Stall-Scheune mit Zweitwohnsitzpotenzial bei der Riederalp

Umbauobjekt in der Region «Aletschgebiet» in Ried-Mörel

  • Preis 176'000
  • Fläche 110 m² Wohnfläche465 m² Gesamtfläche
  • Der Stall kann zu Wohnzwecken umgenutzt und umgebaut werden.
  • Der Stall kann als Zweitwohnsitz umgenutzt und umgebaut werden.
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) nicht möglich.

 

Highlights der Liegenschaft

  • Interessantes Potenzial für eine individuelle Umnutzung
  • Verwirklichung eines Traums
  • Liebhaberobjekt in malerischer, idyllischer Umgebung
  • Ein Paradies mit Ausblick, Natur und Ruhe
  • Nähe zur Aletscharena
  • Ski-, Wander- und Bikeeldorado
  • Luftseilbahn nach Riederalp und Mörel-Filet nur 7 Gehminuten entfernt
  • Parkmöglichkeit auf eigenem Grund und Boden
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Winterdienst garantiert
  • Zufahrt mit dem Auto möglich

 

Lage und Erreichbarkeit

Die Stall-Scheune steht an sehr sonniger Lage an der «Hauptstrasse» ausgangs des Dorfes Ried-Mörel. Mit dem Auto gelangt man in 15 Minuten nach Brig, dem zentralen Ausgangspunkt zu sämtlichen Erholungsgebieten im Wallis.

Das Bergbauerndorf Ried-Mörel liegt auf einer Terrasse zwischen Mörel und der Riederalp und besteht aus einer Vielzahl kleiner Weiler an der rechten, sehr sonnigen Seite des Rhonetals auf 1'168 m ü. M.. Die Ortschaft ist auf der gut ausgebauten Strasse oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel ganzjährig erschlossen (Matterhorn Gotthard Bahn bis Mörel, ab Mörel Luftseilbahn nach Ried-Mörel in Richtung Riederalp). Die Ortschaft Ried-Mörel ist Teil der Gemeinde Riederalp.

 

Beschrieb der Liegenschaft

Inmitten der idyllischen Gemeinde Riederalp befindet sich diese charaktervolle Stall-Scheune auf der Parzelle Nr. 685 mit einer Grundstücksfläche von rund 465 m². Das Grundstück liegt gemäss Zonen-Nutzungsplan in der Dorfzone und bietet damit eine interessante Ausgangslage für die zukünftige Nutzung.

Die bestehende Stall-Scheune umfasst rund 110 m² und befindet sich in einem guten Allgemeinzustand. Das ursprüngliche Erscheinungsbild und der bestehende Charakter des Gebäudes verleihen der Liegenschaft einen besonderen Charme. Das Gebäude ist mit einem bestehenden Wellblechdach eingedeckt.

Besonders interessant ist das vorhandene Umnutzungspotenzial: Für die Liegenschaft liegt eine Bestätigung der Gemeinde vor, dass die Stall-Scheune zu Wohnzwecken umgebaut und als Zweitwohnung genutzt werden kann.

Die Scheune verfügt bereits über einen Stromanschluss. Die Anschlüsse für Wasser und Abwasser befinden sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks.

Diese besondere Liegenschaft bietet eine spannende Gelegenheit für Käufer, die den ursprünglichen Charakter eines traditionellen Gebäudes schätzen und gleichzeitig die Möglichkeit nutzen möchten, daraus ein individuelles Zweitwohnungsprojekt zu entwickeln.

 

Übersicht

  • Parzellengrösse in der Dorfzone 465 m2
  • Guter Allgemeinzustand
  • Wellblechdach
  • Sonniger Vorplatz
  • Stromanschluss vorhanden
  • Wasser- und Abwasser in unmittelbarer Nähe

 

Verkaufspreis: CHF 176'000.00 für für diese Liegenschaft mit vielseitigem Entwicklungspotenzial

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines

Die Gemeinde Ried-Mörel lebte bis nach dem 2. Weltkrieg vor allem von der Berglandwirtschaft und Viehzucht. Seit Einzug und Aufschwung der touristischen Region Aletsch Arena arbeitet die Bevölkerung primär im Dienstleistungsbereich und Tourismus. Ried-Mörel ist seit 2001 Teil des UNESCO Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch, ein Naturparadies. Die Aletschregion ist ein atemberaubendes Alpen-Naturerlebnis und Wanderparadies. Ried-Mörel bietet ein beeindruckendes Panorama und viel Sonnenschein, sowie eine einzigartige Fauna und Flora. Eine beachtliche Auswahl an Freizeiterlebnissen kann man in der Ferienregion Aletsch Arena während des ganzen Jahres entdecken. Neben alten, intakten Scheunen und Ställen wird das Ortsbild auch durch neuere Bauten geprägt.

Weitere Informationen: https://www.gemeinde-riederalp.ch/verwaltung/uebersicht

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
176'000
Wohnfläche
110 m²
Gesamtfläche
465 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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Eliane K.

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Man merkt, dass sie ihre Kunden nicht einfach als „Aufträge“ sieht!

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Wir waren mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien rundum zufrieden. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses klar, transparent und jederzeit freundlich. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement von Gina Berther, die uns kompetent begleitet und sich stets für unsere Anliegen eingesetzt hat.
Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und wünschen ihnen viel Erfolg für die Zukunft.

Es hat mich sehr gefreut äusserst kompetent betreut worden zu sein.

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Ich möchte mich bei Dir ganz herzlich bedanken für Deine speditive und sehr professionelle Arbeit. Es hat mich sehr gefreut so unkompliziert und äusserst kompetent betreut worden zu sein. Ich werde Dich auf jeden Fall weiter empfehlen. Alles Gute und vielleicht irgendwann mal irgendwo; man sieht sich ja immer zweimal;-)

Sehr familiäre Umgangsform

Christian A. P.

Der Verkauf unserer Liegenschaft in Glis ging reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit über die Bühne. Es wurde von Anfang an eine sehr familiäre Umgangsform gepflegt.
Die Publikationen und Auftritte im Internet waren auf allen Kanälen einsehbar und sehr professionell gestaltet.
Wir können die Agten AG allen wärmstens empfehlen.

Kompetent, zuverlässig und ehrlich

Urs N. und Franziska F.

Wir geniessen unser zweites zu Hause in den Bergen in vollen Zügen und sind Daniel Agten dankbar für die professionelle Kaufabwicklung. Vom ersten Kontakt an wurden wir kompetent beraten und konnten uns vollkommen auf Agten Immobilien verlassen. Wir schätzten die ehrliche und freundlich Art von Daniel Agten und können Agten Immobilien mit grosser Überzeugung weiterempfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Gina Berther

Gina Berther

Immobilienvermittlerin