Bereitschaft, Beratung, Einsatz und Freundlichkeit sehr positiv, gleiches gilt für die Terminangaben, die ausführlichen Informationen und die nötigen Abklärungen. Gerne werden wir Sie bei Gelegenheit weiterempfehlen.
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Ausführliche Informationen
We are very positive about the entire process with Agten Immobilien
With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.
For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.
So thank you again.
Kompetent, zuverlässig und flexibel
Kompetent, zuverlässig und flexibel. Alles Eigenschaften die Daniel Agten erfüllte. Besten Dank. Wir sind sehr zufrieden mit unserer gekauften Eigentumswohnung.
Der gesamte Prozess war von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell
Wir haben über Agten eine Wohnung im Wallis gekauft. Aus meiner Sicht war der gesamte Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hochprofessionell. Frau D. Hat uns als ‚Neuwalliser‘ exzellent beraten, war gut erreichbar oder es kamen zeitnah Rückrufe.
Wir würden jederzeit wieder bei Agten kaufen.
Die persönlichen Treffen waren sehr angenehm
Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und der persönlichen Begegnung mit Herrn Armin Agten! Sämtliche Anfragen wurden sehr schnell beantwortet oder weitergeleitet und die Informationen flossen immer prompt und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ebenfalls waren die persönlichen Treffen ebenfalls sehr angenehm und auch in dieser Hinsicht ist nichts zu entgegnen. Wir würden Herrn Armin Agten jederzeit wärmstes weiterempfehlen und würden auch sofort wieder mit ihm zusammenarbeiten!
Herzlichen Dank nochmals für die gute Zusammenarbeit und liebe Grüsse
Ein Garant für Erfolg
Wir hatten grosses Glück, dass wir für den Verkauf unserer Liegenschaft Herr Agten Armin von der Agten Immobilien AG ausgewählt hatten. Seine kompetente, freundliche Art ist ein absoluter Garant für Erfolg. Innert kürzester Zeit konnte der Verkauf abgewickelt werden, was nebst seinem Charme auch seiner Fachkompetenz zu verdanken ist. Wir können ihm nur die Bestnote als Immobilienhändler geben und ihn weiterempfehlen.
Zufriedene Dienstleistungen
Mit Ihren Diensten waren wir sehr zufrieden und wir würden uns bei einem allfälligen Verkauf wieder an Sie wenden und werden Sie auch gerne weiterempfehlen. Es war uns eine grosse Freude, unser Lesehäuschen gefunden zu haben.
Der Kauf erfolgte äusserst speditiv
Herr Armin Agten war äusserst professionell und vertrauenswürdig. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Der Kauf erfolgte äusserst speditiv, alles war bestens vorbereitet. Ich kann die Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.
Einfach so wie man es sich wünscht
Wir waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Kompetent. Sehr, sehr sympatisch. Einfach so, wie man es sich wünscht. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg und wir werden sie sehr gerne weiterempfehlen.
Very serious company!
Excellent service!
Wir sind sehr zufrieden
Wir sind sehr zufrieden mit dem Service von Frau Xenia Ritz & Agten Immobilien. Der Verkauf unserer Immobilie wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Nochmals vielen herzlichen Dank
Die Geschwindigkeit, mit der wir den Kauf abschließen konnten, hat mich selbst überrascht
Von Anfang an hat Carola Dolling klar und häufig mit mir kommuniziert, um sicherzustellen, dass ich über die wichtigsten Schritte des Kaufprozesses und die Anforderungen an mich auf dem Laufenden bin. Als jemand, der diesen Prozess zum ersten Mal durchläuft, war das eine große Hilfe. Carola hat immer prompt auf E-Mails und Fragen geantwortet, und als sie einmal im Urlaub war, hat sie mir klar erklärt, wer sie vertreten würde und wo ich Hilfe finden könnte. Die Geschwindigkeit, mit der wir den Kauf abschliessen konnten, hat mich selbst überrascht, und insgesamt war ich mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.