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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets 

Charly B.

- die Leistungen waren sehr gut

- alle Termine wurden einhalten

- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden

- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat

- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets

- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!

Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen

Heinz I.

Gerne bewerte ich euch, fällt mir auch leicht, da es auf allen Positionen bestens, ja sehr gut geklappt hat. Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen ist sofort spürbar. Besten Dank. Wir waren sehr zufrieden und bedanken uns gerne und herzlich. Selbstverständlich werden wir die Agten Immobilien AG weiter empfehlen und Carola und Daniel hervorheben.

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

Sehr professionell unterwegs

Mario O.

Vielen Dank!

Kompetent, zuverlässig und engagiert

Simone & Yann S.

Mit den Dienstleistungen der Agten Immobilien AG rund um Daniel Agten waren wir sehr zufrieden. Er ist kompetent, zuverlässig und engagiert und hat uns beim Hausverkauf stets professionell beraten. Sehr gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Sie hat mir zu genau der Immobilie verholfen, die ich mir gewünscht habe

Dimitry D.

Mit dem Service von Carola Dolling rund um den Erwerb meiner Wohnung war ich vollauf zufrieden.

Durch ihre Erfahrung hat sie mich kompetent und freundlich beraten und stand jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Frau Dolling zeigte vollen Einsatz, den Kauf und die Leistungen so transparent wie möglich zu vermitteln und hat mir so zu genau der Immobilie verholfen, die ich mir gewünscht habe.

Ich würde sie und Agten Immobilien jederzeit weiterempfehlen und freue mich auf weiter mögliche Geschäfte mit Ihnen!

Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen

Werner B.

Ich habe durch Ihre Agentur eine Wohnung in Ried-Brig erworben. Der Vermittler ihrerseits war Armin Agten. Mit Ihrem Verkäufer war ich zu jedem Zeitpunkt zufrieden. Er war nie aufdringlich oder hat uns zum Kauf gedrängt. Ebenfalls hat er das nötige, was von unserer Seite verlangt wurde, speditiv erledigt.

Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen.

Der Informationsfluss war einwandfrei

Patricia L.

Wir wurden sehr professionell und kompetent beraten. Abklärungen und offene Pendenzen wurden sofort geklärt und konnten so speditiv erledigt werden. Die Kaufabwicklung wurde bis und mit der notariellen Verurkundung begleitet. Wir werden ihr Büro gerne weiterempfehlen.

Je recommande vivement

Tom P.

Toujours disponible, réponse à toutes mes questions. Je recommande vivement.

Weiterempfehlung

Jürg R.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen nochmals von ganzem Herzen für den Verkauf des Spychers bedanken. Dank Ihrem Einsatz konnte ich in relativ kurzer Zeit den Spycher verkaufen. Was für mich weiter erfreulich ist, dass ich seit dem Verkauf vom Spycher endlich wieder genügend Aufträge habe und positiv in die Zukunft schauen kann. Selbstverständlich werde ich Sie weiter empfehlen! An dieser Stelle wünsche ich Ihnen alles Gute und beste Gesundheit und weiterhin viel Erfolg mit dem Verkauf von Immobilien.

Professionel, efficace et transparent

Elena K.

Professionel, efficace et transparent, Agten Immobilien s'engage avec compétence et passion pour son métier et ses clients. Relation de toute confiance, honnête et fiable.

A very professional service

Thomas P. R.

A very professional service, always available to discuss project progress and fast and precise follow-up. We had decided to just work with one agency inorder to avoid confusion, and the decision to choose Agten was definitely the right one.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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