SuchenZurücksetzen
Mehr Filter Filter anzeigen Filter schliessen

Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

Wir haben derzeit keine Angebote, welche auf Ihre Suchkriterien zutreffen.
Versuchen Sie es erneut, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie sind.

Wunschobjekt

Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Höchst effiziente und gute Zusammenarbeit

Marilène J.

Wirklich erstaunlich mit welcher Kompetenz und Tatkraft Sie in gerade mal 3 Wochen unsere Immobilie an Käufer vermittelt haben, die auch super zum Chalet passen. Ebenso der erzielte Preis war für alle Parteien akzeptabel und fair...

Nochmals vielen Dank für die kurze aber höchst effiziente und gute Zusammenarbeit... Wir werden Sie jederzeit weiterempfehlen!

Absolut zuverlässige Firma

Walter B.

Absolut zuverlässige Firma und Immo-Verkäufer. Wir haben nur gute Erfahrung gemacht mit der Firma Agten und können die Firma allen empfehlen die sich nach einer Immobilie im Wallis umsehen und wenn es sich, wie in unserem Fall, um sehr spezielle Immobilien handelt (Berghaus, Maiensäss, Berghütte oder Alphütte) wird es kaum jemand anderes geben der weiterhelfen kann. Topadresse

Wir hatten zu jeder Zeit einen starken Partner zur Seite

Marco B.

Wir konnten über die Agten Immobilien AG den Kauf eines MFH in Brig tätigen. Durch diesen Kauf konnten wir uns selbst davon überzeugen, dass die Firma in den Bereichen Termine, Absprachen, Zuverlässigkeit, Flexibilität, speditive Abwicklung, Beantwortung von Fragen, Professionalität und vielem Mehr eine top Qualität liefert. Dadurch haben wir uns dazu entschlossen, für den Verkauf unserer Immobilien auch auf die Agten AG zu setzen. Bei einem Objekt wurden wir von Herrn Daniel Agten betreut und beim anderen von Herrn Marco Williner. Bei beiden waren wir bestens beraten, sie haben sich jede Mühe gemacht unsere Vorgaben umzusetzen und uns gut beraten. Was uns besonders beeindruckte war die sehr schnelle Arbeitsweise und die Beantwortung der Fragen und Mails. Wir hatten zu jeder Zeit das Gefühl, einen starken Partner an der Seite zu haben, der sich für uns die nötige Zeit nahm und steht's ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatte.
Suchen Sie eine Liegenschaft oder möchten Sie eine verkaufen, dann werden Sie bei der Agten Immobilien AG mit Sicherheit fündig ! Ehrlich kompetent und zielstrebig.
Von unserer Seite aus können wir die Agten AG wärmstens weiterempfehlen.

Vielen herzlichen Dank für alles und liebe Grüsse

Sehr professionell unterwegs

Mario O.

Vielen Dank!

Wir waren äusserst zufrieden

Stephanie A.

Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.

Der Kauf erfolgte äusserst speditiv

Hanny M.

Herr Armin Agten war äusserst professionell und vertrauenswürdig. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Der Kauf erfolgte äusserst speditiv, alles war bestens vorbereitet. Ich kann die Agten Immobilien AG uneingeschränkt weiterempfehlen.

Für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend

Melanie J.

Zwei Objekte wurden bereits vermittelt. Alles ging sehr speditiv. Er war für beide Seiten vermittelnd, beratend, helfend. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit und danke herzlich für die ehrliche, kollegiale Unterstützung.

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

Besonders beeindruckt hat uns die hochwertige und moderne Präsentation

Michèle E.

In jeder Beziehung eine hervorragende Zusammenarbeit. Frau Dolling hat den Verkauf unserer Wohnung absolut professionell und blitzschnell abgewickelt. Besonders beeindruckt hat uns auch die hochwertige und moderne Präsentation des Objektes. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen, vielen Dank! M.A.E.C.

Positiv: Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

 

Der Kauf konnte schnell und korrekt abgeschlossen werden

Kurt W.

Die Bewertung der Liegenschaft war mit einer Schatzung gut dokumentiert. Agten Immobilien bringt rasch eine fundierte Markteinschätzung. Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden.

Helpful and reliable

Richard M.

Helpful and reliable. After convincing him that we didn't want to disturb him on Ascension day itself, Daniel Agten met us at the property for a viewing at a mutually convenient time. The deal itself went perfectly smoothly, and unlike the experience of Florian our lack of need for a bank loan was not an issue at all.

Viel Feingefühl

Frederik S.

Meine Frau und ich wurden sehr freundlich und kompetent beraten, sogar an einem Sonntag vom Bahnhof abgeholt und zum Grundstück gefahren. Sehr persönliche Beratung, auch mit viel Feingefühl für die Käufer- wie auch die Verkäuferseite! Wir werden Ihr Büro gerne weiterempfehlen!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
Listen Ansicht
Karten Ansicht