Stall zum Umbau in idyllischer Lage im Goms

Umbauobjekt in der Region «Goms» in Gluringen - Goms

  • Preis 419'000
  • Fläche 188 m² Gesamtfläche

"Da waa di Glüürgär schtolz heint gmeint schii wääri grad nit nur äs chliisäs Deerfji, nei schi sijä ä Schtatt."

Gesucht wird ein Naturliebhaber, dem der Erhalt einer alten, ehemaligen Stall-Scheune in einem idyllischen Dorfweiler am Herzen liegt.

 

  • Verkauf als Feriendomizil (Zweitwohnung) möglich.
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich.
  • Der Stall kann zu Wohnzwecken umgenutzt und umgebaut werden.

 

Vorzüge der Liegenschaft

  • Mitten im Goms, in ruhiger und aussichtsreicher Lage
  • Verwirklichung eines Traums
  • Gültige Baubewilligung liegt vor
  • Liebhaberobjekt in malerischer, idyllischer Umgebung
  • Natur inmitten atemberaubender Bergwelt
  • Langlauf-, Wander- und Bikeeldorado
  • Parkplatzmöglichkeiten auf eigenem Grund und Boden
  • Gute Erschliessung
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Zufahrt mit dem Auto möglich

 

Lage und Erreichbarkeit
 

Das Bergdorf Gluringen (1’357 m ü. M.) ist während dem ganzen Jahr auf Schiene (Matterhorn Gotthard Bahn) und Strasse sehr gut erreichbar - ein paradiesischer Ort der Entspannung und der Entschleunigung.

Die Stall-Scheune mit Zustall befindet sich im Orte genannt «Dorf» auf Gebiet der Gemeinde Goms in Gluringen.

Wer das Wallis von seiner authentischen Seite erleben möchte, findet in Gluringen den idealen Rückzugsort. Zwischen grünen Wiesen, dichten Wäldern und den mächtigen Gipfeln der Alpen entfaltet sich eine Atmosphäre, die zum Loslassen, Durchatmen und Entspannen einlädt. Ob beim Spaziergang durch das Dorf, auf einer Wanderung durch die Gommer Berglandschaft oder bei einem gemütlichen Abend im Chalet – Gluringen steht für Erdung, Natürlichkeit und Erholung pur.

 

Beschrieb der Stall-Scheune

Gemäss Zonen-Nutzungsplan liegt die Stall-Scheune (Parz. Nr. 1343 & 1344) in der Bauzone der Gemeinde Goms.

Die ehemalige Stall-Scheune mit Zustall wurde vor Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 gekauft und eine gültige Baubewilligung zur Umnutzung zu Wohnzwecken liegt vor. Selbstverständlich kann das Projekt beim Kauf der Stall-Scheune übernommen werden. 

Das Fundament des Stalles wurde bereits erneuert. Auch die entsprechenden Rohre und Leitungen für Wasser und Strom sind bereits eingezogen. Nachdem diese Arbeiten erledigt wurden, erhielt der Stall ein neues Eternitdach. Mit den Innenausbauarbeiten kann sofort begonnen werden. Dabei wurde geschaut, dass das bestehende Altholz, wie beispielsweise jenes des Zwischenbodens wieder verwendet und somit der Charakter des Stalles im schönen Goms beibehalten werden konnte.

Übersicht

  • Fläche Parz. Nr. 1343 & 1344 (Stall-Scheune mit Zustall): 188 m2

 

Kaufpreis: CHF 419'000.00

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Gluringen – Geschichte und Kultur mit tiefen Wurzeln

Umgeben von majestätischen Alpengipfeln und der unberührten Natur des Obergoms liegt das charmante Bergdorf Gluringen, ein Ort voller Geschichte, Charakter und gelebter Tradition. Seit 2004 ist Gluringen Teil der Munizipalgemeinde Reckingen-Gluringen, die wiederum 2017 in die Gemeinde Goms integriert wurde. Trotz dieser strukturellen Veränderungen hat das Dorf seinen unverwechselbaren Charme und seine ursprüngliche Identität bis heute bewahrt.

Geschichte und Kultur mit tiefen Wurzeln

Die Natur hat das Leben der Menschen in Gluringen seit Jahrhunderten geprägt. Schon zur Zeit der Römer dürfte die Region besiedelt gewesen sein. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortsnamens stammt aus dem Jahr 1203 – und bemerkenswerterweise hat sich der Name seither kaum verändert. Wie viele Dörfer mit der Endung –ingen verdankt auch Gluringen seine Bezeichnung den alemannischen Siedlern, die einst in die Alpen vorstiessen.

Bis heute erzählen historische Gebäude von der langen Vergangenheit des Ortes. Besonders sehenswert sind die vier sogenannten „Heidehiischer“ – traditionelle Holzhäuser, die als typische Bauform des Obergoms gelten und einen authentischen Einblick in die alpine Baukultur gewähren.

Naturerlebnis und Wintersport in Gluringen

Gluringen ist nicht nur ein geschichtsträchtiger, sondern auch ein lebendiger Ferienort. Einer der letzten Skilifte im Goms befindet sich hier – klein, familiär und voller Charme. Er bietet Wintergästen ein authentisches Erlebnis abseits des Massentourismus und begeistert Familien, Einsteiger und Genussfahrer gleichermassen.

Rund um Gluringen eröffnet sich das Goms als eindrucksvolles Natur- und Erlebnisgebiet:
Über 700 Kilometer Wanderwege, unzählige Alpengipfel, Winterwanderwege, Nordic-Walking-Pfade, Schneeschuhtouren und geheimnisvolle Schluchten warten darauf, entdeckt zu werden. Zwischen Felsen, Bergrücken und ewigem Eis entfaltet sich eine Landschaft, die zu jeder Jahreszeit fasziniert und inspiriert.

Ein Dorf mit Weitblick und Charakter

Im Vergleich zu vielen anderen Dörfern im Goms ist Gluringen weitläufig angelegt – die Häuser liegen über eine stattliche Fläche verteilt, was dem Ort eine besondere Offenheit und Grosszügigkeit verleiht. Einen klaren Dorfkern gibt es kaum – stattdessen prägen weite Wiesen, alte Holzstadel und Panoramablicke das Bild.

Lange Zeit war Gluringen auch ein Standort der Schweizer Armee, die hier das Leben im Dorf mitprägte. Heute kehrt zunehmend Ruhe ein, und das Dorf präsentiert sich als Ort der Entschleunigung, an dem sich Natur, Geschichte und modernes Leben harmonisch verbinden.

Erleben Sie Gluringen – wo Geschichte lebendig bleibt, die Natur unendlich wirkt und das Walliser Lebensgefühl zuhause ist.

Weitere Informationen: https://www.goms.ch/

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
419'000
Gesamtfläche
188 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

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William K. & S.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler