Renovationsbedürftiges Chalet bei Staldenried in herrlicher Umgebung

Umbauobjekt in der Region «Visp und Umgebung» in Staldenried

  • Preis 198'000
  • Fläche 100 m² Wohnfläche
  • Zimmer 5 ½ Räume
  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich.
  • Verkauf an Ausländer (Nichtschweizer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich.
     

Vorzüge der Liegenschaft

  • Ideal für einen Handwerker
  • Unverbaubare Lage
  • Ein Paradies mit Ausblick, Natur, Sonne und Ruhe
  • Wochenend- und Ferienhäuschen in den Bergen
  • Balkone auf der Süd- und Westseite
  • Ruhiger Standort
  • Nähe zu Zermatt, dem schönsten Skigebiet der Alpen
  • Unzählige Sommer- und Wintersportangebote in unmittelbarer Nähe

 

Lage und Erreichbarkeit

Der kleine Weiler „Niederried“ liegt auf ca. 850 m ü. M., ca. 9 km von Visp entfernt und ist zugleich Ausgangspunkt für die weltberühmten Feriendestinationen Zermatt und Saas-Fee. Staldenried und der Weiler Niederried sind während dem ganzen Jahr auf einer sehr gut ausgebauten Kantonsstrasse erschlossen. Die Postautohaltestelle im Talgrund ist in ca. 15 Gehminuten leicht erreichbar.

Das Chalet ist über Treppen aus Stein und Holz von der Strasse aus oder über den Wanderweg von Staldenried zu erreichen. Zum Ausladen des Autos kann eine kleine Privatstrasse genutzt werden, die bis oberhalb des Chalets führt. Eine Parkmöglichkeit kann nach Absprache oberhalb der Kurve am Strassenrand genutzt werden.

 

Beschrieb des Chalets

Das Chalet aus den Siebzigerjahren ist mit einem intakten Eternitdach gedeckt. Das Erdgeschoss ist betoniert und das Obergeschoss ist in Holzbauweise erstellt. Im Erdgeschoss befindet sich eine Wohnung mit offenem Wohn- und Küchenbereich, ein Zimmer, Bad mit Badewanne, Lavabo und WC sowie ein Keller mit Waschmaschine.

Die Wohnung im Obergeschoss hat ihren Zugang über die Terrasse und verfügt über ein Wohnzimmer mit Essnische, die Küche, zwei Schlafzimmer sowie das Bad mit Badewanne, Lavabo und WC. Die Nasszellen sind mit Novilon verkleidet. In den Zimmern ist Spannteppichboden verlegt. Geheizt wird mittels Elektroheizungen.

Im Erdgeschoss haben sich an der Fensterwand Risse in der Fassade gebildet, die auch an der Aussenwand sichtbar sind und die einer Sanierung bedürfen.

 

Übersicht

  • Wohnfläche pro Etage ca. 50 m2
  • Möglichkeit, einen Garten oder Sitzplatz zu realisieren
  • Wiese: ca. 230 m2

 

Raumkonzept

Erdgeschoss

  • Entrée
  • Offener Wohnbereich mit Küche und Einbauschrank
  • Schlafzimmer mit Einbauschrank
  • Bad mit Badewanne, Lavabo und WC
  • Keller mit Waschmaschine
  • Vorplatz

 

Obergeschoss

  • Grosser Balkon
  • Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon
  • Küche
  • Essnische
  • 2 Schlafzimmer
  • Bad mit Badewanne, Lavabo und WC

 

Die jährlichen Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser, Versicherung, etc.) belaufen sich auf ca. CHF 2'500.00

 

Verkaufspreis: CHF 198'000.00 für dieses Chalet mit Wiese, inkl. Mobiliar und Inventar

Verfügbarkeit: Nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Staldenried

Staldenried und der Weiler Gspon sind gut überblickbar – ein wunderbarer Ort unweit von Visp. Der einmalige Blick auf die Bergwelt mit dem markanten Bietschhorn, sowie der Balfringruppe und den umgebenden Gletschern machen Staldenried und das autofreie Gspon zum erstklassigen Wandergebiet. Mit der Luftseilbahn ab Stalden erreicht man in kurzer Zeit das Wanderparadies. Diese Region ist ein wunderbarer Ausgangspunkt für viele Touren, wie den spektakulären Gsponer Höhenweg, der Rund um das Fletschhorn vom Simplonpass bis ins Saastal und weiter über den Antronapass bis nach Italien führt. Fernab aller Aufregung laden die heimeligen Gaststätten mit verschiedenen regionalen Spezialitäten zum Verwöhnen von Gaumen und Seele ein. In mehr als dreissig verschiedenen Dorfvereinen engagiert sich die Bevölkerung, unter anderem die Schützen, Tambouren und Pfeifer, Skifahrer und Fussballer. In Gspon befindet sich der höchstgelegene Fussballplatz Europas. Wirtschaftlich bedeutend ist der Rebbau und die Zucht der ortstypischen Schwarznasenschafe.

Weitere Informationen: https://staldenried.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
198'000
Wohnfläche
100 m²
Anzahl Räume
5 ½

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin