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Verkauf von Immobilien oder Bauland im Oberwallis - Wallis Goms Brig Glis Naters Visp - Bauland Terrain Wohnung Apparement Alphütten Maiensässe Chalet Ferienhaus Haus Stall Scheune

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Das sagen Kunden über Agten Immobilien AG

Zufriedene Kunden sind die beste Werbung

 

Frau Dolling hat eine sehr professionelle Arbeit geleistet

Anna S. W.

Sie hat eine sehr professionelle und durchweg zufriedenstellende Arbeit geleistet. Sie war stets verfügbar, hat auf alle unsere Anfragen zuvorkommend reagiert und uns umgehend auf dem laufenden gehalten. Wir werden Agten Immobilien und besonders Frau Dolling immer wärmstens weiterempfehlen.

Absolut zuverlässige Firma

Walter B.

Absolut zuverlässige Firma und Immo-Verkäufer. Wir haben nur gute Erfahrung gemacht mit der Firma Agten und können die Firma allen empfehlen die sich nach einer Immobilie im Wallis umsehen und wenn es sich, wie in unserem Fall, um sehr spezielle Immobilien handelt (Berghaus, Maiensäss, Berghütte oder Alphütte) wird es kaum jemand anderes geben der weiterhelfen kann. Topadresse

Sehr kompetente und schnelle Beratung

Dario S.

Sehr gute, kompetente und schnelle Beratung. Die Abwicklung der Geschäfte verlief einfach und unkompliziert.

Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation und die gute Erreichbarkeit

Roger B.

Ich war mit der Zusammenarbeit mit Agten Immobilien sehr zufrieden. Die Betreuung durch Gina Berther war jederzeit kompetent, unkompliziert und effizient. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die gute Erreichbarkeit sowie die transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Ich war stets über den aktuellen Stand informiert.

Ich kann Agten Immobilien und insbesondere Gina Berther gerne weiterempfehlen.

Ohne Frau Dolling hätten wir uns nicht für ein Haus in Bellwald entschieden

Stefanie R.

Frau Dolling war jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar, hat alle Verabredungen pünktlich eingehalten und war eine angenehme und zuverlässige Ansprechpartnerin.

Auch wissen wir im Nachhinein ihre Beratung sehr zu schätzen. Wir waren eigentlich an einem anderen Objekt interessiert, von dem uns Frau Dolling aufgrund unserer familiären Situation abgeraten hat (2 kleine Kinder). Ohne Frau Dolling hätten wir uns nicht für ein Haus in Bellwald entschieden, aber wir sind ihr jetzt sehr dankbar, da das Haus, dass sie für uns in Bellwald ausgesucht hat perfekt unseren Bedürfnissen als Familie entspricht.

Frau Dolling war jederzeit hilfsbereit und hat zwischen uns und den Verkäufern immer fair und freundlich vermittelt. Falls Bekannte von uns ein Haus im Wallis kaufen wollten, würden wir ihr Immobilienbüro gerne empfehlen.

Herr Agten war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet

Peter B.

Herr Agten hat uns von Anfang an sehr gut beraten und uns informative Hinweise gegeben. Er war stets hilfsbereit und hat schnell geantwortet. Wir können Herrn Agten uneingeschränkt weiterempfehlen.

Sie hat einen sehr guten Kaufpreis ausgehandelt

Yvonne L. E.

Sehr gerne gebe ich Ihnen ein Feedback betr. Zufriedenheit Ihrer Dienstleistung und im speziellen die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie in Visp:

1) Wahl Agten Immobilien:
Auf 2 persönliche Empfehlungen hin und Konsultation Ihrer sehr guten, ansprechenden, informativen und gut strukturierten Website habe ich Ihre Firma im Feb/März 2019 kontaktiert. Ihre Kontaktaufnahme erfolgte umgehend und das Erstgespräch in Visp mit Ihnen und Frau Carola Dolling verlief für mich sehr positiv und überzeugend, sodass ich Ihnen (aus 4 kontaktierten Vermittlern) sehr gerne den Auftrag zum Verkauf erteilte.

2) Betreuung durch Frau Carola Dolling:
Ich bin sehr froh, dass ich durch Frau Carola Dolling betreut wurde. Sie ist eine durchs Band sehr kompetente, speditive, zuverlässige, aufgestellte, sympathische Fachfrau, die ihre Aufgaben mit grosser Präzision, absoluter Termintreue, bewundernswerter Initiative und Durchsetzungskraft, grossem Engagement und Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt mit Charme und Humor erledigt.
Ohne ihren grossen Einsatz wäre die nicht in allen Phasen einfache Abwicklung mit recht unterschiedlichen und z.T. nicht einfachen Interessenten nicht so erfolgreich abgelaufen.
Frau Dolling hat mich in allen Phasen des Projekts laufend informiert, mich wenn nötig kontaktiert und sich mit mir abgesprochen und war immer prompt zur Stelle, sobald  ich sie kontaktiert habe (sogar während ihren Ferien!).
Und die Chemie zwischen uns beiden hat absolut gestimmt - genauso stelle ich mir eine erfolgreiche Zusammenarbeit vor, ein riesengrosses Dankeschön an Frau Dolling!

3) Ablauf Verkauf:
Da schon diverse Interessenten vor Auftragserteilung vorhanden waren und durch die speditive Arbeit von Frau Dolling sind die Kaufverhandlungen zügig und erfolgreich vorangegangen. Sie hat einen sehr guten Kaufpreis ausgehandelt.


4) Weiterempfehlung Agten Immobilien:
Sehr gerne werde ich Ihre Firma weiterempfehlen (übrigens bereits erfolgt letztes Jahr an meine Cousine).
Bei Gelegenheit werde ich sehr gerne auch selber wieder Ihre Dienste in Anspruch nehmen.

Nochmals ein ganz herzliches Dankeschön, gute Gesundheit und freundliche Grüsse an alle

Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen in Grächen verkaufen

Sandra B.

Wir konnten sehr schnell unser Haus mit 3 Wohnungen und einem Studio in Grächen verkaufen. Da es eher ein grösseres Gebäude für ein "Chalet in einem Ski Gebiet" war, war es sicher nicht einfach. Der Vermittler hat uns sehr gut beraten. Alles war unkompliziert, aber trotzdem professionell.

Mit ALLEM waren wir sehr gut bedient!

Gerhard B.

Mit ALLEM waren wir mit Frau Carola Dolling, ihrer Vorgängerin und mit Herr Armin Agten sehr gut bedient und werden sie weiterempfehlen.

Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen!

Renato A.

Die Zusammenarbeit mit Frau Carola Dolling war von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des gesamten Verkaufsgeschäftes äusserst angenehm. Soweit ich das beurteilen kann, ist sie kompetent und stets bemüht, im Sinn des Kunden zu handeln. Ich werde Ihre Agentur auf jeden Fall weiterempfehlen.

Alles war unkompliziert und speditiv

Simon G.

Wir wurden von Frau Dolling gut beraten und begleitet. Von der Terminfindung für die Besichtigung bis zur Beschaffung aller benötigten Unterlagen war alles unkompliziert und speditiv, der Kommunikationsfluss mit der Verkäuferschaft stets gewährleistet und der Kontakt zur Agten Immobilien immer freundlich. Vielen Dank!

Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt

Louise T.

Herr Armin Agten hat uns bestens betreut während der Verkaufsabwicklung. Wir haben seine kompetente und freundliche Art sehr geschätzt. Gerne empfehlen wir die Agten Immobilien AG weiter.

Alle Kundenstimmen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Immobilienkauf

Kann ich als Ausländer eine Immobilie oder ein Chalet im Wallis kaufen (Zweitwohnungsgesetz / Lex Koller)?

Ja, der Kauf ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Wallis unterliegt der Immobilienerwerb durch Personen im Ausland der Lex Koller und dem Zweitwohnungsgesetz (Weber-Initiative). In ausgewählten Tourismusgemeinden wie Zermatt, Saas-Fee oder auf der Bettmeralp gibt es spezielle Kontingente für Ferienwohnungen. Als lokaler Immobilienexperte im Wallis prüfen wir vorab die Zulässigkeit und führen Sie sicher durch das Bewilligungsverfahren der kantonalen Behörden.

Worauf muss ich beim Kauf älterer Walliser Chalets bezüglich Sanierung und Energieeffizienz achten?

Bei älteren Objekten (z. B. traditionelle Chalets) sind die energetische Beschaffenheit und kantonale Förderprogramme (wie das Gebäudeprogramm Wallis) entscheidend. Wir prüfen für Sie den Zustand von Heizung (z. B. Wärmepumpen-Potenzial), Dämmung und Dach.

Welche rechtlichen Dokumente sind für den Verkauf von Stockwerkeigentum (STWE) zwingend erforderlich?

Neben den Standardunterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne) sind beim Stockwerkeigentum spezifische Dokumente gesetzlich und käuferseitig vorgeschrieben:

  1. Die Stockwerkeigentumsbegründungsakte inklusive der Aufteilungspläne.
  2. Das aktuelle Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Nutzungs- und Verwaltungsordnung).
  3. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre.
  4. Der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds und die Nebenkostenabrechnungen.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Erstwohnung im Vergleich zu einer Zweitwohnung (Ferienobjekt)?

Die Anforderungen an das Eigenkapital unterscheiden sich in der Schweiz stark nach der Art der Nutzung. Besonders im Kanton Wallis, wo die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Destinationen wie Zermatt, Saas-Fee oder Verbier durch das Zweitwohnungsgesetz (Lex-Weber-Initiative) stark reguliert ist, fordern die Banken aufgrund des höheren Marktrisikos oft die vollen 40% bis 50% an liquiden Eigenmitteln. Als Walliser Immobilienspezialisten prüfen wir Ihre Finanzierungstragbarkeit direkt im Kontext der lokalen Gemeindeauflagen.

  • Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz): Sie benötigen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital des kalkulierten Verkehrswertes. Davon müssen mindestens 10% aus "harten" Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorausbezug) stammen. Die restlichen 10% dürfen aus der Altersvorsorge (Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule/Pensionskasse oder Säule 3a) eingebracht werden.
  • Zweitwohnsitz (Ferienwohnung / Renditeobjekt): Hier sind die Regeln deutlich strenger. Banken finanzieren Ferienobjekte meist nur zu 50% bis maximal 67%. Das bedeutet, Sie müssen zwischen 33% und 50% Eigenkapital selbst aufbringen. Zudem gilt hier ein striktes gesetzliches Verbot für Vorsorgegelder: Gelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung verwendet werden.

Welche Kaufnebenkosten kommen im Wallis zum eigentlichen Immobilienpreis dazu?

Beim Kauf einer Immobilie im Wallis müssen Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis mit zusätzlichen Nebenkosten rechnen. Als Faustregel gilt: Planen Sie hierfür rund 1% bis 3% des Kaufpreises ein. Wichtig zu wissen: Diese Kosten können in der Regel nicht über die Hypothek finanziert werden und müssen vollständig aus Ihren eigenen Barmitteln bezahlt werden. Da die Kaufnebenkosten kantonal geregelt sind, setzt sich die Summe im Kanton Wallis üblicherweise aus folgenden drei Posten zusammen:

  1. Notariatsgebühren und -auslagen (ca. 0.4% bis 0.7%): Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss im Wallis zwingend von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind tariflich festgelegt und richten sich degressiv nach der Höhe des Kaufpreises.
  2. Grundbuchgebühren und -steuern (ca. 0.2%): Für die amtliche Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich ebenfalls prozentual am Kaufpreis orientiert.
  3. Kantonale Handänderungssteuer (1.5%): Das Wallis erhebt eine Steuer auf den Besitzwechsel von Immobilien. Der Normalsatz beträgt 1,5% des Kaufpreises.

Wer zahlt was im Wallis? Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich oder Luzern, wo die Kosten oft hälftig geteilt werden, gilt im Wallis die gesetzliche Usanz: Der Käufer trägt sämtliche Notariats-, Grundbuch- und Handänderungskosten.

Wie läuft die Kaufabwicklung beim Immobilienkauf ab und was ist ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen“?

Die Kaufabwicklung einer Immobilie im Wallis folgt einem streng geregelten Prozess, bei dem das unwiderrufliche Zahlungsversprechen die zentrale Rolle spielt. Es ist eine schriftliche Garantie der Käuferbank, die dem Verkäufer rechtsverbindlich zusichert, dass der Kaufpreis am Tag der Eigentumsübertragung ausbezahlt wird. Ohne dieses Dokument nimmt kein Notar die Beurkundung vor. Der gestraffte Ablauf umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Finanzierung und Zahlungsversprechen: Dauer: ca. 2 – 4 Wochen. Die finanzierende Bank prüft die Tragbarkeit des Käufers sowie den Marktwert der Immobilie. Nach der Kreditfreigabe stellt die Bank das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für den nächsten Schritt.
  2. Notarielle Beurkundung: Dauer: ca. 2 – 3 Wochen. Ein öffentlich bestellter Walliser Notar setzt den Kaufvertragsentwurf auf. Beim anschliessenden Notariatstermin wird der Vertrag im Beisein von Käufer, Verkäufer und Notar offiziell unterzeichnet (auch mittels Vollmachten möglich). Damit ist der Immobilienkauf rechtsgültig besiegelt.
  3. Eigentumsübertragung und Übergabe: Dauer: Zum vereinbarten Stichtag. Der Notar meldet den Besitzwechsel beim Walliser Grundbuchamt an. Gleichzeitig löst die Bank das Zahlungsversprechen ein und überweist das Geld an den Verkäufer. Es folgen die offizielle Schlüsselübergabe und das Erstellen des Übergabeprotokolls.
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