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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Wir hatten jederzeit ein gutes Gefühl

Patrick L.

Wir bedanken uns bei Daniel und der Agten Immobilien bei der Kaufabwicklung unseres Maiensäss. Vom Erstkontakt über Beantwortung unzähliger offener Punkte bis hin zum Kaufabschluss fühlten wir uns ernst genommen und hatten zu jederzeit ein sehr gutes Gefühl. Wir können Herr Agten und die Agten Immobilien zu 100% weiter empfehlen.
Vielen Dank

Zufriedene Dienstleistungen

Simone C.

Mit Ihren Diensten waren wir sehr zufrieden und wir würden uns bei einem allfälligen Verkauf wieder an Sie wenden und werden Sie auch gerne weiterempfehlen. Es war uns eine grosse Freude, unser Lesehäuschen gefunden zu haben.

Wir waren mit den laufenden Informationen der übersichtlichen Abwicklung sehr zufrieden

Daniel G.

Wir waren mit der Fachkompetenz, der Art der Komunikation, den laufenden Informationen der ganzen übersichtlichen Abwicklung überaus zufrieden. Wir können Agten Immobilien, insbesondere Frau Carola Dolling nur bestens empfehlen. Vielen herzlichen Dank, grosses merci.

Frau Berther hat uns unseren Traum erfüllt

Andi W.

Agten Immobilien können wir nur weiterempfehlen. Frau Berther war sehr zuvorkommend, unkompliziert, freundlich, spontan und hat uns so unseren Traum erfüllt. Ohne sie wäre dieser nicht so schnell in Erfüllung gegangen. Vielen, vielen Dank!

Ich bin begeistert

Gerold K.

Ich bin begeistert vom Immobilienbüro Agten und werde in Zukunft nur noch dieses Büro berücksichtigen.

Ein Unternehmen mit unglaublich grossem Netzwerk

Jakob A.

Die Zusammenarbeit mit der Agten Immobilien AG war von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Beurkundung der Wohnung in Naters sehr angenehm und höchst kompetent. Ein sehr dynamisches Unternehmen, welches seine Versprechen jederzeit hält und die Interessen aller Parteien stets wahrt. 100% transparent, Abklärungen werden sehr zeitnah getätigt und Termine bestens koordiniert. Ein Unternehmen das über ein unglaublich grosses Netzwerk verfügt und rasch die passenden Partner zusammenbringt.

Ich habe bereits und werde die Agten Immobilien AG jederzeit sehr gerne weiterempfehlen.

Herzlichen Dank für die tolle Arbeit und weiter so!

Die Fachkompetenz, die Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement war sehr professionell

Petra W.

Die Kommunikation war hervorragend mit Frau Berther, sehr kompetent und zuvorkommend, während des ganzen Prozess. Wir wurden durch Gina immer transparent informiert bei jedem Schritt.

Die Fachkompetenz und Marktkenntnis sowie das persönliche Engagement von Gina Berther, war sehr professionell..herzlichen Dank!!
Wir hatten bei Gina von Anfang an Vertrauen. Ich kann die Agten Immobilien AG nur von Herzen weiterempfehlen!! Herzlichen Dank für die hervorragend Arbeit.

Guter Informationsfluss

Liliane I.

Wir waren sehr zufrieden, hat alles geklappt, sie haben sich viel Mühe gegeben, uns auch auf dem Laufenden gehalten, wir danken nochmals und wünschen frohe Festtage.

Wir werden Agten Immobilien jederzeit empfehlen

Johann und Beatrice B.

Wir waren mit den Leistungen von Xenia Ritz sehr zufrieden. Sie hat jeweils umgehend auf unsere Fragen geantwortet und war gut verfügbar. Wir würden Agten Immobilien jederzeit empfehlen - haben das auch schon gemacht.

Hervorragendes Gespür für die Vermarktung und grosses Netzwerk

Claudia O.

Nebst dem hervorragenden Gespür für die Vermarktung und dem grossen Netzwerk haben mich vor allem die Fairness und Offenheit von Agten Immobilien gegenüber beiden Parteien beeindruckt.

Rundum zufrieden!

Daniel Z.

Wir haben für den Verkauf eines Hauses in Stalden die Agten Immbilien AG als Verkaufspartner engagiert ... und haben dies nicht bereut.
Von der Markwertschätzung, über die Verkaufsdokumentation, die Werbung, die Besichtigungen, die Verkaufsgespräche, bis hin zur Beurkundung hat uns die Agten Immobilien AG erstklassig betreut.

Wir können die Agten Immobilien AG bedenkenlos zu 100% weiterempfehlen.

Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt

Rita V.

Die Kommunikation war mit Ihrem ganzen Team bzw. speziell mit Frau Ritz sehr sehr gut. Die Gespräche waren stets sehr freundlich und wurden professionell geführt. Frau Ritz hat mit grosser Fachkompetenz gehandelt. Mit grossem Vertrauen fanden alle Gespräche mit Frau Ritz statt. Ihre Firma würde ich allen Menschen, die mich für einen Wohnungskauf oder Wohnungsverkauf anfragen, bestens empfehlen.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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