Wir haben unsere Alphütte mit Daniel Agten verkauft und der Verkaufsprozess war klar strukturiert, die Leistungen waren einwandfrei und die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf. Wir waren daher sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
Wir haben derzeit keine Angebote, welche auf Ihre Suchkriterien zutreffen.
Versuchen Sie es erneut, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie sind.
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Die Fachkompetenz sowie das Netzwerk von Agten Immobilien führten zu einem baldigen Verkauf
Angenehme Zusammenarbeit
Die Wohnung wurde innert kürzester Zeit verkauft. Die Beratung war kompetent und zufriedenstellend. Angenehme Zusammenarbeit. Werde Agten Immobilien weiterempfehlen.
Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!
Obwohl wir unser Zelt oberhalb Hohtenn im Wallis abgebrochen haben, bleibt uns der schöne Kanton Wallis immer erhalten. Wir hatten eine wunderbare Zeit verbringen können und es hat uns sehr gefallen. Das Wetter, die Freiheit und die vielen netten Leute. Auch die sehr angenehme Zusammenarbeit mit euch war sehr schön. Es hat alles wunderbar geklappt. Vielen lieben Dank. Wir sind der Meinung, dass wir das Ferienhaus an die richtigen Personen weitergegeben haben. Wir wünschen euch alles Gute. Macht weiter so!
Wir waren rundum in guten Händen
Wir waren von A - Z sehr zufrieden und rundum in guten Händen. Es ging alles relativ zügig, aber wir waren stets gut informiert und wussten über alle nächsten Schritte klar Bescheid. Ein grosses Kompliment an Gina Berther und Agten Immobilien. Dank und mit euch ist ein riesiger Traum in Erfüllung gegangen.
Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk
Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.
Ich habe bereits und werde die Agten Immobilien AG jederzeit sehr gerne weiterempfehlen.
Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!
Es bestand von Anfang an eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie
Wir konnten über die Agten Immobilien AG eine Wohnung im Goms erwerben. Mit Frau Carola Dolling als Vermittlerin zwischen der Verkäuferschaft und uns, bestand von Anfang eine gute und herzliche Atmosphäre und Harmonie. Durch ihre kompetente Beratung, sei es bei der Besichtigung wie auch Telefonisch, konnte Sie unsere Fragen stets zu unserer Zufriedenheit beantworten.
Wir können die Agten Immobilien AG nur weiterempfehlen!
Der Kauf konnte schnell und korrekt abgeschlossen werden
Die Bewertung der Liegenschaft war mit einer Schatzung gut dokumentiert. Agten Immobilien bringt rasch eine fundierte Markteinschätzung. Ich bin mit den Dienstleistungen sehr zufrieden.
Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt
Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.
Die Abwicklung verlief einfach, professionell, seriös, unkompliziert und transparent.
Wir möchten uns bei Carola Dolling für ihre Unterstützung beim Kauf unserer Ferienwohnung auf der Riederalp herzlich bedanken und können sie sehr empfehlen. Die gesamte Zusammenarbeit war von Anfang an sehr positiv, die Abwicklung verlief einfach, professionell, seriös, unkompliziert und transparent.
We are very positive about the entire process with Agten Immobilien
With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.
For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.
So thank you again.
Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen
Familiäre Atmosphäre die in jeder Hinsicht zu spüren war - klare Struktur - Empathie durch die gesamten Vertragsverhandlungen - kein Aufdrängen - klar, zielorientiert und fokussiert. Vielen Dank!
DIE Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis
Die Agentur zum Kauf oder Verkauf im Wallis! Es lässt sich sicher eine geeignete Gegenpartei finden durch Agten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.