Vorzügliches Bauland über dem Rhonetal in Naters

Bauland in der Region «Brig/Glis/Naters» in Naters

  • Preis 649'000
  • Fläche 2293 m² Gesamtfläche
  • Verkauf an Nichtschweizer (Wohnsitz im Ausland) nicht möglich
  • Nur als Erstwohnsitz geeignet
  • Ideal zur Realisierung eines Mehrfamilienhauses

 

Lage und Erreichbarkeit

Geografisch gesehen, liegt Naters mitten im Oberwallis und ist verkehrsmässig via Lötschberg und via Simplon bestens angeschlossen. Naters ist nur wenige Gehminuten vom internationalen Grenzbahnhof Brig entfernt. Das Ortsbusnetz im Talgrund sowie die Postautoverbindungen nach Blatten bei Naters, Birgisch und Mund sorgen für eine gute Erschliessung.

Die einmalige, sonnenverwöhnte Liegenschaft liegt nur drei Autominuten oberhalb von Naters an einem atemberaubenden, esponierten  Aussichtspunkt am Südhang des Natischer Bergs.

Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2'293 m2 verfügt über 1’684 m2 Bauland in der Wohnzone W2 und befindet sich an absolut sonniger Wohnlage mit perfekter Aussicht über Naters und das Rhonetal im Orte genannt «Schwendi» (Parz. Nr. 1634). 

 

Beschrieb des Grundstücks in Naters

Auf dem Baugrundstück steht ein zweistöckiges, unbewohntes Wohnhaus. Die Infrastruktur wie Wasser, Abwasser und Strom ist vorhanden.

Art. 74 Wohnzone W2 (Ausschnitt aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters)

Zweck der Zone:       Wohn- und Ferienhäuser

Bauweise:                  Offen

Geschosszahl:          Max. 2 Vollgeschosse und 1 Dach- oder 1 Attikageschoss

Gebäudehöhe:          Max.   8.50 m O.K. Fusspfette (Seitenhöhe)

                                    Max. 12.00 m O.K. (Firsthöhe)

Gebäudelänge:         In der Regel bis 14.00 m (siehe Art. 34)

Grenzabstand:          kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe der Baute, von jedem Punkt

                                     der Fassade ausgemessen, mindestens aber 3.0 m

                                     grosser Grenzabstand: 80% der Gebäudehöhe, mindestens aber  6.0 m

Ausnutzung:              az = 0.6 ohne Quartierplan

                                     az = 0.7 mit Quartierplan

Lärmempfindlichkeit: Stufe II

Besondere Bestimmungen:        

Im Berg gilt: 

  • Sockelgeschoss: Mauerwerk oder Beton;
  • Aufbau: mindestens zur Hälfte in Holz.
  • Geneigte Dächer sind obligatorisch.

Weitere Informationen zum Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Naters finden Sie unter nachstehendem Link:

https://www.naters.ch/gemeinde/beispiele/dateiliste/files3/bau-und-zonenreglement-naters.pdf

Für die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit sieben Wohneinheiten und teils gedeckten Parkplätzen existiert bereits eine Vorprojekt, das kostenpflichtig vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Verkaufspreis:  CHF 649'000.00 für dieses Bauland an sensationeller Aussichtslage

Verfügbarkeit:  Sofort oder nach Vereinbarung

Fakten & Eigenschaften

Preis in CHF
649'000
Gesamtfläche
2293 m²

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Wir waren äusserst zufrieden

Stephanie A.

Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.

Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen

Hermann B.

Am vergangenen Samstag konnten wir die Liegenschaft nun von der Familie Z. übernehmen. Die ganze Familie freut sich sehr, dass wir im schönen Goms nun ein charmantes Chalet haben. Alles ist in diesem Kaufprozess sehr fair, speditiv und professionell abgelaufen. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich.Gerne empfehlen wir bei Gelegenheit Ihre professionellen Dienstleistungen weiter.

Nochmals vielen Dank und beste Grüsse

Es hat mich sehr gefreut äusserst kompetent betreut worden zu sein.

Silvia B.

Ich möchte mich bei Dir ganz herzlich bedanken für Deine speditive und sehr professionelle Arbeit. Es hat mich sehr gefreut so unkompliziert und äusserst kompetent betreut worden zu sein. Ich werde Dich auf jeden Fall weiter empfehlen. Alles Gute und vielleicht irgendwann mal irgendwo; man sieht sich ja immer zweimal;-)

Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt

Rita V.

Die Kommunikation war mit Ihrem ganzen Team bzw. speziell mit Frau Ritz sehr sehr gut. Die Gespräche waren stets sehr freundlich und wurden professionell geführt. Frau Ritz hat mit grosser Fachkompetenz gehandelt. Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt. Ihre Firma würde ich allen Menschen, die mich für einen Wohnungskauf oder Wohnungsverkauf anfragen, bestens empfehlen.

Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell

Alex S.

Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.

Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar

Roman L.

Sehr freundliche und wohlwollende Betreuung (ich schreibe als Käufer). Stets gut telefonisch und per Mail erreichbar. Nicht nur das Geschäftliche stand im Vordergrund, was ich als angenehm empfand. Auch der Umgang mit den Verkäufern war respektvoll und bedürfnisorientiert.

Zuverlässig und kompetent

Lydia W.

Herr Armin Agten ist zuverlässig und kompetent. Er ist trotz "komplizierten" Interessenten immer freundlich und professionell geblieben. Wir können Agten Immobilien AG weiterempfehlen.

Professioneller Informationsfluss

Erwin S.

Wir waren mit der Verkaufsabwicklung sehr zufrieden. Sowohl die Abwicklung des Verkaufs wie auch der Informationsfluss waren sehr professionell und gut. Wir werden sie auch weiter empfehlen.

Talentierter Berater

Zsuzsanna H.

Herr Armin Agten ist ein kundenorientierter, talentierter Berater.

Sehr gute Beratung, immer freundlich und sehr zuverlässig

Monika R.

Ich hatte Anfangs März mit Frau Dolling wegen einer Liegenschaft in Eyholz schon telefoniert und wurde gut beraten. Sie ist ehrllich, freundlich zuvorkommend. Diese Liegenschaft nie mir eher ein Umbau Projekt, was ich nicht haben wollte. Als Eigentümerin eine 87 jährigen Hauses, weiss ich was das bedeutet. So schaute ich mich um und fand das Studio in Lax, in der Zillwald Überbauung und fand es eine bessere Lösung für mich. Ich bekam alle nötigen Infos zur Wohnung und mein Kaufpreis Angebot wurde vom Käufer akzeptiert. Frau Dolling hat meine Wünsche zur Wohnung weitergegen und wir fanden einen Nenner.

So kam der Kauf zustande und sie war sehr flexibel was den Notartermin anging. Da meine Mutter bereits wer erkrankte musste ich kurzfristig verschieben und hatte zuletzt auch noch die Zahlung fast vergessen. Frau Dolling rufte mich Abends an und erinnerte mich daran. Dank Frau Dolling und mein Banker hatte es noch rechtzeitig gereicht.

Sehr gute Beratung, immer freundlich und sehr zuverlässig was den ganzen Ablauf betrifft.

Kann sie nur empfehlen! Vielen Dank für alles!

Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses transparent und klar

Beatrice B.

Wir waren mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien rundum zufrieden. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses klar, transparent und jederzeit freundlich. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement von Gina Berther, die uns kompetent begleitet und sich stets für unsere Anliegen eingesetzt hat.
Wir können Agten Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und wünschen ihnen viel Erfolg für die Zukunft.

Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe

Manuel G.

Wir möchten uns bei Frau Dolling für ihre Hilfsbereitschaft und Verfügbarkeit herzlich bedanken. Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe für den Wohnungskauf. Wir empfehlen gerne die engagierte und professionelle Immobilienfirma Agten AG.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Carola Dolling

Carola Dolling

Immobilienvermittlerin