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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Sie hat einen sehr guten Kaufpreis ausgehandelt

Yvonne L. E.

Sehr gerne gebe ich Ihnen ein Feedback betr. Zufriedenheit Ihrer Dienstleistung und im speziellen die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie in Visp:

1) Wahl Agten Immobilien:
Auf 2 persönliche Empfehlungen hin und Konsultation Ihrer sehr guten, ansprechenden, informativen und gut strukturierten Website habe ich Ihre Firma im Feb/März 2019 kontaktiert. Ihre Kontaktaufnahme erfolgte umgehend und das Erstgespräch in Visp mit Ihnen und Frau Carola Dolling verlief für mich sehr positiv und überzeugend, sodass ich Ihnen (aus 4 kontaktierten Vermittlern) sehr gerne den Auftrag zum Verkauf erteilte.

2) Betreuung durch Frau Carola Dolling:
Ich bin sehr froh, dass ich durch Frau Carola Dolling betreut wurde. Sie ist eine durchs Band sehr kompetente, speditive, zuverlässige, aufgestellte, sympathische Fachfrau, die ihre Aufgaben mit grosser Präzision, absoluter Termintreue, bewundernswerter Initiative und Durchsetzungskraft, grossem Engagement und Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt mit Charme und Humor erledigt.
Ohne ihren grossen Einsatz wäre die nicht in allen Phasen einfache Abwicklung mit recht unterschiedlichen und z.T. nicht einfachen Interessenten nicht so erfolgreich abgelaufen.
Frau Dolling hat mich in allen Phasen des Projekts laufend informiert, mich wenn nötig kontaktiert und sich mit mir abgesprochen und war immer prompt zur Stelle, sobald  ich sie kontaktiert habe (sogar während ihren Ferien!).
Und die Chemie zwischen uns beiden hat absolut gestimmt - genauso stelle ich mir eine erfolgreiche Zusammenarbeit vor, ein riesengrosses Dankeschön an Frau Dolling!

3) Ablauf Verkauf:
Da schon diverse Interessenten vor Auftragserteilung vorhanden waren und durch die speditive Arbeit von Frau Dolling sind die Kaufverhandlungen zügig und erfolgreich vorangegangen. Sie hat einen sehr guten Kaufpreis ausgehandelt.


4) Weiterempfehlung Agten Immobilien:
Sehr gerne werde ich Ihre Firma weiterempfehlen (übrigens bereits erfolgt letztes Jahr an meine Cousine).
Bei Gelegenheit werde ich sehr gerne auch selber wieder Ihre Dienste in Anspruch nehmen.

Nochmals ein ganz herzliches Dankeschön, gute Gesundheit und freundliche Grüsse an alle

Gentleman der alten Schule

Carmen I.

Ich schätze di art fa dinem pa sehr will är nu „gentleman der alten schule“ isch. Me fühlt schich ärnscht gnu und merkt dass da sehr vill härzblüet hinner dr arbeit schteckt. Är het konsequänt und fliissig di objekt de interessänte zeigt, mit erfolg.Ich wärde agten immobilien sicher witerempfähle wienes scho sit jahre mache.

Hervorragendes Gespür für die Vermarktung und grosses Netzwerk

Claudia O.

Nebst dem hervorragenden Gespür für die Vermarktung und dem grossen Netzwerk haben mich vor allem die Fairness und Offenheit von Agten Immobilien gegenüber beiden Parteien beeindruckt.

Ein dickes Lob für die Transparenz der Abwicklung

Klaus & Hanna B.

Vorerst möchten wir uns bei ihrem gesamten Team für das gute Gelingen bedanken. Schon bei ihrer Vorstellung am Telefon machten sie uns Hoffnung auf einen zügigen Verkauf noch im vergangenen Jahr. Und so kam es auch! Frau Ritz nahm die Sache in die Hand und führte sie in rasantem Tempo zu Ende. In einer vertrauensvollen Atmosphäre kommunizierte sie mit uns und hielt uns immer auf dem Laufenden und machte Mut für ein gutes Gelingen. Alles in allem ein dickes Lob für die Transparenz der Abwicklung, was gerade uns Ausländern die Angst vor jeglicher Art von Bürokratie nahm. In diesem Sinne dürfte es uns nicht schwer fallen, sie, werter Herr Agten und ihr gesamtes Team weiterzuempfehlen.

Bleiben sie gesund und grüßen sie das Wallis von uns und ganz besonders Frau Xenia Ritz.

Wir waren mit der rasanten Abwicklung sehr zufrieden

Marcel I.

Wir waren sehr zufrieden mit der rasanten Abwicklung. Alle Fragen wurden zügig beantwortet. Frau Dolling war sehr engagiert, da wir alle auch unter Zeitdruck standen.

Die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell

Cristina D.

Wir sind über die Agten Immobilien AG zu einem wunderschönen, kleinen Paradiesli gekommen. Die Betreuung durch die Maklerin war von Anfang an offen, ehrlich, kompetent und professionell. Bei Fragen konnten wir uns jederzeit melden und der gesamte Ablauf bis zur Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar lief ohne grosse Probleme ab. Wir können die Agten Immobilien AG aus Sicht des Käufers ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen.

Der Informationsfluss war einwandfrei

Patricia L.

Wir wurden sehr professionell und kompetent beraten. Abklärungen und offene Pendenzen wurden sofort geklärt und konnten so speditiv erledigt werden. Die Kaufabwicklung wurde bis und mit der notariellen Verurkundung begleitet. Wir werden ihr Büro gerne weiterempfehlen.

Talentierter Berater

Zsuzsanna H.

Herr Armin Agten ist ein kundenorientierter, talentierter Berater.

Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen

Heinz I.

Gerne bewerte ich euch, fällt mir auch leicht, da es auf allen Positionen bestens, ja sehr gut geklappt hat. Viel Kompetenz, Verständnis und Einfühlungsvermögen ist sofort spürbar. Besten Dank. Wir waren sehr zufrieden und bedanken uns gerne und herzlich. Selbstverständlich werden wir die Agten Immobilien AG weiter empfehlen und Carola und Daniel hervorheben.

Alles wurde zu unserer Zufriedenheit ausgeführt

Nadja B.

Wir waren sehr zufrieden mit Gina. Sie hat alles zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

Unsere Erfahrungen waren sehr positiv

Erik-Jan V. D.

Unsere Erfahrungen mit Agten Immobilien waren sehr positiv. Carola Dolling war sehr hilfsbereit, pünktlich und sehr kommunikativ. Auch bei angrenzenden Themen wie Küche, Fenster etc. stand sie uns mit Rat und Tat zur Seite. Obwohl Agten Immobilien vom Verkäufer beauftragt wurde, hatten wir stets das Gefühl, dass unsere Interessen als Käufer wahrgenommen wurden. Sehr zu empfehlen, Vielen Dank!

Höchst effiziente und gute Zusammenarbeit

Marilène J.

Wirklich erstaunlich mit welcher Kompetenz und Tatkraft Sie in gerade mal 3 Wochen unsere Immobilie an Käufer vermittelt haben, die auch super zum Chalet passen. Ebenso der erzielte Preis war für alle Parteien akzeptabel und fair...

Nochmals vielen Dank für die kurze aber höchst effiziente und gute Zusammenarbeit... Wir werden Sie jederzeit weiterempfehlen!

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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