Stall-Scheune im typischen Walliserstil

Stall-Scheune / Landwirtschaftsbetrieb in der Region «Aletschgebiet» in Ried-Mörel

  • Preis 35'000
  • Fläche 62 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich.
  • Der Stall kann nicht zu Wohnzwecken umgenutzt und umgebaut werden.

 

Vorzüge der Liegenschaft

  • Ideal als Lagerräume
  • Ideal als Werkstatt, Hobby- oder Bastelraum
  • Zum Musizieren - zum Spielen - zum Nichtsmachen
  • Sonnenverwöhnter Südhang
  • Ein Paradies mit Ausblick, Natur und Ruhe
  • Eines der schönsten Bergpanoramen der Alpen    
  • Nähe zur Aletscharena und dem Langlaufparadies im Goms
  • Parkmöglichkeit nahe der Stall-Scheune
  • Winterdienst garantiert

 

Lage und Erreichbarkeit

Das Bergbauerndorf Ried-Mörel liegt auf einer Terrasse zwischen Mörel und der Riederalp und besteht aus einer Vielzahl kleiner Weiler an der rechten, sehr sonnigen Seite des Rhonetals auf 1'168 m ü. M.. Die Ortschaft ist auf der gut ausgebauten Strasse oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel ganzjährig erschlossen (Matterhorn Gotthard Bahn bis Mörel, ab Mörel Luftseilbahn nach Ried-Mörel in Richtung Riederalp). Die Ortschaft Ried-Mörel ist Teil der Gemeinde Riederalp.

Die Stall-Scheune steht an unverbaubarer und sehr sonniger Lage an der «Hauptstrasse» ausgangs des Dorfes Ried-Mörel in Richtung Oberried. Mit dem Auto gelangt man in 15 Minuten nach Brig, dem zentralen Ausgangspunkt zu sämtlichen Erholungsgebieten im Wallis.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Übersicht

  • Fläche in der Landwirtschaftszone 1. Priorität 132 m2
  • Grundfläche Stall-Scheune ca. 62 m2
  • Guter Allgemeinzustand
  • Wellblechdach
  • Sonniger Vorplatz
  • Stromanschluss vorhanden
  • Anschluss für Berieselungswasser vorhanden (kein Trinkwasser!)

 

Verkaufspreis: CHF 35'000.00 für diese Stall-Scheune

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Ried-Mörel

Die Gemeinde Ried-Mörel lebte bis nach dem 2. Weltkrieg vor allem von der Berglandwirtschaft und Viehzucht. Seit Einzug und Aufschwung der touristischen Region Aletsch Arena arbeitet die Bevölkerung primär im Dienstleistungsbereich und Tourismus. Ried-Mörel ist seit 2001 Teil des UNESCO Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch, ein Naturparadies. Die Aletschregion ist ein atemberaubendes Alpen-Naturerlebnis und Wanderparadies. Ried-Mörel bietet ein beeindruckendes Panorama und viel Sonnenschein, sowie eine einzigartige Fauna und Flora. Eine beachtliche Auswahl an Freizeiterlebnissen kann man in der Ferienregion Aletsch Arena während des ganzen Jahres entdecken. Neben alten, intakten Scheunen und Ställen wird das Ortsbild auch durch neuere Bauten geprägt.

Weitere Informationen: https://www.gemeinde-riederalp.ch/verwaltung/uebersicht

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
35'000
Gesamtfläche
62 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin