Sanierungsobjekt mit Potenzial in Herbriggen bei Zermatt

Umbauobjekt in der Region «Mattertal (Zermatt)» in Herbriggen

  • Preis 149'000
  • Fläche 360 m² Wohnfläche
  • Zimmer 10+ Räume

Liebhaberobjekt für visionäre Handwerker und Investoren 

  • Verkauf an Nichtschweizer (Personen mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich
  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich

 

Highlights der Liegenschaft

  • Ideal für Handwerker und Sanierer
  • Potenzial als Renditeobjekt
  • Möglichkeit, 2 – 3 Wohnungen zu realisieren
  • Gut geeignet als Generationenhaus
  • Robustes Bruchsteinmauerwerk in gutem Zustand
  • Teilweise gut erhaltene ursprüngliche Holzwände
  • Sehr gute Erschliessung mit Auto
  • Gartenparzelle zur vielseitigen Nutzung
  • Attraktive Ausgangslage für Wanderungen, Bergtouren und Naturerlebnisse
  • Nähe zu Zermatt, dem exklusiven Skigebiet der Alpen

 

Lage und Erreichbarkeit

Das Walliserhaus, in dem sich 3 Wohneinheiten befinden, steht in Herbriggen, im Ortsteil «Breitmattu», ca. 5 Autominuten von Täsch entfernt. Die Bushaltestelle des Ortsbusses St. Niklaus ist fussläufig erreichbar.

Dank der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) und einer gut ausgebauten Strasse ist Herbriggen das ganze Jahr über bequem erreichbar – sei es mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. So verbindet das Dorf die Ruhe der Berge mit der Nähe zu den touristischen Highlights des Wallis – von Zermatt bis St. Niklaus.

Nur 5 Kilometer südlich von St. Niklaus und 8 Kilometer vor Zermatt gelegen, befindet sich Herbriggen auf 1’260 Metern über Meer – eingebettet zwischen den majestätischen Gipfeln der Alpen, am rechten Ufer der Mattervispa. Die Lage macht das Dorf zum idealen Ausgangspunkt für Wanderungen, Bergtouren und Naturerlebnisse im ganzen Mattertal.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Dieses historische Walliserhaus ist alles andere als ein bezugsfertiges Zuhause – und genau darin liegt seine besondere Chance.

Die im Jahr 1900 erstellte Liegenschaft befindet sich in sehr stark sanierungsbedürftigem Zustand und eröffnet handwerklich versierten Käufern die Möglichkeit, aus einem charaktervollen Altbau ein individuelles Wohn- oder Renditeobjekt zu entwickeln.

Das Gebäude steht auf einem robusten Bruchsteinmauerwerk, das sich in einem guten Zustand präsentiert. Auch Teile der ursprünglichen Holzkonstruktion im Inneren sind gut erhalten. Damit bietet die Liegenschaft eine interessante Ausgangsbasis für eine umfassende Sanierung und einen zeitgemässen Ausbau unter Bewahrung des traditionellen Walliser Charakters.

Ob als Generationenhaus, Mehrfamilienhaus oder Renditeobjekt: Das vorhandene Raumangebot und die Gebäudestruktur bieten verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten. Denkbar ist insbesondere die Realisierung von zwei bis drei Wohneinheiten, vorbehaltlich der baurechtlichen und technischen Prüfung.

Zum Angebot gehört die gegenüber dem Haus gelegene Parzelle Nr. 6771 mit 111 m². Die kleine, separat gelegene Parzelle lässt sich – je nach Gestaltung und Bewilligung – beispielsweise als Sitzplatz, Gartenbereich oder Parkplatz nutzen und ergänzt das Sanierungsobjekt auf praktische Weise.

Kaufpreis: CHF 149'000.00 für dieses Sanierungsobjekt mit einer Gartenparzelle

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Herbriggen – unberührte Natur, steile Felswände, traditionelle Holzhäuser und herzliche Menschen

Herbriggen ist mehr als ein kleiner Punkt auf der Landkarte oder eine Durchgangsstation mit dem berühmten „Halt auf Verlangen“ der Matterhorn Gotthard Bahn. Das charmante Bergdorf im Mattertal hat weit mehr zu bieten als Klischees vom „ursprünglichen Berglerleben“. Hier, im Herzen der Walliser Alpen, vereinen sich Tradition, Herzlichkeit und Naturerlebnis zu einem authentischen Stück Schweiz.

Wandern und Natur erleben – Herbriggen als Tor zum Europaweg

Rund um Herbriggen eröffnet sich eine Landschaft, die Naturfreunde und Wanderer gleichermassen begeistert. Zahlreiche Wanderwege führen durch Wälder, entlang von Bergbächen und über sonnenverwöhnte Alpen. Die grösste Attraktion ist der berühmte Europaweg, eine der spektakulärsten Höhenrouten der Alpen. Von hier aus geniesst man atemberaubende Ausblicke auf die umliegenden Viertausender – darunter das majestätische Brunegghorn – und spürt die pure Kraft der Natur.

Ruhe, Erholung und alpine Lebensqualität

Abseits des Trubels bietet Herbriggen genau das, was viele suchen: Ruhe, Stille und echte Erholung. Die heimische Flora und Fauna laden zum Beobachten, Durchatmen und Innehalten ein – sei es bei einem Spaziergang in der Abendsonne oder beim Lauschen des Bergbaches, der durchs Tal plätschert.

Hier zeigt sich das Wallis von seiner ursprünglichsten und zugleich schönsten Seite – mit einem Lebensrhythmus, der entschleunigt und erdet.

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
149'000
Wohnfläche
360 m²
Anzahl Räume
10+

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Andreï T.

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Ich bin sehr zufrieden und happy

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Ueli R.

Immer wieder wurden wir auf der Suche nach einem einfachen Haus im geliebten Wallis enttäuscht. Andere waren immer schneller. Dann wurden wir auf Agtens Seite fündig und für einmal schnell genug. Das Traumhaus präsentierte uns der sympathische Armin Agten. Trotz Regen bei der Besichtigung verliebten wir uns sofort in das Haus. Die unkomplizierte Abwicklung des Kaufes durch Armin hat uns sehr gefallen. Wir können ihn sehr empfehlen. Alles hat gut geklappt.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin