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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Carola Dolling a été d'une très grande disponibilité et a fait preuve de patience

Olivier A.

Carola Dolling a été d'une très grande disponibilité et a fait preuve de patience et de beaucoup d'amabilité dans tous les échanges que nous avons eu. Elle s'est renseignée sur toutes les questions que nous avions, de manière très réactive, et a largement contribué à la réalisation de cet achat qui nous tenait beaucoup à cœur. Carola n'a pas fait de la différence de langue (nous sommes francophone) un problème. C'était très rassurant de savoir qu'elle nous accompagnait dans notre projet.

Ich kann die Agten Immobilien AG mit voller Überzeugung weiterempfehlen

Tony C.

Zeitungsinserate haben mich auf die Agten Immobilien Vermittlung aufmerksam gemacht. So bin ich zu meinem ersten Treffen nach Naters gefahren. Unkompliziert und zielgerichtet haben wir unser erstes Gespräch geführt. Ich habe mich wohl dabei gefühlt. Vertrauensvoll und sachkompetent wurden meine Anliegen besprochen. Auf meine Fragen ist Daniel mit viel Empathie eingegangen. Er war auch sehr bemüht den Deal zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Meine Fragen zu den Rahmenbedingungen und der Umsetzung seiner Vermittlungstätigkeit wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet.

Zuverlässig wie eine Schweizer Uhr hielt sich Daniel an die abgemachten Termine. Gemeinsame Sitzungstermine waren schnell gefunden. Bei Nachfragen erhielt ich umgehend die gesuchten Antworten. Sei es via E-Mail oder telefonisch.

Die strukturierte Vorgehensweise bei der Umsetzung seiner Arbeit hat mir gefallen. Seinen Erläuterungen folgten innert kürzester Zeit auch die entsprechenden Arbeiten dazu. So habe ich mich bei diesem Projekt in guten Händen befunden.

Daniel hat mich stets auf dem Laufenden gehalten. So konnten wir Entscheidungen zeitnah treffen und den Verkauf der Wohnung ohne jegliches Problem abwickeln. Da ich sehr gute Erfahrungen mit Daniel und seinen Geschäftsabwicklungen gemacht habe, kann ich ihn als Wohnungs-Verkäufer mit voller Überzeugung empfehlen. Willst du ein Objekt mit möglichst wenig anfallendem Papierkram und dennoch sehr zuverlässig verkaufen, bist du bei Daniel Agten an der richtigen Adresse.

Unkomplizierte Abwicklung

Mario F.

Unkomplizierte Abwicklung. Gerne wieder.

Hohe Einsatzbereitschaft

Stephan H.

Hohe Einsatzbereitschaft. Vollständige und korrekte Beschreibung des Objekts. Speditives Handeln. Alles Notwendige erledigt. Zum Weiterempfehlen.

Professionalität

Carolina G.

Daniel Agten hat uns sehr professionell, zuverlässig, schnell und kompetent zu unserem Traummaiensäss verholfen.
Gerne empfehlen wir Agten Immobilien weiter!

Ich war mit dem Service sehr zufrieden!

Doris M.

Ich war mit dem Service sehr zufrieden. Ich werde Sie in Zukunft weiterempfehlen. Vielen Dank für deine Dienste.

Wir fühlten uns stehts gut beraten und sind sehr zufrieden

Jörg W.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling beim Erwerb einer Liegenschaft im Wallis war sehr freundlich, offen und professionel. Sie hat transparent, schnell und zuverlässig kommuniziert und die Abwicklung hat gut funktioniert. Wir fühlten uns stehts gut beraten und sind sehr zufrieden.
Die Firma Agten Immobilien ist ein sehr professioneller, regionaler Partner bei Immobiliengeschäften im Wallis.

Sie hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet

Anke H.

Wir sind sehr zufrieden! Frau Dolling von Agten Immobilien hat uns im gesamten Kaufprozess fantastisch begleitet. Sie hielt uns gut auf dem Laufenden über alle Entwicklungen, gab Ihre ehrliche und professionele Einschätzung und war stets freundlich. Wir fühlten uns bei Ihr in den allerbesten Händen! Dass wir jetzt die stolzen und überglücklichen Eigentümer einer tollen Wohnung in Saas-Fee sind, ist zu einem gewissen Teil auch der Verdienst von Frau Dolling.

Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen

Philipp M.

Marco Williner und Agten Immobilien sind die Allerbesten. Freundlich, sehr kompetent, immer hilfreich. Man wünschte sich fast, man würde immer wieder Immobilien kaufen. Wir haben unseren Traum, dank der guten Begleitung von Marco, verwirklicht.

Wir waren äusserst zufrieden

Stephanie A.

Wir waren mit Xenia Ritz mehr als zufrieden. Sie hat uns alles gezeigt und sogar erklärt wie was funktioniert da wir auf diesem Gebiet Neulinge waren. Sie war zudem sehr freundlich und hilfsbereit, zu jeder Zeit bereit auf unsere Fragen einzugehen. Wir waren äusserst zufrieden mit ihr und an jeden weiter zu empfehlen für eine Beratung.

Einfach nur danke für alles!

Carmen und Georges R.

Wir sind sehr dankbar das alles so tip top geklappt hat.
 

Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!

Renato A.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland mit Wohnsitz im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie z.B. Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienimmobilien. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug und Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Marktwerts. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Walliser Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1.5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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