Herr Armin Agten ist zuverlässig und kompetent. Er ist trotz "komplizierten" Interessenten immer freundlich und professionell geblieben. Wir können Agten Immobilien AG weiterempfehlen.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Zuverlässig und kompetent
Sehr zufrieden mit der Beratung und den Ratschlägen
Professionell, schnell und vor allem unkompliziert. Sehr zufrieden mit der Beratung / Ratschlägen von Roland Imboden. Wir sind zu 100% zufrieden. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.
Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht
Sie haben ja schon so viele gute Rezensionen auf dem Web, da braucht es meine nicht auch noch. Ich bin sehr zufrieden mit Frau Dollings Beratung. Sie hat auch keinen Druck gemacht als es etwas länger gedauert hat mit den Abklärungen, was ich als angenehm und vertrauensbildend empfand. Was die Geschichte mit den Absenkungen in St.German betrifft, da habe ich die relevante Information von der Raiffeisen erhalten und nicht via Verkaufskanal - aber ich habe verstanden, dass da ein Interessenkonflikt punkto Transparenz besteht - und habe das Risiko selber eingeschätzt. Ich finde insbesondere gut, dass die Firma Agten immer sehr umfangreiche Dokumentationen macht.
Wir waren äusserst zufrieden
Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.
Gentleman der alten Schule
Ich schätze di art fa dinem pa sehr will är nu „gentleman der alten schule“ isch. Me fühlt schich ärnscht gnu und merkt dass da sehr vill härzblüet hinner dr arbeit schteckt. Är het konsequänt und fliissig di objekt de interessänte zeigt, mit erfolg.Ich wärde agten immobilien sicher witerempfähle wienes scho sit jahre mache.
Vertrauenswürdige und offene Beratung
Sehr vertrauenswürdige und offene Beratung. Für den realisierten Abschluss danken wir Dir von Herzen.
Note 6 für den Vermittler
Es war eine äusserst gute und zufriedene Zusammenarbeit. Wir können den Vermittler allen in gut und treue weiter empfehlen. Note 6!
Von Agten bis Zufrieden professionell
von Agten bis Zufrieden professionell !! Gute Betreuung während der ganzen Verkaufszeit bis zum unglaublich raschen Abschluss, transparente Kosten, immer prompte Antworten auf alle Mails. So ein Service kann ich nur weiterempfehlen!!
Herzlichen Dank an Agten D. & Agten A.
Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm
Ich war mit der Art Ihrer Immobilienvermittlung sehr zufrieden. Sie haben sich Zeit genommen, mir (uns) die Wohnung in Bellwald zwei Mal zu zeigen. Sie sind mir auch finanziell im Angebot etwas entgegen gekommen. Auf Fragen haben Sie immer prompt geantwortet und die nötigen Informationen abgegeben. Der Umgang mit Ihnen als Verhandlungspartner war angenehm. Ich kann Ihr Immobilienbüro weiterempfehlen.
Ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets
- die Leistungen waren sehr gut
- alle Termine wurden einhalten
- der Vermittler ist immer zur Verfügung gestanden
- das Chalet war das wert wofür es gekostet hat
- ich bin sehr zufrieden mit dem Kauf des Chalets
- ich habe gute Gründe die Firma Immobilien Agten weiter zu empfehlen und werde dies auch tun!
Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen
Ich habe durch Ihre Agentur eine Wohnung in Ried-Brig erworben. Der Vermittler ihrerseits war Armin Agten. Mit Ihrem Verkäufer war ich zu jedem Zeitpunkt zufrieden. Er war nie aufdringlich oder hat uns zum Kauf gedrängt. Ebenfalls hat er das nötige, was von unserer Seite verlangt wurde, speditiv erledigt.
Ihre Vermittlungsagentur kann ich in allen Belangen jederzeit bestens weiterempfehlen.
Freundlicher Kontakt und transparenter Prozess
Sehr kompetente Beratung, freundlicher Kontakt, transparenter Prozess und schnelle Abwicklung. Kann ich nur weiterempfehlen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.