Stall-Scheune in der Dorfzone von Grächen

Umbauobjekt in der Region «Mattertal (Zermatt)» in Grächen

  • Preis 80'000
  • Fläche 160 m² Gesamtfläche
  • Zimmer 2 Räume
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich.
  • Das Ökonomiegebäude kann zur Zeit nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden, da das Gebäudeinventar in Grächen aktuell noch in Bearbeitung ist.

 

Vorzüge der Liegenschaft

  • Ein Paradies mit Ausblick, Natur, Sonne und Ruhe
  • Ski- Wander- und Bikeeldorado
  • Natur inmitten atemberaubender Bergwelt
  • Ideal für Handwerker
  • Ideal für jemanden, der einen Traum verwirklichen will und einem ehemaligen Stall in ein Wohnhaus umgestaltet
  • Abseits von Verkehrslärm
  • Gut erreichbare Lage in Grächen

 

Lage und Erreichbarkeit

Grächen befindet sich auf einem Plateau im Mattertal, 1’600 m ü. M., diese Terrasse ist während den Eiszeiten entstanden. Beide grossen Vispertäler waren zu dieser Zeit mit Gletschern ausgefüllt. Die Region gehört zu den niederschlagsärmsten und dadurch zu den sonnenverwöhnten Gegenden der Schweiz. Grächen ist während dem ganzen Jahr auf einer gut ausgebauten Strasse und durch den öffentlichen Verkehr (Postauto) bestens erschlossen.

Das Ökonomiegebäude befindet sich ca. 5 Gehminuten vom öffentlichen Parkplatz, unmittelbar bei der Kirche im autofreien Grächen.

 

Beschrieb des Stallgebäudes

Gemäss Zonen-Nutzungsplan liegt das Ökonomiegebäude (Parz. Nr. 363) in der Bau- und Dorfzone der Gemeinde Grächen. Ob das Objekt zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest, da das Gebäudeinventar der Gemeinde Grächen aktuell in Bearbeitung ist.

Das Gebäude ist zudem an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen. Das Sockelgeschoss des Stalls ist in Mauerwerk und das obere Geschoss in Holzblockbau aufgerichtet und mit einem Schrägdach mit Steinplatten eingedeckt.

 

Übersicht

  • Fläche Parz. Nr. 363: 160 m2

 

Verkaufspreis: CHF 80'000.00 für dieses Ökonomiegebäude

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Grächen

Wohnen, wo andere Ferien machen!

Grächen liegt im Nikolaital, auf einer weitläufigen Sonnenterrasse, 1600 m ü. M., eingebettet in eine schöne und intakte Landschaft, umgeben von Wäldern und Bergen. Sowohl im Winter wie im Sommer ist Grächen als Familienparadies über die Grenzen bekannt und beliebt. Familien mit kleinen und grossen Kindern erwartet das ganze Jahr über ein vielseitiges und interessantes Angebot.

Das schneesichere Skigebiet bietet mit 44 Pistenkilometern, fünf Kinderparks, Schneeschuh- und Winterwanderwegen für jeden etwas. Im Sommer locken 250 km Wanderwege, von der gemütlichen Wanderung entlang der Wasserleitungen bis zur anspruchsvollen Bergtour wird alles geboten. Ebenso kommen Biker auf ihre Kosten.

Grächen zählt ca. 1'250 Einwohner, die ein reges Dorfleben in verschiedenen sportlichen und kulturellen Vereinen pflegen. In rund 30 Autominuten erreicht man sowohl das Zentrum Visp wie auch den Weltkurort Zermatt.

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
80'000
Gesamtfläche
160 m²
Anzahl Räume
2

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Kompetente Arbeit

Belinda B.

Professionelle und kompetente Arbeit welche Armin und Daniel da leisten!

Die persönlichen Treffen waren sehr angenehm

Beat & Katrin R. - L.

Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und der persönlichen Begegnung mit Herrn Armin Agten! Sämtliche Anfragen wurden sehr schnell beantwortet oder weitergeleitet und die Informationen flossen immer prompt und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ebenfalls waren die persönlichen Treffen ebenfalls sehr angenehm und auch in dieser Hinsicht ist nichts zu entgegnen. Wir würden Herrn Armin Agten jederzeit wärmstes weiterempfehlen und würden auch sofort wieder mit ihm zusammenarbeiten!

Herzlichen Dank nochmals für die gute Zusammenarbeit und liebe Grüsse

Die Agten Immobilien AG hat einen perfekten Internetauftritt

C. M. und B. L. aus dem Berner Mittelland

Die Firma Agten Immobilien hat unser Chalet im Lötschental vermarktet. Dabei hat sie einen perfekt gelungenen Internetauftritt mit tollen Innenraumbildern (360 Grad) erstellt. Herr Daniel Agten hat uns zielorientiert durch den Vermarktungs- und später durch den erfolgreichen Verkaufsprozess geführt. Wir sind insgesamt sehr zufrieden mit den Leistungen von Herrn Daniel Agten und werden ihn gerne weiterempfehlen.

Innert kürzester Zeit zum Vertragsabschluss

Jolanda G.

Ich erlebte die beiden Herren Agten als sehr freundlich, kompetent und unkompliziert. Innert kürzester Zeit kam es zum Vertragsabschluss.
Super Service, vielen Dank!

Freundlicher Kontakt und transparenter Prozess

Mathias K.

Sehr kompetente Beratung, freundlicher Kontakt, transparenter Prozess und schnelle Abwicklung. Kann ich nur weiterempfehlen.

Sehr zufrieden mit den Leistungen

Karl W.

Sehr zufrieden mit den Leistungen von Marco Williner bei der Agten Immobilien AG. Er war immer hilfsbereit und professionell und tat alles, um sicherzustellen, dass unsere Bedürfnisse erfüllt wurden. Ich würde ihn auf jeden Fall empfehlen.

Wir wurden stets gut beraten und betreut!

Guido M.

Während der Kaufabwicklung von der Besichtigung bis zum Unterschreiben beim Notar, sowie auch bei Fragen nach dem Kauf wurden wir von Herrn Marco Williner stets gut beraten und betreut!

Die unkomplizierte Abwicklung des Kaufes hat uns sehr gefallen

Ueli R.

Immer wieder wurden wir auf der Suche nach einem einfachen Haus im geliebten Wallis enttäuscht. Andere waren immer schneller. Dann wurden wir auf Agtens Seite fündig und für einmal schnell genug. Das Traumhaus präsentierte uns der sympathische Armin Agten. Trotz Regen bei der Besichtigung verliebten wir uns sofort in das Haus. Die unkomplizierte Abwicklung des Kaufes durch Armin hat uns sehr gefallen. Wir können ihn sehr empfehlen. Alles hat gut geklappt.

Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht

Nick B.

Sie haben ja schon so viele gute Rezensionen auf dem Web, da braucht es meine nicht auch noch. Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dollings Beratung. Sie hat auch keinen Druck gemacht als es etwas länger gedauert hat mit den Abklärungen, was ich als angenehm und vertrauensbildend empfand. Was die Geschichte mit den Absenkungen in St.German betrifft, da habe ich die relevante Information von der Raiffeisen erhalten und nicht via Verkaufskanal - aber ich habe verstanden, dass da ein Interessenkonflikt punkto Transparenz besteht - und habe das Risiko selber eingeschätzt. Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht.

Uneingeschränkt weiterzuempfehlen

Fanny B.

Mit der Vermittlung eines Maiensäss über Agten Immobilien war ich sehr zufrieden. Von der Suche über Besichtigung bis hin zum Kaufabschluss - der Prozess und Informationsfluss war transparent, professionell und freundlich. Mein Ansprechpartner, Herr Imboden, stets zuvorkommend. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes

Peter F.

Superschnelle Abwicklung des Immobilienkaufes. Stets schnelle und kompetente Antworten von Frau Dolling erhalten. Kann ich nur empfehlen.

Äusserst kompetent und zuvorkommend bedient

Patricia G.

Sehr empfehlenswert! Wir wurden äusserst kompetent und zuvorkommend bedient. Besser hätten wir es nicht haben können. Ein grosser Dank für die tolle Arbeit!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler