Vorzügliches Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland in der Region «Brig/Glis/Naters» in Naters

  • Preis 649'000
  • Fläche 2293 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Wohnsitz im Ausland) nicht möglich
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet
  • Ideal zur Realisierung eines Mehrfamilienhauses

 

Lage und Erreichbarkeit

Geografisch gesehen, liegt Naters mitten im Oberwallis und ist verkehrsmässig via Lötschberg und via Simplon bestens angeschlossen. Naters ist nur wenige Gehminuten vom internationalen Grenzbahnhof Brig entfernt. Das Ortsbusnetz im Talgrund sowie die Postautoverbindungen nach Blatten bei Naters, Birgisch und Mund sorgen für eine gute Erschliessung.

Die einmalige, sonnenverwöhnte Liegenschaft liegt nur drei Autominuten oberhalb von Naters an einem atemberaubenden, esponierten  Aussichtspunkt am Südhang des Natischer Bergs.

Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2'293 m2 verfügt über 1’684 m2 Bauland in der Wohnzone W2 und befindet sich an absolut sonniger Wohnlage mit perfekter Aussicht über Naters und das Rhonetal im Orte genannt «Schwendi» (Parz. Nr. 1634). 

 

Beschrieb des Grundstücks in Naters

Auf dem Baugrundstück steht ein zweistöckiges, unbewohntes Wohnhaus. Die Infrastruktur wie Wasser, Abwasser und Strom ist vorhanden.

Art. 74 Wohnzone W2 (Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters)

Zweck der Zone:       Wohn- und Ferienhäuser

Bauweise:                  Offen

Geschosszahl:          Max. 2 Vollgeschosse und 1 Dach- oder 1 Attikageschoss

Gebäudehöhe:          Max.   8.50 m O.K. Fusspfette (Seitenhöhe)

                                    Max. 12.00 m O.K. (Firsthöhe)

Gebäudelänge:         In der Regel bis 14.00 m (siehe Art. 34)

Grenzabstand:          kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe der Baute, von jedem Punkt

                                     der Fassade ausgemessen, mindestens aber 3.0 m

                                     grosser Grenzabstand: 80% der Gebäudehöhe, mindestens aber  6.0 m

Ausnutzung:              az = 0.6 ohne Quartierplan

                                     az = 0.7 mit Quartierplan

Lärmempfindlichkeit: Stufe II

Besondere Bestimmungen:        

Im Berg gilt: 

  • Sockelgeschoss: Mauerwerk oder Beton;
  • Aufbau: mindestens zur Hälfte in Holz.
  • Geneigte Dächer sind obligatorisch.

Weitere Informationen zum Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters finden Sie unter nachstehendem Link:

https://www.naters.ch/gemeinde/beispiele/dateiliste/files3/bau-und-zonenreglement-naters.pdf

Für die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit sieben Wohneinheiten und teils gedeckten Parkplätzen existiert bereits eine Vorprojekt, das kostenpflichtig vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Verkaufspreis:  CHF 649'000.00 für dieses Bauland an sensationeller Aussichtslage

Verfügbarkeit:  Sofort oder nach Vereinbarung

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
649'000
Gesamtfläche
2293 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen

Heinz I.

Gerne bewerte ich euch, fällt mir auch leicht, da es auf allen Positionen bestens, ja sehr gut geklappt hat. Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen ist sofort spürbar. Besten Dank. Wir waren sehr zufrieden und bedanken uns gerne und herzlich. Selbstverständlich werden wir die Agten Immobilien AG weiter empfehlen und Carola und Daniel hervorheben.

Einfach so wie man es sich wünscht

Yvette I. & Hans S.

Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.

Dès le tout premier appel téléphonique, un climat de confiance s’est instauré.

Andreï T.

Nous sommes très satisfaits de notre collaboration avec votre agence et, en particulier, avec Mme Gina Berther.

Dès le tout premier appel téléphonique, un climat de confiance s’est instauré. Les informations et la documentation concernant le bien immobilier nous ont été fournies de manière exhaustive et en temps opportun. Les visites de l’appartement ont été organisées rapidement et dans les meilleures conditions possibles.

Nous n'hésiterions pas à recommander votre agence et votre conseillère, Mme Gina Berther, à nos amis et connaissances.

Zuverlässig und kompetent

Lydia W.

Herr Armin Agten ist zuverlässig und kompetent. Er ist trotz "komplizierten" Interessenten immer freundlich und professionell geblieben. Wir können Agten Immobilien AG weiterempfehlen.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange

Jessica T.

Wir loben insbesondere die kompetente und sehr angenehme Handhabung aller Belange, welche Frau Carola Dolling an den Tag gelegt hat. Danke für die rasche, professionelle und ausführliche Abwicklung, für die Verfügbarkeit und Feinfühligkeit gegenüber dem Verkäufer...

Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen in Grächen verkaufen

Sandra B.

Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen und einem Studio in Grächen verkaufen. Da es eher ein grösseres Gebäude für ein "Chalet in einem Ski Gebiet" war, war es sicher nicht einfach. Der Vermittler hat uns sehr gut beraten. Alles war unkompliziert, aber trotzdem professionell.

Sehr familiäre Umgangsform

Christian A. P.

Der Verkauf unserer Liegenschaft in Glis ging reibungslos und zu unserer vollsten Zufriedenheit über die Bühne. Es wurde von Anfang an eine sehr familiäre Umgangsform gepflegt.
Die Publikationen und Auftritte im Internet waren auf allen Kanälen einsehbar und sehr professionell gestaltet.
Wir können die Agten AG allen wärmstens empfehlen.

Speditive Abwicklung

Karl J.

Kompetente Beratung, professionelle und speditive Abwicklung sowie freundlicher Umgang. Ich werde Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.

Toller Rundum-Service

Jacqueline G.

Ich erzähle sowieso jedem, der in Frage kommt, persönlich und gerne von Ihrem tollen Rundumservice! Nochmals danke für alles und ich komme bei erneutem Bedarf sehr gerne wieder auf Sie zurück.

Es wurde auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen!

Stefanie P.

Der Auftrag wurde schnell und unkompliziert ausgeführt. Gerne empfehle ich die Agten Immobiliern AG weiter. Es wurden auf alle Wünsche und Anforderungen eingegangen. Die Firma arbeitet sehr zielstrebig, transparent und professionell. Wir waren sehr zufrieden!

Besser geht's nicht!

Phil N.

Denke besser geht's nicht! Dank Agten&Agten konnten wir unseren Traum im Obwerwallis erfüllen.

Die Kommunikation über den jeweiligen Stand war ausgezeichnet

Eveline C.

Die für mich zuständige Immobilienvermittlerin, Frau Gina Berther , hat mich beim Verkauf meiner Wohnung ausgezeichnet begleitet. Ihre Arbeit war in jeder Hinsicht professionell, dabei sehr angenehm und freundlich. Die Kommunikation, namentlich hinsichtlich der angebotenen Leistungen, ihrer Kontakte mit InteressentInnen sowie über den jeweiligen Stand der Dinge war ausgezeichnet. Sämtliche angegebenen Zeitfenster wurden eingehalten und Frau Berther nahm sich stets die Zeit, meine Fragen zu beantworten. Ich kann Frau Berther und die Agten Immobilien AG vorbehaltlos weiterempfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin