Vorzügliches Bauland in Saas-Grund

Bauland in der Region «Saastal (Saas-Fee)» in Saas-Grund

  • Preis 230'000
  • Fläche 524 m² Gesamtfläche

Bauland in zentraler Lage umgeben von den höchsten Bergen der Schweiz

  • Verkauf als Zweitwohnung (Feriendomizil) nicht möglich
  • Verkauf an Nichtschweizer (Ausländer mit Wohnsitz im Ausland) möglich

 

Vorzüge des Baulandes

  • Herrliche Aussicht
  • Sonnige Lage
  • Ein echtes Ferienparadies für Familien, Ruhesuchende und Naturliebhaber
  • Sehr gute Erschliessung
  • Die Nähe zu Saas-Fee und Hohsaas
  • Postautohaltestelle in der Nähe
  • Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe

 

Lage und Erreichbarkeit

In zentraler Lage von Saas-Grund befindet sich dieses flache, vollerschlossene Bauland mit der Parzellen-Nr. 388 umgeben mit wunderschönem Panorama. Unmittelbar bei der Bauparzelle befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, im Winter das Eisfeld, die Schule, Restaurants sowie die Talstation der Hohsaas-Bahnen.
Das Grundstück eignet sich vorwiegend für den Bau eines Einfamilien- oder Mehrfamilenhauses.

 

Beschrieb des Baulands in Saas-Grund

Übersicht

Grundstückfläche 524 m2

ZugangFahrbewilligung von der Zufahrtsstrasse bis zur Parzelle geregelt.

Strom- Trink- und Abwasseranschlüsse können ab der unmittelbar angrenzenden Zufahrtsstrasse verlegt werden.

Zone: Erstellen von Wohn- und Ferienhäusern; emissionsarme Kleingewerbe-Betriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung gestattet. Dieses Bauland befindet sich nicht in der Gefahrenzone.

  • Bauweise: in der Regel offen
  • Geschosszahl: max. 4 Vollgeschosse
  • Gebäudehöhe: Seitenhöhe: max. 13.50 m O.K. Fusspfette
  • Firsthöhe: Max. 16.50 m O.K. Firstpfette
  • Gebäudelänge: 26.0 m (Mehrlänge laut Art. 34)
  • Kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe der Baute von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m
  • Grosser Grenzabstand: min. 50% der Seitenhöhe
  • Ausnutzung: 1.0

 

Verkaufspreis: CHF 230'000.00 für dieses fantastische Bauland

Verfügbarkeit: Sofort oder nach Vereinbarung

 

Allgemeines über Saas-Grund

Saas-Grund auf 1‘560 m ü. M. liegt im Herzen der Freien Ferienrepublik Saas-Fee und lässt mit seinen abwechslungsreichen Wegen insbesondere Wanderherzen höherschlagen. So ist das Dorf Saas-Grund Ausgangspunkt des berühmten Wegs der Viertausender oder der Höhenwege Almagelleralp und Gspon. Auf Hohsaas, 3’200 m ü. M. bietet sich der wohl schönste Ausblick auf die 18 Berggiganten des Saastals.

Schneesicher und sonnig präsentiert sich Saas-Grund im Winter, wenn der Ausblick auf die 18 Viertausender so manchen innehalten lässt. Bei der Mittelstation Kreuzboden befindet sich ein kleiner See sowie ein Kinderland (grosser Spielplatz). Von der Bergstation Hohsaas kann man die ganze Mischabelkette bis zum Monte-Rosa-Massiv sehen. Mit einer der längsten Schlittelbahnen von über 11 km und einer gut besuchten Kunsteisbahn, ist auch der Winterspassfaktor recht hoch!

Weitere Informationen: https://www.3910.ch/home.html

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
230'000
Gesamtfläche
524 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Gerne wieder!

Roger M.

Toller Service, hat sehr schnell einen zuverlässigen Käufer gefunden. Probleme mit dem verschreibenden Anwalt, aber den hat der Käufer ausgewählt, dafür konnte Agten Immobilien nichts dafür. Agten hat sich sogar für dieses Problem mit einem Präsent entschuldigt. Gerne wieder, besten Dank

Wir sind sehr zufrieden mit dem Erfolg

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Pasi P.

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Sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung

Oskar B.

Sehr kompetente Beratung, freundlich und unkompliziert, sehr gute Unterstützung in der Verkaufsverhandlung. Kann Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen.

Wir sind sehr zufrieden

Jacqueline H.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank

Wir hatten zu jeder Zeit einen starken Partner zur Seite

Marco B.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG den Kauf eines MFH in Brig tätigen. Durch diesen Kauf konnten wir uns selbst davon überzeugen, dass die Firma in den Bereichen Termine, Absprachen, Zuverlässigkeit, Flexibilität, speditive Abwicklung, Beantwortung von Fragen, Professionalität und vielem Mehr eine top Qualität liefert. Dadurch haben wir uns dazu entschlossen, für den Verkauf unserer Immobilien auch auf die Agten AG zu setzen. Bei einem Objekt wurden wir von Herrn Daniel Agten betreut und beim anderen von Herrn Marco Williner. Bei beiden waren wir bestens beraten, sie haben sich jede Mühe gemacht unsere Vorgaben umzusetzen und uns gut beraten. Was uns besonders beeindruckte war die sehr schnelle Arbeitsweise und die Beantwortung der Fragen und Mails. Wir hatten zu jeder Zeit das Gefühl, einen starken Partner an der Seite zu haben, der sich für uns die nötige Zeit nahm und steht's ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatte.
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Von unserer Seite aus können wir die Agten AG wärmstens weiterempfehlen.

Vielen herzlichen Dank für alles und liebe Grüsse

Guter Informationsfluss

Liliane I.

Wir waren sehr zufrieden, hat alles geklappt, sie haben sich viel Mühe gegeben, uns auch auf dem Laufenden gehalten, wir danken nochmals und wünschen frohe Festtage.

Sehr hohe Bereitschaft und Flexibilität

Dada C.

Kompetente Beratung und sehr flexibel. 100% Zufriedenheit.

Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar

Roman L.

Sehr freundliche und wohlwollende Betreuung (ich schreibe als Käufer). Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar. Nicht nur das Geschäftliche stand im Vordergrund, was ich als angenehm empfand. Auch der Umgang mit den Verkäufern war respektvoll und bedürfnisorientiert.

Ein Garant für Erfolg

Reinhard A.

Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.

Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell

Petra W.

Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.

Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.

Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen

Todor A.

Toller Service. Sehr hilfsbereit und immer für Fragen offen. Gerne wieder.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Daniel Agten

Daniel Agten

Immobilienvermittler