Vorzügliches Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland in der Region «Brig/Glis/Naters» in Naters

  • Preis 649'000
  • Fläche 2293 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Wohnsitz im Ausland) nicht möglich
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet
  • Ideal zur Realisierung eines Mehrfamilienhauses

 

Lage und Erreichbarkeit

Geografisch gesehen, liegt Naters mitten im Oberwallis und ist verkehrsmässig via Lötschberg und via Simplon bestens angeschlossen. Naters ist nur wenige Gehminuten vom internationalen Grenzbahnhof Brig entfernt. Das Ortsbusnetz im Talgrund sowie die Postautoverbindungen nach Blatten bei Naters, Birgisch und Mund sorgen für eine gute Erschliessung.

Die einmalige, sonnenverwöhnte Liegenschaft liegt nur drei Autominuten oberhalb von Naters an einem atemberaubenden, esponierten  Aussichtspunkt am Südhang des Natischer Bergs.

Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2'293 m2 verfügt über 1’684 m2 Bauland in der Wohnzone W2 und befindet sich an absolut sonniger Wohnlage mit perfekter Aussicht über Naters und das Rhonetal im Orte genannt «Schwendi» (Parz. Nr. 1634). 

 

Beschrieb des Grundstücks in Naters

Auf dem Baugrundstück steht ein zweistöckiges, unbewohntes Wohnhaus. Die Infrastruktur wie Wasser, Abwasser und Strom ist vorhanden.

Art. 74 Wohnzone W2 (Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters)

Zweck der Zone:       Wohn- und Ferienhäuser

Bauweise:                  Offen

Geschosszahl:          Max. 2 Vollgeschosse und 1 Dach- oder 1 Attikageschoss

Gebäudehöhe:          Max.   8.50 m O.K. Fusspfette (Seitenhöhe)

                                    Max. 12.00 m O.K. (Firsthöhe)

Gebäudelänge:         In der Regel bis 14.00 m (siehe Art. 34)

Grenzabstand:          kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe der Baute, von jedem Punkt

                                     der Fassade ausgemessen, mindestens aber 3.0 m

                                     grosser Grenzabstand: 80% der Gebäudehöhe, mindestens aber  6.0 m

Ausnutzung:              az = 0.6 ohne Quartierplan

                                     az = 0.7 mit Quartierplan

Lärmempfindlichkeit: Stufe II

Besondere Bestimmungen:        

Im Berg gilt: 

  • Sockelgeschoss: Mauerwerk oder Beton;
  • Aufbau: mindestens zur Hälfte in Holz.
  • Geneigte Dächer sind obligatorisch.

Weitere Informationen zum Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters finden Sie unter nachstehendem Link:

https://www.naters.ch/gemeinde/beispiele/dateiliste/files3/bau-und-zonenreglement-naters.pdf

Für die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit sieben Wohneinheiten und teils gedeckten Parkplätzen existiert bereits eine Vorprojekt, das kostenpflichtig vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Verkaufspreis:  CHF 649'000.00 für dieses Bauland an sensationeller Aussichtslage

Verfügbarkeit:  Sofort oder nach Vereinbarung

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
649'000
Gesamtfläche
2293 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Hautement recommandé

David B.

Excellente expérience de courtage: réactif, précis, fiable, sympathique. Hautement recommandé!

Die Zusammenarbeit war ausgezeichnet

Reinhard & R. C.

Wir haben die Agten Immobilien AG ausgewählt zum Verkauf unserer Wohnung aufgrund der positiven Meldungen. Die Zusammenarbeit war von Anfang an mit Frau Carola Dolling ausgezeichnet, sie war sehr hilfsbereit und kompetent. Wir wurden regelmässig über den Stand des Verkaufes Informiert. Bei Fragen bekamen wir schnelle Rückmeldungen. Wir waren sehr zufrieden.

Unkompliziert und sehr fair

Markus A.

Die Zusammenarbeit mit Armin Agten war hervorragend, unkompliziert und sehr fair. Ich wünsche Agten Immobilien weiterhin viel Erfolg.

Super Service

Jürg A.

Die Agten Immoblien AG hat einen super Service geboten. Die Abwicklung und Beratung war äusserst professionell! Wir können die Dienstleistungen der Herren Agten nur wärmstens empfehlen.

Der Kauf wurde unkompliziert und zügig abgewickelt

Jonas S.

Wir haben mit Hilfe von Agten Immobilien eine gemütliche Wohnung im Lötschental gefunden. Herr Agten hat sich bei der Besichtigung viel Zeit für uns genommen und uns offen und ehrlich beraten. Wir schätzten sehr, dass er nicht den in der Branche oft üblichen Zeitdruck walten liess, sondern uns mehrere Besichtigungen und Abklärungen ermöglichte. Der Kauf wurde in der Folge auch unkompliziert und zügig abgewickelt. Vielen Dank!
 

Meine Erwartungen wurden weit übertroffen

Marco H.

Dies war meine dritte Erfahrung mit einem Makler, in diesem Fall einer Maklerin. Meine Erwartungen waren nicht hoch. Frau Dolling von Agten Immobilien hat meine Erwartungen weit übertroffen, sie war sehr engagiert, immer freundlich und hat auf Fragen oder Bemerkungen sehr schnell reagiert.
Auch nach einer Absage von einer festen Kaufzusage hat Frau Dolling wieder mit vollem Elan die Aufgabe aufgenommen. Eine neue Käuferin wurde dann schnell gefunden.
Fazit: Sehr professionell, ich bin sehr zufrieden.

Sehr familiäre Umgangsform

Christian A. P.

Der Verkauf unserer Liegenschaft in Glis ging reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit über die Bühne. Es wurde von Anfang an eine sehr familiäre Umgangsform gepflegt.
Die Publikationen und Auftritte im Internet waren auf allen Kanälen einsehbar und sehr professionell gestaltet.
Wir können die Agten AG allen wärmstens empfehlen.

Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt

Andi W.

Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!

Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen

Philipp M.

Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.

Kompetent, engagiert & menschlich

Valentina O.

Merci Gina, dass Du uns bei unserem Hauskauf so tatkräftig und herzlich unterstützt hast.

Alles war unkompliziert und speditiv

Simon G.

Wir wurden von Frau Dolling gut beraten und begleitet. Von der Terminfindung für die Besichtigung bis zur Beschaffung aller benötigten Unterlagen war alles unkompliziert und speditiv, der Kommunikationsfluss mit der Verkäuferschaft stets gewährleistet und der Kontakt zur Agten Immobilien immer freundlich. Vielen Dank!

The entire process was handled professionally

Marco S.

Excellent experience from start to finish. The entire process was handled professionally, with clear communication at every step. Carola was always friendly, responsive, and available to answer questions. We felt well supported throughout and would highly recommend their services.

 

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin