfach so wie man es sich wünscht

Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt

Jennifer Z.

Ich möchte mich auf diesem Weg für den guten Service bedanken. Ich habe mich durchwegs gut beraten gefühlt und Herr Agten A. ist sehr genau auf unsere Anliegen eingegangen. Ich kann Ihre Firma auf jeden Fall weiter empfehlen.

Kompetente Beratung

Fux S.

Kompetente Beratung, freundlicher Kontakt. Ich kann Herr Imboden, Agten Immobilien sehr empfehlen.

Danke nochmal

Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung

Fabian V.

Frau Dolling ist auf unsere Fragen eingegangen und konnte uns ein umfassendes Bild geben. Sie hat sich bemüht eine kurzfristige Besichtigung zu ermöglichen, was uns sehr wichtig war.

Auch hat sie die Hausbesichtigung sehr kompetent gestaltet mit Hinweisen zur Wertigkeit kürzlich getätigter Investitionen, zur Umgebung und zu den unmittelbaren Nachbarn.
Sie erleichterte unsere Entscheidungsfindung und auch die Verhandlungsposition mit der Verkäuferschaft. Wir sind Frau Dolling für ihre Leistungen dankbar, denn auch nach dem Kauf war sie nie verlegen unsere verschiedenen Fragen schnell und kompetent zu beantworten.

Alles wurde zu unserer Zufriedenheit ausgeführt

Nadja B.

Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

Unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet

William K. & S.

Die Zusammenarbeit mit Carola war sehr angenehm, unsere Anfragen wurden stets zeitnah und kompetent beantwortet.

Die Auflistung der Leistungen war von Anfang an klar und übersichtlich aufgestellt und die Beratung sehr freundlich. Wir würden Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Liebe Carola nochmals herzlichen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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