Wir sind sehr zufrieden! Frau Dolling von Agten Immobilien hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet. Sie hielt uns gut auf dem Laufenden über alle Entwicklungen, gab Ihre ehrliche und professionele Einschätzung und war stets freundlich. Wir fühlten uns bei Ihr in den allerbesten Händen! Dass wir jetzt die stolzen und überglücklichen Eigentümer einer tollen Wohnung in Saas-Fee sind, ist zu einem gewissen Teil auch der Verdienst von Frau Dolling.
Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune
Wir haben derzeit keine Angebote, welche auf Ihre Suchkriterien zutreffen.
Versuchen Sie es erneut, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten Immobilie sind.
Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG
Sie hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet
Verkauf zu unserer vollsten Zufriedenheit getätigt
Agten Immobilien hat uns kompetent beraten und den Verkauf zu unserer Zufriedenheit getätigt. Agten Immobilien kann ich nur empfehlen.
Innert kürzester Zeit zum Vertragsabschluss
Ich erlebte die beiden Herren Agten als sehr freundlich, kompetent und unkompliziert. Innert kürzester Zeit kam es zum Vertragsabschluss.
Super Service, vielen Dank!
Zufrieden und kompetent
Wir sind sehr zufrieden wie schnell und kompetent unser Chalet verkauft wurde. Herzlichen Dank an Daniel Agten wir können Agten Immobilien AG jederzeit weiter empfehlen.
Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation und die gute Erreichbarkeit
Ich war mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Die Betreuung durch Gina Berther war jederzeit kompetent, unkompliziert und effizient. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die gute Erreichbarkeit sowie die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Ich war stets über den aktuellen Stand informiert.
Ich kann Agten Immobilien und insbesondere Gina Berther gerne weiterempfehlen.
Wir hatten ein schwieriges Objekt zu verkaufen
Wir hatten ein schwieriges Objekt in Obergesteln (Goms) zu verkaufen. Hat aber trotzdem super geklappt!
Wir waren mit den laufenden Informationen der übersichtlichen Abwicklung sehr zufrieden
Wir waren mit der Fachkompetenz, der Art der Komunikation, den laufenden Informationen der ganzen übersichtlichen Abwicklung überaus zufrieden. Wir können Agten Immobilien, insbesondere Frau Carola Dolling nur bestens empfehlen. Vielen herzlichen Dank, grosses merci.
Le rapport qualité/prix de l'objet est excellent
L'achat de l'objet s'est fait de manière rapide et peu compliquée, Armin Agten s'est montré flexible et courtois. Le rapport qualité/prix de l'objet est excellent et je ne peux que recommander Agten Immobilien pour les personnes qui recherchent un objet authentique dans le Haut-Valais. Les premiers contacts ont été teintés de malentendus mais cela s'est rapidement amélioré. La sélection des acheteurs potentiels n'est pas une mauvaise chose pour des objets anciens qui doivent être préservés.
Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe
Wir möchten uns bei Frau Dolling für ihre Hilfsbereitschaft und Verfügbarkeit herzlich bedanken. Ihre kompetente Kommunikation und ihr schnelles Vorgehen waren eine enorme Hilfe für den Wohnungskauf. Wir empfehlen gerne die engagierte und professionelle Immobilienfirma Agten AG.
Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt
Wir freuen uns, Ihnen eine äusserst positive Bewertung für Daniel Agten als Immobilienberater zu geben.
Die Leistungen von Daniel Agten waren ausgezeichnet. Dank seiner Hilfe konnten wir eine fundierte Entscheidung treffen und das für uns perfekte Maiensäss finden. Die Verfügbarkeit von Daniel war hervorragend. Seine freundliche und aufgeschlossene Art hat die Zusammenarbeit noch angenehmer gemacht.
Die angebotenen Leistungen waren stets nachvollziehbar und verständlich erklärt. Daniel hat sich immer die Zeit genommen, uns die Hintergründe und Zusammenhänge zu erläutern, sodass wir immer ein gutes Verständnis hatten. Ausserdem war das Auswahlverfahren fair und transparent.
Der Informationsfluss über den aktuellen Stand war gut. Daniel hat uns regelmässig über den Fortschritt informiert und uns stets ein Gefühl von Transparenz und Vertrauen vermittelt.
Wir sind von Daniel's Leistungen begeistert und werden ihn auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmals vielen Dank für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit!
We are very positive about the entire process with Agten Immobilien
With this letter we would like to inform you that we were very satisfied with the contact and information of Ms. Dolling during being the representative of the sellers of the apartmentin Lax. We would like to inform you that we are very positive about the entire processwith Agten Immobilien and Ms. Dolling.
For us most important was the good information online and photos and the quick, friendly and correct information sharing during the process. Although Agten Immobilien was working for the selling party we always had the feeling we could trust Ms. Dolling.
So thank you again.
Kurz gesagt - sehr sympathisch und kompetent
Frau Dolling war stets freundlich und zuvorkommend, jederzeit bereit Auskünfte zu erteilen, und kurz gesagt, sehr sympathisch und kompetent.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?
Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.
Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?
Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:
- Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
- Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
- Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
- Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?
Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.
- Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
- Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.
Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?
Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:
- Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
- Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.
Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.
Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?
Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:
- Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
- Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.